Wer nicht arbeiten will… ?
Bei der Diskussion um soziale Sicherungssysteme wird für mich eine Frage immer essentieller: Soll, wer nicht arbeiten will (aber könnte), auch Unterstützung erhalten? Wie viel oder wenig?
Gerade wenn wir über eine Grundsicherung vs. Bedingungsloses Grundeinkommen sprechen müssen wir diese Frage beantworten. Eine (bedarfsorientierte) Grundsicherung kann – muss aber nicht – eingeschränkt werden, wenn ein Empfänger ebendieser sich nachhaltig weigert, für sich selbst zu sorgen. Bei einem BGE stellt sich diese Frage nicht: jeder erhielt die Leistung, bedingungslos und immer.
Was ist erstrebenswert? Und wie verhält sich das mit der Realität?
Natürlich wäre es für mich verlockend wenn für mich gesorgt wäre – ich aber nicht mehr arbeiten müsste. Wäre zwar langweilig, aber ich könnte ja immer noch arbeiten. Müsste nur eben nicht mehr. Was für eine grandios-wundervolle Vorstellung – doch ist sie so alt wie des Menschen Streben. Denn die Realität sieht ganz anders aus. Irgendwer muss das Futter herstellen, irgendwer muss die mir meine alltägliche Zerstreuung ermöglichen (Fernsehen, Fitnesscenter, Theater, Kino .. und selbst wenn ich bastle muss vorher jemand das Werkzeug und Material dafür erstellt haben).
Kurzum: die Gesellschaft muss in gewissem Maße produktiv sein, damit sie mindestens Überleben aber besser noch Wohlstand des Einzelnen ermöglicht. Aus dieser Produktivitäsvorraussetzung ergibt sich ein gewisser Produktivitätszwang für Einzelne – der Zwang zur (wie auch immer gearteten) Arbeit.
Lässt sich daraus aber unbedingt ableiten: Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen.” ? Also auch in Kauf zu nehmen, dass Leute verhungern? Prinzipiell ja: wer nicht arbeiten will (aber kann), trägt nichts zur Gemeinschaft bei. DOCH galt dies meiner Ansicht nach nur, als wirklich ein jeder für die Herstellung von Nahrung gebraucht wurde. Heute müssen wir niemanden mehr Verhungern lassen, wir haben den Luxus auch Leute mit durchzufüttern, die nicht arbeiten wollen. Allerdings darf das nicht die gesamte Gesellschaft erfassen: wenn doch, ist es mit dem Luxus dahin und es werden Leute verhungern müssen.
Was bedeutet das für unser Sozialsystem? Wir müssen dafür sorgen, dass Leute, die nicht arbeiten wollen (aber könnten!) nicht verhungern – sowohl physisch wie auch psychisch. Diesen Zustand dürfen wir aber nicht attraktiv genug gestalten, dass sich zu viele freiwillig in ihn begeben. Anders gesagt: die Existenz sichern.
Was meint ihr?
[persönliches] Entschuldigung
Am 20.09.2010 hatte ich ohne lange darüber nachzudenken in einem Tweet Piraten angegriffen, die in einer Liquid-Feedback Initiative für die Abschaffung des Schutzes der Ehe in Art.6 GG gestimmt hatten. Darin betitelte ich diese Gruppe als “Vollpfosten“, was meinem Unverständnis gegenüber dieser Haltung auch heute noch Nahe kommt. Es ist aber nicht meine Absicht damit einzelne Piraten zu beleidigen. Vielmehr habe ich (auch durch andere Entwicklungen) dazu gelernt und verstehe nun deutlicher, dass wir uns auf dieser unterirdischen Ebene nicht begegnen sollten. Wer sich also dadurch beleidigt gefühlt hat oder fühlt, bei dem möchte ich mich entschuldigen. Danke.
Nachgedacht: BPT in Chemnitz / Grundsätzliches und Grundsatzfragen
Am Wochenende findet der Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland in Chemnitz statt. Um ehrlich zu sein habe ich nicht lange darüber nachgedacht, ob ich hinfahren soll oder nicht. Wenn man für den Landesvorstand kandidiert hat und auch noch gewählt wurde (da nochmal Danke für die 90%
) dann hat man sein Ticket ja quasi schon gelöst.
Statt es aber als Zwang zu sehen freue ich mich darauf. Ich sehe auf uns mindestens zwei wirklich wichtige Entscheidungen zukommen, die ich für die Weiterentwicklung der Partei als wesentlich erachte.
Visionäre Ziele oder Ziele mit Vision?
Die Erste Frage, die ich als längst überfällig betrachte, ist, ob wir primär “Visionäre Ziele” oder “Ziele mit Vision” haben wollen.
Im ersteren Fall sagen wir einfach, wir wollen irgendwann und irgendwie ein visionäres Ziel erreichen – wissen aber eigentlich nicht mal die ersten Schritte dahin. Es steht also die Fiktion im Vordergrund.
Im zweiten, dem “Ziel mit Vision” haben wir schon ganz konkrete Vorstellungen und Vorschläge etwas zu ändern – und verfolgen damit (als Mittel) die schrittweise Umsetzung einer Vision. Hier steht also die Praxis/Vernunft im Vordergrund.
