eingetragene Lebenspartnerschaften stärker fördern?
Angesichts von doch sehr bös-konservativen Ansichten in einem CDU-Verband möchte ich auch mal was zu eingetragenen Lebenspartnerschaften (Kurz: “Homo-Ehe”) sagen.
Meiner Meinung nach darf jeder auf seine bevorzugte Weise glücklich werden. D.h. auch z.B. Rechte und Pflichten in “Homo-Ehen” eingehen, wie sie in einer echten Ehe üblich sind. Da gibt es sicher auch noch Verbesserungsbedarf, gerade wenn es um Erbfolge- oder Auskunfts- und Vertretungsrechte geht.
Doch wenn es darum geht, die “Homo-Ehe” der normalen Ehe gleich zu stellen – dann melde ich zumindest Bedenken an. Es geht hier ja auch um die Frage, in wie weit wir als Gesellschaft das Zusammenleben finanziell fördern wollen. Immerhin gibt der Gesetzgeber mit der gemeinsamen Veranlagung zur Lohnsteuer (Steuerklasse 3+5) ein gewaltiges Stück Erleichterung für Familien.
Warum gibt es das eigentlich? Warum werden Ehepartner so “bevorzugt” gegenüber Ledigen?
Ich meine, das hat zumindest irgendwas damit zu tun, dass es hierbei um die Förderung des Kinder-bekommens und deren -erziehung geht. Wenn das stimmt, wäre dann diese Förderung für “Homo-Ehen” gerechtfertigt? Spontan würde ich nein sagen, denn die biologische Möglichkeit zur Fortpflanzung ist kaum gegeben. Bei Frauen höchstens die künstliche Befruchtung, ansonsten natürlich die Adoption.
Würde man nun die gemeinsame Veranlagung in “Homo-Ehen” davon abhängig machen, ob das Paar Kinder hat – so wäre aber dennoch eine Ungerechtigkeit in der Welt: aus nicht allen normalen Ehen gehen Kinder hervor, sei es absichtlich oder biologisch begründet.
Dies lässt mich das gesamte System zur gemeinsamen Veranlagung in Frage stellen. Wenn es (nur) um die Kinder-Förderung gehen würde, so müsste man dieses mit einem System ersetzen, welches eben die Förderung ausschließlich auf “Kinder ja/nein” oder “Anzahl Kinder” fokussiert.
Oder geht es doch um etwas anderes? Soll evtl. doch die traditionelle Ehe gefördert werden – unabhängig von Kindern? Das GG kennt da ja den Schutz der Ehe und Familie. Nochmal: Ehe UND Familie. Zwei Dinge, die nicht unbedingt das Gleiche sind.
Wie seht ihr das?
sächsisch ist der schönste Dialekt! Ein Politikum.
Sächsisch ist der schönste Dialekt Deutschlands! Oder der von Berlinern, Kölnern, Hamburgern, Freiburgern, Nürnbergern….
Warum? Weil ich es Leid bin, diese unsägliche Diskriminierung bestimmter “unbeliebter” Dialekte gerade durch solche Personen oder Medien zu ertragen, welche “beliebte” Dialekte verteidigen. Ich selbst spreche keinen Dialekt, kann aber fast sämtliche Mundarten in kürzester Zeit annehmen. Anpassungsfähigkeit ist auch gut, doch beherrschen das nicht alle.
Es vergeht kaum ein TV-Abend ohne “Comedy”-Sendungen in denen sich über irgend einen, vorzugsweise über den “sächsischen”, Dialekt lustig gemacht wird. Das nicht nur bei privaten Sendern – nein, auch schon mal beim Bayrischen Rundfunk, der sonst die Pflege der dortigen Dialekte mit eigenen Kampagnen und Sendungen unterstützt.
Dabei ist der “bayerische” Dialekt keinesfalls sprachlich, kulturell oder sonst wie überlegen. Vielmehr hat man es verstanden, mittels Heimatpflege und Kultur- sowie Traditionsbewusstsein den eigenen Dialekt positiv zu “vermarkten”. Und dies über Jahrzehnte durchgehalten. Vergleichbares gibt es derzeit in kaum einer anderen Region Deutschlands, wenngleich selbst die Sachsen daran arbeiten.
Doch verbietet es schon das Grundgesetz Artikel 3, Gruppen aufgrund derer Sprache (und damit deren Dialekt) zu diskriminieren :
Niemand darf wegen (…) seiner Sprache, (…) benachteiligt oder bevorzugt werden.
Es ist auch richtig, wenn Arbeitsgerichte dem korrekt folgen. Niemand darf wegen seines “unpassenden” Dialektes eine Anstellung versagt werden.
Also: sich über andere Dialekte lustig machen gehört sich nicht. Erst recht nicht, wenn man meint, den “besseren” Dialekt zu sprechen. Denn der ist bestimmt für das gegenüber genauso “lustig” ?
In dem Sinne: jeder fördere seinen eigenen Dialekt! Alle sind gleich gut, denn sie sind Ausdruck von Tradition und Kultur einer Region.