Am Beispiel BGE wird sich in Chemnitz zeigen, für welchen Weg sich Piraten entscheiden. Ich werde mich ins Zeug legen, dass wir uns für Praxis/Vernunft entscheiden, damit wir in der Politik glaubhaft bleiben können.
Frei sein oder Frei (gemacht) werden?
Eine noch wichtigere Frage ist, wie Piraten Freiheit für sich definieren. Was ist unsere politische Aufgabe hierbei?
- Ist jeder Mensch zuerst “einfach so” frei (bzw. “von Natur aus“) und der Staat sorgt für die Aufrechterhaltung (Garantie) dieser Freiheit? Ist der Staat hierdurch “unter” dem Menschen, als Diener der Gemeinschaft an den wir Rechte (bildlich nach unten) “abtreten” ?
- Oder stellt der Staat die Freiheit der Menschen selbst per Gesetzt her? Ist also “über” dem Menschen?
Daran wird sich ultimativ abzeichnen, wie wir staatliches Handeln legitimieren und wie weit wir gehen wollen und können. Ich sehe diese Entscheidung in den Anträgen zum Laizismus kommen, da diese Forderungen kein Recht mehr wollen, was über dem Staat steht.
Ein praktisches Beispiel wäre der sog. Whistleblowerschutz, der zum Großteil mit überstaatlichem Recht begründet wird. In einem laizistischem und damit rechtspositivitischem Staat wäre Whistleblowing nicht legitimierbar.
Jedwede Hinwendung zum positiven Recht wird unsere politische Ausrichtung hin zu irgendeinem *ismus führen. Durch die relativ lauten linken Strömungen bei den Piraten vermute ich, dass wir uns dann auf ein sozialistisches Programm zu bewegen werden.
Grundsätzliches und Grundsatz
Während ich die Frage um “visionäre Ziele” vs. “Ziele mit Vision” als grundsätzliche Frage sehe und sicherlich auch mit einem mir unliebsamen Ergebnis weiterhin Pirat bleibe, erachte ich die Frage der Freiheitsquelle als ultimative Grundsatzentscheidung.
Ob daraus für mich Konsequenzen erwachsen werden, kann ich nicht absehen. Immerhin wird diese Entscheidung die politische Entwicklung der Partei nachhaltig verändern und über die Zeit auch die Mehrheiten in der Partei für viele Dinge verschieben, da wir dann ein anderes Clientel bevorzugt anlocken.
Weitere Anträge, auf die ich mich freue
Natürlich freue ich mich nicht nur wegen diesen beiden Themen auf Chemnitz. Es gibt eine schier unüberschaubare Anzahl von Anträgen, von denen ich gern zumindest einige vom Parteitag als angenommen sehen möchte (unsortiert, ich lasse mich auch gern vom Gegenteil überzeugen…):
- Trennung des Programms in Kernprogramm und Erweitertes Programm
- Grundsätze: Politischer Standpunkt und Selbstverständnis
- Gewaltenteilung und demokratische Legitimation
- Urheberrechtspersönlichkeitsrecht
- Versammlungsfreiheit
- Vielfältige Beteiligung der Gesellschaft am Bildungsprozess für Kinder und Erwachsene
- Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns (niedrigster Betrag) oder der andere Mindestlohnantrag
- Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte
- Grundsätze piratiger Wirtschaftspolitik - (und die Anträge GP-070 bis GP-078 bis auf 076)
- Netzneutralität
- Rücknahme Hackerparagraph
- 70-Jahre Regel im UrhR für wissenschaftliche Werke auf 10 Jahre absenken
- …. und einige mehr
Wir sehen und in Chemnitz! Ich bin ab Freitag ca. 21h da und übernachte im Hotel Mercure. Meine Kontaktdaten findet ihr hier.
Laizismus bei den Piraten II/II
Nachdem nun im ersten und 1,5ten Teil von “Laizismus bei den Piraten” sehr viel Grundsätzliches gesagt wurde, möchte ich im Folgenden auf einige spezielle Sachverhalte eingehen und ggf. einige Vorurteile ausräumen.
Grundfrage: Zurückdrängen oder Gleichstellung?
Bei sämtlichen Forderungen im Bereich Religion&Staat sollte man sich zuerst darüber klar werden, was wirklich das Ziel von politischem Handeln im dem Bereich ist: entweder Religion insgesamt aus dem öffentlichen Bereich zurückdrängen oder eine möglichst perfekte Gleichstellung unterschiedlicher (Nicht-)Religionen erreichen.
- wer wirklich die Zurückdrängung möchte, dem empfehle ich diesen Artikel. Darin wird beschrieben, warum wir Religionen in der Öffentlichkeit halten müssen. Wichtig hier, weswegen ich dieses Ziel auch ablehne:
Ein Laizismus verdrängt Weltanschauungsgemeinschaften aus der Öffentlichkeit in die Privatsphäre. Religiösen Fanatiker genießen dann den Schutz der Privatsphäre, da ihre Religionsgemeinschaft keine öffentliche Angelegenheit mehr ist.(Ansonsten ist die Diskussion für mich an diesem Punkt beendet, mit Fundamentalisten/Extremisten arbeite ich nicht zusammen.)
- Soll eine möglichst hohe Gleichstellung erreicht werden sind einige Schritte notwendig, die ich im folgenden Erläutern möchte.
Schritte zur Gleichstellung
Bevor wir “Gleichstellung” fordern, sollten wir den Begriff definieren. Er hat klar den Auftrag auch “Gleichberechtigung” herzustellen. Doch was ist “Gleichberechtigung” in der Betrachtung unterschiedlicher Religionen bzw. Glaubensgemeinschaften? Ich stelle hier den Vorschlag in den Raum dies negativ zu definieren, also mittels einer Abgrenzung. Meiner Meinung nach dürfen Religions-/Glaubensgemeinschaften nicht unverhältnismäßig priviligiert werden. Die Verhältnismäßigkeit ergibt sich auch (nicht nur) aus der Anzahl ihrer jeweiligen Anhänger und ihrer übernommenen öffentlichen Aufgaben.
Übergangsregelungen im GG / WRV (Art. 140 GG)
Im Artikel 138 WRV, der durch Art. 140 GG übernomnen wurde heißt es im Absatz 1:
(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.
Konkret gemeint sind damit vor allem Konkordate, die finanzielle Vorteile oder direkte Leistungen an Kirchen enthalten. Diesen Auftrag der Ablösung sollten wir wahrnehmen und in das Piraten-Programm aufnehmen. Die Ablösung muss dabei die kulturellen und gesellschaftlichen Aufgaben der Kirchen heute beachten und so beispielsweise eine allgemein stärkere Kulturförderung als Lösung untersuchen. Dies käme dann auch anderen (nicht-) Religionen/Kirchen zugute.
Wichtig ist hier auch zu wissen, dass diese Bestrebungen nicht nur Einseitig sind. Beispielsweise will der Regensburger Bischof Müller diese Finanzierungen ablösen. Gerade weil es Gesprächsbereitschaft gibt, sollten wir auf diese eingehen.
Religöse Symbole in staatlichen Einrichtungen
Staatliche Einrichtungen müssen auch heute schon religionsneutal auftreten. Deshalb dürfen religiöse Symbole nicht von Amts wegen angebracht werden oder es müssen gleichberechtigt weitere aufgenommen werden. Das betrifft allerdings nicht den gesamten “öffentlichen Raum” sondern nur staatliche Einrichtungen. Persönliche Religionsausübung ist hiervon ebenfalls zu unterscheiden, gegen ein religiöses Symbol auf dem Schreibtisch einer Sachbearbeiterin wird sicherlich nichts einzuwenden sein.
Öffentliche/soziale Einrichtungen in Trägerschaft der Kirchen
Schulen in Trägerschaft einer Glaubensgemeinschaft (sei es katholisch, evangelisch, jüdisch, muslimisch…) kann man allerdings nicht verbieten, ihre eigenen Symbole zu verwenden – auch wenn diese staatliche Subventionen für die gemeinsame Angelegenheit Bildung erhalten. Denn genau da ist der Schnittpunkt: der Staat UND Kirche wollen Bildung anbieten, *beide* Seiten einigen sich darauf, die Eltern entscheiden wo das Kind Unterricht bekommt. Gilt ähnlich für Kindertagesstätten oder andere soziale Einrichtungen.
Wichtig ist allerdings die Tendenz zu setzen, dass an allen Orten möglichst Alternativen zu Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft existieren oder aufgebaut werden. Denn ohne diese gibt es letztenendes keine Wahlfreiheit, diese muss aber gewährleistet werden. Um hier ein Beispiel zu nennen: man muss nicht unbedingt gleich einen eigenen Kindergarten bauen – eine alternative wäre auch die Förderung von Eltern-Initiativen die sich mit Tagesmüttern Betreuungsangebote schaffen.
Kirchliche Feiertage
Selbst Laizisten verneinen hier oftmals eine Handlungsnotwendigkeit, ich sehe diese aber schon. Falls auch im bei kirchlichen Feiertagen eine Gleichberechtigung hergestellt werden soll schlage ich vor, dass der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen um die Anzahl der abzuschaffenden Feiertage erhöht wird. Gleichzeitig erhalten Anhänger von Religionen ein Recht, an den bisherigen Feiertagen Urlaub zu nehmen – andere Glaubensgemeinschaften legen zudem auch Ihre Feiertage fest. In einem wissenschaftlich begleiteten Auswahlverfahren werden dann solche Optionsfeiertage für andere Religionen festgelegt. Ähnliche Verfahren existieren heute schon beispielsweise um den Buß- und Bettag.
Religionsausübung in der Öffentlichkeit
Es muss möglich sein, dass andere Religionen gleichberechtigten Zugang zum öffentlichen Raum erhalten. Dies betrifft beispielsweise Prozessionen oder Feiern – wie aber auch zur Religionstradition gehörende Bauwerke (Kirchen, Moscheen, Synagogen…)
Kirchensteuern
Entweder die Finanzierung wird komplett umgestellt (siehe Vorschlag Kulturförderung) oder der Einzug der Kirchensteuern muss der Staat den Glaubensgemeinschaften gleichberechtigt als Dienstleistung anbieten. Hierfür ist die Pauschalabgabe von 2-4,5% an die Behörden zu überdenken und der tatsächliche Aufwand zu berechnen. Der Staat muss Regeln hierfür aufstellen, beispielsweise die Voraussetzung aufrecht erhalten, diese Dienstleistungen nur einer bestimmten Art juristischer Personen anzubieten (Körperschaften des öffentlichen Rechts). Dies stellt sicher, dass sich auch die Finanzierung im öffentlichen Raum abspielt und damit transparent bleibt.