Durchsage: HD+ boykottieren!
Kurze Duchsage: boykottiert HD+ ! Also alles, was damit zu tun hat:
- Die HD-Angebote von RTL, ProSieben, Kabel1 etc
- sämtliche Hardware, die das unterstützt
Warum?
Mit HD+ kann der Sender Euch z.B. :
- verbieten, Sendungen auf zu nehmen,
- die Wiedergabe von Aufnahmen zeitlich beschränken,
- das Überspringen von Werbeblöcken verhindern (inkl. Timeshifting abstellen)
- Qualitäts-Verminderungen an analogen Ausgängen bzw. an Ausgängen ohne Kopierschutz (inkl. DVI) vorschreiben
Weitere Infos gibt es auch in der Wikipedia.
Ich persönlich hoffe, dass dieses Protokoll und das dazu gehörige CI (CI+) sehr schnell sterben wird.
Zensurgesetze abschaffen: ja, aber.
Während der Diskussion um meinen Artikel “Rechtes Gedankengut bei den Piraten? Meinungsfreiheit für Faschisten?” publizierte Burks einen Artikel “Holocaust Leugner nicht bestrafen!“, den ich für lesenswert erachte. Er sammelt darin auch einige bemerkenswerte journalistische Artikel zum Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und Lügenverbreitung.
falsche Tatsachenbehauptung = Meinungsfreiheit ?
So sehr ich ihm in Seiner Forderung “Alle Zensurgesetze abschaffen!” zustimme, so sehr muss ich ihm in dieser These widersprechen:
“Jemand darf offen ekelhaften Schwachsinn verbreiten, wie es Neonazis gewöhnlich tun? Überraschung: Ja, das ist erlaubt. Man nennt das gemeinhin Meinungsfreiheit, (…)”
Das ist so nicht korrekt. Wie auch das Bundesverfassungsgericht ausführlich darlegt sind falsche Tatsachenbehauptungen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt:
Tatsachenbehauptungen sind dagegen im strengen Sinn keine Meinungsäußerungen. Im Unterschied zu diesen steht bei ihnen die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität im Vordergrund. Insofern sind sie auch einer Überprüfung auf ihren Wahrheitsgehalt zugänglich.
Natürlich ist dies nicht absolut. Wie das Gericht weiter ausführt, muss eine weitere wesentliche Voraussetzung gegeben sein, damit eine falsche Tatsachenbehauptung nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt wird:
“(…) endet der Schutz von Tatsachenbehauptungen erst dort, wo sie zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung nichts beitragen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist unrichtige Information kein schützenswertes Gut.”
Holocaust-Leugnung = falsche Tatsachenbehauptung ?
Wir dürften uns darüber einig sein, dass die Leugnung oder auch Verbarmlosung des Holocaust eine falsche Tatsachenbehauptung ist. Nach den Ausführungen oben halte ich solche Aussagen also auch nicht für von der Meinungsfreiheit gedeckt. Was noch nicht automatisch heißt, dass wir das auch unter Strafen stellen sollten. Die Erkenntnis ist aber wichtig, weil man das sonst gar nicht tun könnte, selbst mit noch so guten Gründen.
Abschaffen der Strafbarkeit?
Wenn man Gesetzesänderungen fordert, gibt es ein paar grundverschiedene Überzeugungen. Die einen, die meinen etwas ändern zu müssen, weil sie abstrakt davon ausgehen, dadurch könnte sich eine bessere Situation einstellen. Und die anderen, welche meinen aufgrund von Erkenntnissen Handlungsbedarf zu sehen. Das ist keineswegs die Gegenüberstellung von “links” und “konservativ”. Nein – das findet sich in allen politischen Strömungen wieder. Auch bei den Piraten. Für die Abschschaffung der Strafbarkeit sehe ich keinen Anlass, deshalb sollten wir das lassen. Oder gibt es einen?
Gründe von der Leugnung
Vielmals wird auch davon ausgegangen, dass wir noch so schwachsinnige Forderungen erdulden sollten, weil sich die Wahrheit selbst Bahn breche. Ich möchte da mal Ernst Bloch zitieren:
Woher stammt nur der Aberglaube,
dass die Wahrheit sich selber Bahn breche?
Die Wahrheit mag zwar ein noch so hehres Ziel sein. Aber sie wird nicht, genau wie die Freiheit, durch sich selbst siegen, sondern nur, wenn wir dafür kämpfen. Warum soll ich gegen etwas unwahres, von der Meinungsfreiheit nicht gedecktes (s.o.) nicht auch die Waffe des Verbotes ansetzen?
Immerhin, und das führt dieser SZ-Artikel sehr gut aus, sind die Gründe für Holocaust-Leugnungen oder deren Verharmlosunge selten tatsächlich in einer geschichtlichen Aufarbeitung zu finden. Sondern vielmehr, um ihre rechtsradikalen und menschenverachtenden Thesen zu verbreiten und Aufmerksamkeit zu erregen.