Mitgliedschaft in Glaubensgemeinschaften
Häufig wird kritisiert, dass beispielsweise Gebühren erhoben werden wenn man aus einer der großen Kirchen austreten möchte. Dem schließe ich mich an, muss aber einschränken: die Regelung über die Gebühren müssen die Kirchen selbst festlegen. Der Staat soll den Glaubensgemeinschaften die Kosten für Ein/Austritte nach Aufwand berechnen. Ob diese von (Ex-)Mitgliedern gefordert werden ist Sache der jeweiligen Körperschaft des öffentlichen Rechts – hier: der Kirche. Sieht man die Behörde als Dienstleister ist es legitim, dass die Kirche eine Art Kündigungsgebühr von ihrem “Vetragspartner” verlangt, welche sie auch über den gleichen Dienstleister fordern kann.
Religionsunterricht
An allen staatlichen Schulen muss Ethikunterricht angeboten werden. Können Glaubensgemeinschaften Religionsunterricht personell und organisatorisch anbieten, muss ihnen dies gleichberechtigt an den Schulen möglich sein. Die Lernumgebung sollte gestellt (Unterrichtsraum, Materialien etc.) und das Personal von der Glaubensgemeinschaft bezahlt werden. Dies wird der gemeinsamen Angelegenheit der Bildung am besten gerecht.
Einen verpflichtenden, staatlichen Ethikunterricht lehne ich grundsätzlich ab. Der Staat darf den (kleinen) Bürgern nicht vorschreiben, wie und was sie denken/fühlen sollen.
Angestelltenverhältnisse
Wenn Glaubensgemeinschaften Personen beschäftigen sollen sie als “normale” Arbeitgeber auftreten – und entsprechend geltende Gesetzes- und Marktbedingungen beachten. Hier muss in den organisatorischen Ablauf der Glaubensgemeinschaften eingegriffen werden, damit Arbeitnehmer die gleichen Rechte (aber auch Pflichten) erhalten wie bei anderen Trägern (Staat, Privatwirtschaft).
Kirchlicher Einfluss allgemein
Einfluss auf Bildung, Medien und Gesetzgebung müssen Glaubens- und Nichtglaubensgemeinschaften gleichberechtigt wahrnehmen können. Diese Lobbyarbeit muss fair und transparent gestaltet werden.
to be continued…?
Wenn wir diese Schritte fair und ohne Beißreflexe festhalten könnten, wäre das ein Schritt in die richtige Richtung. Leider kann dies keiner der Anträge für Chemnitz leisten, weshalb ich darüber nachdenke für den nächsten Bundesparteitag einen entsprechenden Antrag (mit weiteren Piraten) einzubringen.
“Vermummungsverbot” im Internet dank #ePerso
Wie ich schon in einem Blogartikel schrieb, ist der ePersonalausweis ein Schritt in die Richtung, Anonymität im Internet abzuschaffen bzw. zur Ausnahme zu machen. Das wird besonders deutlich wenn man Axel Fischer zuhört – abseits der Satire, die sicher lustig ist aber den Ernst dahinter verkennt.
Der Mann ist Vorsitzender der Internet-Enquete im dt. Bundestag! Dieser Verein wird in den nächsten Jahren grundsätzliche Positionen zur politischen Ausgestaltung des Internets verfassen und alle, die keine Ahnung haben (und das sind zu viele) werden diesen Worten blind vertrauen!
Genau dieser “Internetexperte” hat sich in der “Badischen Neuste Nachrichten” kritisch darüber aufgeregt, wenn sich Bürger hinter selbst gewählten Pseudonymen versteckten und sich so der Verantwortung entzögen. Seiner Meinung nach sei es für den demokratischen Entscheidungsprozess wesentlich, “dass man mit offenem Visier” kämpfe, also “seinen Klarnamen nennt“. Nur konsequent ist daher seine Forderung nach einem “Vermummungsverbot im Internet“. In dem Zusammenhang erwähnte er den neuen ePersonalausweis und nannte ihn eine “ideale Möglichkeit, sich im Internet zu identifizieren“.
Daraufhin gab es bei Twitter einen Satirewettbewerb. Meine Favoriten sind weiterhin “Axel E. Fischer, CDU, fordert Feuerlöscher gegen Firewalls” oder “Axel E. Fischer, CDU, fordert Winterreifenpflicht für Datenautobahnen”. Dennoch darf uns diese Belustigung nicht vergessen lassen, dass diese Aussagen eine Richtung vorgeben, gegen die wir hart kämpfen müssen!
[In eigener Sache] Relizensierung
Bisher standen alle Inhalte in diesem Blog unter einer Creative Commons Lizenz, welche die kommerlzielle Weiternutzung verbot. Ein Journalist erbat sich daher eine explizite Genehmigung, einen Text von mir auszugsweise zu verwenden. Natürlich kann jeder von mir eine extra Lizenz oder freie Verwendung anfragen, doch diese Hürde möchte ich abbauen.
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Laizismus bei den Piraten I 1/2
Auf meinen letzten Blogpost “Laizisten bei den Piraten I/II” hat NineBerry eine Gegendarstellung verfasst. Ursprünglich wollte ich mich gleich dem zweiten Teil meines Blogposts widmen, muss aber jetzt einen Zwischenteil – den 1,5ten einschieben. Wigbold hat dazu eine klare Position herausgearbeitet, die ich hier aufgreifen möchte.
Rechtspositivismus vs. Naturrecht
NineBerry definiert: “Die Idee des überpositiven Rechts (Naturrecht)” erkläre, dass “es Grundsätze gibt, die nicht von Menschen geschaffen sondern immer existent sind und über dem von Menschen geschaffenen Gesetz stehen. Als Quelle dieser Rechtsnormen wird dann meistens ein göttliches Recht genannt, teilweise wird aber versucht, diese natürlichen Gesetze aus anderen Begebenheiten abzuleiten.”
Diese ”Definition” von Naturrecht ist verzerrend und verzerrt an dem Begriff selbst den Sinn des Begriffes: Ein … sorry … Mindfuck! Mit dieser Gleichsetzung von “”natürlichem Recht”” und “”göttlichem Recht”” folgt der Autor dem göttlichen und widerspricht ihm gleichermaßen. Eine Fehldarstellung – den er mit “meistens” und “teilweise” abschwächt.
Naturrecht sind keine “natürlichen Gesetze“, sondern ein Recht, was der Natur entspringt: Das Naturrecht existiert durch den Menschen. Es ist nicht möglich, Naturrecht allgemein zu formulieren, – auf den Menschen bezogen: Das “Naturrecht” (oder überpositives Recht) liegt in der Natur aller Menschen, – die Natur des Individuums. Die kann für sich Götter manifestieren, aber auch “ohne Gott” (Atheist) … sogar das “Nichts“, das “Ego“, ein Gesellschaftsbild, … usw. Ausdruck dieses natürlichen Rechts ist es dann auch, was eine Setzung von Gesetzen selbstverständlich macht und legitimiert. Wesentlich für Menschen oder Gemeinschaften sind so die Quellen des natürlichen Rechts, – die Quellen aus denen sich Gesetze ergießen.
Sicherlich ist es für die PIRATEN Konsens, daß die Quellen der Gesetzgebung für die PIRATEN nicht göttliche Wesen sind, die mit göttlichem Recht Gesetze bestimmen. – Jedoch müssen die PIRATEN aus Ihrem Selbstverständnis heraus Individuen respektieren (berücksichtigen), die an göttliche Wesen oder sonstwas glauben. Ebenso Gemeinschaften, die eine andere Natur haben und für sich andere Sitten kultivieren sowie Gesetze setzen.
Wie ein Grundsatzantrag festzustellen sucht, lassen sich dem Naturrecht folgend, für die PIRATEN folgende Quellen der Gesetzgebung erkennen: “Die individuelle Selbsterkenntnis und Orientierung des Gewissens, die Natur an sich und die Vernunft.”
Überpositives Recht ohne Religion
Selbstverständlich braucht das natürliche Recht (Naturrecht) keine Religion, um sich zu begründen. Lediglich der Blog-Artikel schafft eine Beziehung zwischen Religion und Naturrecht. – Und diese Verbindung zeigt deutlich, daß mit dem “Laizismus bei den Piraten” auch das Naturrecht als Ursprung einer Gesellschaftsordnung abgelehnt wird; – daß es kein übergeordnetes individuell natürliches Recht geben solle.
Artikel 1 des Grundgesetzes, den der Autor als “höchsten Grundsatz unseres Rechts” etabliert sieht, sowie das Bekenntnis “zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten” sind genau Ausdruck der Anerkennung eines natürlichen Rechts jedes Menschen! Willkürlich diesen Artikel auf sich selbst zu stellen, als sei er aus dem Nichts entstanden, ist eine Täuschung, die die Historie bzw. die zugrundeliegende Rechtsphilosophie entfernt.
Der Glaube des Autors, daß lediglich ein von dem Gemeinwesen gesetztes Recht maßgeblich ist, folgt der Religion eines Sozialismus. Diese fordert aus ihrem Selbstverständnis den Rechtspositivismus für Alle und negiert die Grundlagen des Liberalismus – die individuelle Freiheit.
Die Annahme, daß der ”Rechtspositivismus der Wahrheit näher kommt” und unsere Diskussion erinnert an den Methodenstreit der Weimarer Staatsrechtslehre. Der Rechtspositivismus setzte sich damals durch: “Das positive, also gesetzte Recht wurde von den Juristen wie eine naturwissenschaftliche Tatsache behandelt; alles formell rechtmäßig zustandegekommene Recht hatte unabhängig von seinem materiellen Gehalt Gültigkeit.” – Die Weimarer Verfassung “basierte auf dem Rechtspositivismus, was bedeutet, dass sie der Verfassungsrevision (Art. 76) keine substantiellen Schranken zog.” [Quelle]
Wir wissen, was aus der Weimarer Republik wurde: Ganz ihrem Rechtssystem folgend, transformierte sie sich in das Dritte Reich. Einige Notstandsgesetze genügten. Rechtspositivistisch folgten neben anderen auch die Rassengesetze, die auch die Wissenschaft der Zeit bestimmten. Das Rechtssystem des Dritten Reiches verhinderte später, daß seine Schergen, die NS-Richter, verurteilt wurden. Eine vorsätzliche Rechtsbeugung konnte ihnen nicht nachgewiesen werden. “Die Vorsätzlichkeit wurde aber immer unter der Argumentation, die NS-Justiz habe nach rechtspositivistischen Motiven gehandelt, abgewiesen.” [Quelle, S. 100]
Die Trennung von Kirche und Staat, die in der Weimarer Verfassung durch die Artikel 136-141 geschaffen wurden, waren gleichermaßen Freiräume vor rechtspositivistischer (Gesinnungs-)Gesetzgebung und wurden durch das Aufbegehren des Volkes geschaffen. Doch ließ der Rechtspositivismus es zu, daß die gesellschaftlichen Auswirkungen der Kirchen bzw. anderer Weltanschauungen per Gesetz unterbunden wurden.