Abzugrenzen ist das übrigens von der Idee, “Mein Kampf” und ähnliche Schundbücher an Schulen zu behandeln – das könnte sehr wohl der Wahrheit helfen.
Piratenpartei will Künstlern ihren Verdienst nehmen?
In Interviews wird mir gern auch immer wieder die Frage gestellt, wie wir es denn wagen könnten, Künstlern ihr Geld weg nehmen zu wollen. Das ist falsch.
Klar, die Piratenpartei will das Urheberrecht revolutionieren und kompatibel zum 21. Jahrhundert machen. Dazu gehört auch die Einsicht, dass sich digitale Kopien kaum verbieten und nie verhindern lassen. Wer immer dies trotzdem versucht, muss Bürgerrechte massiv einschränken und beispielsweise das Internet oder den Schulhof lückenlos überwachen und zensieren.
Doch bedeutet dies nicht, dass wir das wirklich illegale Verbreiten von Urheberrechtlich geschützten Werken fördern wollen. Vielmehr geht es doch darum, Impulse für neue oder veränderte Geschäftsmodelle zu geben, wirklich fairen Wettbewerb unter Künstlern zu ermöglichen und damit Monopole zu vermeiden.
Dabei wird es Gewinner und Verlierer geben. Verlieren werden die Rechteverwerter sein – also meist große Medienkonzerne, die heute schon weniger die Förderung Ihrer Künstler, als vielmehr reine Gewinnoptimierung auf dem Schirm haben. Gewinner müssen aber die Künstler, Autoren, (zahlende) Konsumenten und damit die Gesellschaft sein. Denn diese leiden unter einem von Restriktionen zersetzten Verwertungssystem.
Wenn sich Mausklicks als Erfindungen verkleiden – dann ist Patentfasching!
Amazons Patentzombie geht wieder um: Anhörung und
Demo am 11. November – 08:00 Uhr
(direkt vor dem Europäischen Patentamt)
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Vor zwei Jahren wurde zwar Amazons berühmt-berüchtigtes Geschenkbestellungspatent EP0927945 auf Betreiben des FFII aufgehoben. Amazon hat gegen diese Entscheidung aber Einspruch erhoben. Das heißt: dieses 1998 angemeldete klassische Softwarepatent ist weiterhin gültig und hängt bereits mehr als zehn Jahre wie ein Damoklesschwert über europäischen Softwareanbietern und Webseitenbetreibern.

Es ist nicht das erste Mal, dass es so lange dauert, bis ein solch absurdes, schädliches und rechtswidriges Patent beseitigt wird. Bis zur endgültigen Aufhebung von Monsantos Sojapatent EP301749 dauerte es insgesamt 18 Jahre. Während dieser Zeit war das mit dem Patent erteilte Monopol voll in Kraft. Die maximale “Lebensdauer” eines gültigen Patents beträgt 20 Jahre.
Das scheint absurd? Es kommt noch besser.
Als zwischen 2003 und 2005 die Softwarepatent-Richtlinie im Europäischen Parlament zur Entscheidung anstand, die die Praxis des Patentamts, gegen das Patentverbot des Art 52 EPÜ zu verstoßen, legalisiert hätte, meinten Softwarepatent-Befürworter immer wieder, beim Europäischen Patentamt seien Patente wie das One-Click Patent von Amazon unmöglich. Sie wurden eines besseren belehrt – das Patent wurde erteilt, die Richtlinie in der Folge abgelehnt.
Das Patentamt steckt damit in einer Zwickmühle. Natürlich wäre man das Amazon-Patent gerne los. Noch will man aber die Auffassung, alles was auf einem Computer laufen könne (also insbesondere Software, Algorithmen und Geschäftsmethoden) sei technisch und daher auch prinzipiell patentierbar, nicht aufgeben. Daher wurde bisher vermieden, das Patentverbot für Software als Aufhebungsgrund zu heranzuziehen und man zog sich bei der Entscheidung auf formelle Spielereien zurück.
Spannend wird, wie sich die Technische Beschwerdekammer aus der Affäre ziehen wird, zumal die Grundsatzentscheidung der Großen Beschwerdekammer zu Frage von Softwarepatenten immer noch aussteht.
Einen Termin, angesichts all dieser Umstände passender nicht sein könnte, hat sich das Europäische Patentamt für seine Amazon-Anhörung ausgesucht: Den 11.11., den Beginn des Faschings, des Karnevals, der närrischen Zeit!
Der FFII ruft daher, gemeinsam mit der Piratenpartei Bayern, zum Patentfasching in Form einer Demonstration auf. Los geht’s am 11.11. ab 8 Uhr (also bevor die Anhörung beginnt) und zwar am Bürgersteig vor der Bayerstr. 34 – mit anderen Worten: direkt vor dem Europäischen Patentamt.
Jede Art von Kostüm – ob als Maus, Daniel Düsentrieb oder natürlich Pirat ist dem Anlass entsprechend willkommen!