Art. 140 GG, der “mit dem Verbot der Staatskirche einerseits die institutionelle Trennung von Staat und Kirche durchsetzt und den Staat für weltanschaulich neutral erklärt, sich aber andererseits nicht dem laizistischen Vorbild Frankreichs anschließt, sondern Religionsfreiheit und kirchliches Selbstbestimmungsrecht auch im öffentlichen Bereich gewährleistet.” zeigt das sehr deutlich.
Wirkung
Das Naturrecht ist vor allem “unbestimmt”, wie die Natur eines Individuums. Das ist es, was nicht in das rechtspositivistische Weltbild von Sozialisten paßt. Das Naturrecht ist eben nicht kodiert, und es kann sich nicht in sein Gegenteil verkehren, was der Rechtspositivismus darstellt.
Jedoch ist es genau die Rechtsauffassung des Rechtspositivismus, die die Wirkung von Gesetzen rechtmäßig durch Beschluß ins Gegenteil verkehren kann, ohne das der Einzelne für sich Rechte behält.
Es ist das Naturrecht, was bedingungslos die individuelle Freiheit bestimmt und nicht der Rechtspositivismus, der individuelle Freiheit lediglich zur gesetzlichen Option macht.
Es ist schon sehr erstaunlich, daß NineBerry von einem “Selbstzweifel des Rechtspositivismus” scheibt. Es ist klar – und geschichtlich bewiesen: Rechtspositivismus kennt keinen Zweifel und auch kein Gewissen. Die rechtspositivistische Rechtsauffassung äußert sich totalitär.
Es sind Menschen bzw. Gemeinschaften und nicht das Naturrecht, was “Gott, Volk, Rasse, Klasse, …” in den Mittelpunkt ihres Gesellschaftsbildes stellen. Und es sind gerade Sozialisten und nicht Individualisten, die einer freiheitlichen Gesellschaft soziale statt juristische Gerechtigkeit verordnen wollen.
Die freiheitliche Normative der Individuellen Freiheit bleibt in einem Rechtspositivismus willkürlich: Für das Staatswesen ist die Individuelle Freiheit lediglich eine Option.
Der Rechtspositivismus hingegen muß für sich erstmal erklären, woher er das Recht nimmt, Gesetze für Alle zu bestimmen. Ursprünglich davon auszugehen, daß der Gesetzesgeber willkürlich Recht schaffen kann, das auf Alle angewandt wird, ohne den Einzelnen zu berücksichtigen, ist ein totalitäres Fundament. Durch strukturelle Reproduktion wird sich dieser totalitäre Grundsatz auf das gesamte Staatswesen übertragen.
Im Gegenteil dazu führt das erkannte natürliche Recht des Menschen in seiner Konsequenz zu verfaßten allgemeinen Menschenrechten. Die Geschichte beweist das: Verfaßte Menschenrechte sind Fakt! Und diese verfaßten Menschenrechte wurden nachweislich rechtsphilosophisch aus dem Naturrecht abgeleitet. Es ist auch das Naturrecht, was den Menschen das Recht impliziert, für sich und mit Anderen Allgemeine Gesetze zu schaffen bzw. Recht zu sprechen.
Der Methodenstreit im 19/20. Jhd wurde oben schon angesprochen. Auch die rechtspositivistische Weimarer Verfassung sowie das darauf beruhende Dritte Reich. Hier haben die Rechtspositivisten gezeigt, was für eine Dynamik ihre Bestrebungen hatten, menschenwürdige Bedingungen zu schaffen. – Wie auch in anderen sozialistischen Systemen wurde der “Mensch” und seine “Würde” rechtskräftig beschlossen bzw. dem Rechtspositivismus untergeordnet.
Der Freud’sche Versprecher “Übernatürliches Recht” untermauert so das rechtspositivistische Bestreben der Laizisten.
Fazit
Die Frage der Rechtsphilosophie ist kein ”Ablenkungsmanöver”! – Sie ist wesentlich für Politik. Zudem sind es gerade die Laizisten bei den PIRATEN, die gegen Naturrecht argumentieren.
Ein praktizierter Laizismus nach dem Vorbild Frankreichs verbietet Religionsfreiheit und kirchliches Selbstbestimmungsrecht im öffentlichen Bereich. Hier wird die Weltanschauung des Staatswesens wesentlich.
Artikel 140 GG ist es, der die institutionelle Trennung von Staat und Kirche durchsetzt und den Staat für weltanschaulich neutral erklärt. So gilt die Religionsfreiheit auch für den öffentlichen Bereich. Diese Regelung macht es für den Staat unmöglich eine Weltanschauung per Gesetz zu erlassen. Jedoch ist genau dies das Bestreben der Laizisten: die rechtspositivistische Manifestation einer Weltanschauung. So ist der “Laizismus bei den Piraten” lediglich das Gefährt, mit dem sie den Rechtspositivismus transportieren.
Gemeinsame Angelegenheiten
Erstaunlich ist, daß die “Gemeinsame Angelegenheiten” von NineBerry undifferenziert als Partnerschaft interpretiert werden. Der Begriff “bezeichnet jedoch Sachgebiete, die sowohl staatliche Angelegenheit sind als auch Angelegenheit von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften“.
Aus dieser “Partnerschaft” interpretiert und realisiert NineBerry eine hypothetische “partnerschaftliche Gleichstellung und sogar Ausweitung auf externe gesamtgesellschaftliche Angelegenheiten“.
Dabei wird komplett mißverstanden, daß es sich um Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften handelt sowie um Angelegenheiten des Staatswesens als insgesamt / gemeinsame öffentliche Angelegenheiten/: D.h: Die Kirchen kümmern sich weiter um ihre Angelegenheiten und der Staat um seine.
Ein Zusammenarbeiten kommt durch den gemeinsamen Willen zustande, mit Orientierung am Zweck der Angelegenheiten. Diese Zusammenarbeit in den gemeinsamen Angelegenheiten kann jederzeit politisch aufgekündigt werden. Und jeder macht dann wieder Seins.
Jedoch dürfen wir Staatsbürger gespannt sein, wieviele seiner Angelegenheiten der Staat auf die Kirchen abgewälzt hat,- die er gar nicht mehr in der Lage ist, zu leisten.
Die Religion moderieren?
Auch hier zeigt ein Zitat das Mißverständnis: ich schrieb nicht eine “Zusammenarbeit von Staat und Kirchen sei wünschenswert“.
Vielmehr führte ich aus: “Wie schon oben erwähnt gibt es die “gemeinsamen Angelegenheiten“. Paradoxerweise kann man nur hierüber die Trennung von Kirche und Staat politisch gestalten. Gibt der Staat dies auf, wird er auch keinerlei Einflussmöglichkeit mehr haben, in dem er z.B. religiösen Fanatikern durch Förderung gemäßigter Kräfte entgegen tritt.”
Somit stellt NineBerry die Tatsachen falsch dar.
Der ”Laizismus bei den PIRATEN” scheint zu verdrängen, daß die Weltanschauungsgemeinschaften z.Z. öffentliche Angelegenheiten sind, und somit vom Staatswesen geordnet werden. Deshalb auch in meinem Beitrag: “Die Religionsausübung wurde also nicht zur Privatsache erklärt, sondern blieb öffentliche Angelegenheit, die aber [inhaltlich] dem Staat entzogen war.”
Ein Laizismus verdrängt Weltanschauungsgemeinschaften aus der Öffentlichkeit in die Privatsphäre. Religiösen Fanatiker genießen dann den Schutz der Privatsphäre, da ihre Religionsgemeinschaft keine öffentliche Angelegenheit mehr ist.
Frankreich und die Türkei führe ich in diesem Zusammenhang lediglich als negative Beispiele an.
Die Bedeutung von Religion in Staat und Gesellschaft
Im folgendem Zitat mutmaßt NineBerry einen anhand seiner Vorstellung von Gemeinschaft totalitären Erhaltungswillen: “Als Institution müssen die Kirchen aber vor allem auf das Überleben der eigenen Institution bedacht sein und können damit gar nicht mehr frei und unabhängig ihre eigenen inhaltlichen Interessen vertreten.”
Doch ist es gerade die grundgesetzliche Einordnung der Glaubensgemeinschaften als “Öffentliche Angelegenheit” was der bürgerlichen Gesellschaft Einblick in die Religionsgemeinschaften gibt. Und genau aus diesem Grund ist es möglich, daß totalitäre sowie faschistoide Glaubensgemeinschaften verboten werden können, wenn sie gegen die freiheitliche Grundordnung verstoßen oder den demokratischen und sozialen Bundesstaat gefährden.
Hierbei nimmt der Staat jedoch nicht Einfluß auf die Religion, sondern die Religionsgemeinschaft wird lediglich als Öffentliche Angelegenheit geordnet.
Die Forderung NineBerry’s: “Religion und Glaube sollte etwas persönliches sein”, offenbart ein weiteres Mißverständnis der bestehenden Situation, denn: Religion und Glaube ist persönlich und frei von staatlichem Einfluß. Die Zuordnung der Gemeinschaft(en) zur Öffentlichkeit ordnet die Glaubensgemeinschaften der freiheitlichen Gesellschaftsordnung unter. – Das bedeutet, daß die Glaubensgemeinschaften und ihre Mitglieder sich nicht dem allgemeingültigen Recht entziehen können, indem sie sich auf die Religionsfreiheit berufen.
Noch eins zum Beispiel Kirchensteuer vs. Vatikan: Hier sei gesagt, daß die katholische Kirche in den meisten Ländern der Welt keine Steuern erhebt. Wieso sollte also der Vatikan sich für eine Kirchensteuer aussprechen?! Kirchensteuer ist eine Vereinbarung der Glaubensgemeinschaften vor Ort. Und so exkommuniziert die katholische Kirche auch niemanden, nur weil er seine Kirchensteuer nicht bezahlt.
NineBerry’s Anklage: “Im aktuellen System bestimmen institutionalisierte Kirchen über den Glauben der Mitglieder und der Staat beeinflusst (vor allem über die Abhängigkeit der finanziellen Unterstützung der Kirchen vom Staat) die Politik der Kirchen.” zeugt ebenfalls von einer fundamentalen Unkenntnnis der Sachlage.
Zudem ist die damit verbundene Gleichmacherei unerträglich totalitär. – Gegendarstellung:
- Gerade institutionalisierte Kirchen bestimmen nicht über den Glauben der Mitglieder. – Dank des geltenden Rechts, kann jeder seinen Glauben frei wählen und auch seine Glaubensgemeinschaft verlassen. Niemand kann gezwungen werden, sich einer Glaubensgemeinschaft unterzuordnen.
- Die finanziellen Zuwendungen des Staates für die gemeinsamen Angelegenheiten sind praktisch ein politisch vereinbartes Outsourcing des Staatswesens in diesen Angelegenheiten.
Auch sei NineBerry gesagt, daß die öffentlichen Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften nicht durch das Staatswesen bestimmt werden, sondern durch die Gemeinschaften selbst. Und sie stehen nicht zur politischen Disposition! Das Staatswesen kann lediglich über seine eigenen Angelegenheiten in diesem Bereich bestimmen und den gesetzlichen Rahmen der öffentlichen Angelegenheiten bestimmen. Möchten die ‘‘Laizisten bei den PIRATEN” die Altenpflege, Sozialarbeit, etc. von kirchlichen Institutionen verbieten?!
Die abschließende Forderung “… dass die Religionsgemeinschaften ihre eigenen inhaltlichen Interessen vertreten statt ihrer institutionellen und finanziellen.” ist dann beispielhaft anmaßend: Sie offenbaren genau das rechtspositivistische Potential, was die ”Laizisten bei den PIRATEN” sehen: Das Staatswesen solle über die gesellschaftliche Wirkung der (institutionellen) Glaubensgemeinschaften bestimmen. Genau das darf nicht passieren.
Laizismus bei den Piraten I/II
Die Debatten rund um laizistische Ideen wird auf allen Ebenen ausgetragen, leider auch auf der emotionalen. Nun gibt es für den Bundesparteitag in Chemnitz einige Anträge, die fordern den Laizismus in das Piraten-Grundsatzprogramm (oder an anderer Stelle) aufzunehmen. In zwei Blogposts möchte ich mich daher einmal möglichst sachlich der Fragestellung “Laizismus” nähern und lade dazu ein, hierzu Stellung zu beziehen.
Schauen wir uns zuerst einmal an, was hinter der Idee des Laizismus steckt. Der Begriff an sich ist noch gar nicht so alt, tauchte Ende des 19Jh. erstmals in der Debatte um Religionunterricht in Frankreich auf. Heute wird allerdings mehr darunter summiert: mehr oder minder die völlige Trennung von Religion und Staat.
Hierzu gibt die Deutsche Verfassung auch einen klaren Auftrag, den wir wirklich in Angriff nehmen sollten. Die Regelungen des §138 WRV, die ins GG übernommen worden sind, fordern dazu auf, staatliche Leistungen an religiöse Gemeinschaften abzulösen. Das Betrifft vor allem die Bezahlung von Amtsträgern der Kirchen. Hier gibt es tatsächlich Handlungsbedarf etwa in der Richtung, solche staatlichen Zahlungen durch eine allgemeine, gleichberechtigte Kulturförderung abzulösen. Denn nicht nur christliche Kirchen leisten einen enormen Beitrag zum kulturellen Leben, sondern auch andere Religionsgemeinschaften oder nicht-religiöse Vereinigungen.
Die Forderungen des Laizismus gehen aber deutlich hierüber hinaus. Vielfach steht hinter laizistischen Bestrebungen ein radikal-ideologischer Laizismus, der sich zur Aufgabe gemacht hat, die “negative Religionsfreiheit” zur Regel, “positive” zur Ausnahme zu machen. Ziel ist es schlussendlich, dass Religion in Staat und Gesellschaft keinerlei Bedeutung mehr zukommt.
Zudem soll es kein Recht mehr geben, das über dem positiv gesetzten angesiedelt ist. Die Forderungen nach Laizismus sind daher gleichermaßen die Forderung nach Rechtspositivismus: Das geltende Recht soll sich keinen überpositiven Maßstäben mehr unterordnen. Dies steht im Widerspruch zur deutschen Verfassungstradition. Diese stammt noch aus der Weimarer Reichsverfassung, geregelt durch §140 GG.
Der Hintergrund:
Eine Volksabstimmung 1918 führte zu der Weimarer Regelung: “Alleine 60.000 Demonstranten in Berlin und eine Sammlung von sieben Millionen Unterschriften ließen die Weimarer Nationalversammlung aber von einer radikalen Umkehrung des geltenden Staatskirchenrecht Abstand nehmen. Das „Weimarer System“ schrieb die Trennung von Staat und Kirche und die weltanschauliche Neutralität des Staates fest. ” (siehe Wikipedia) . So wurde In der Weimarer Republik eine Trennung von Kirche und Staat geschaffen: Religionsfreiheit! Jedoch blieb die Religionsausübung eine öffentliche Angelegenheit, die aber dem Staat entzogen ist. – Das Grundgesetz übernimmt dieses Konstrukt aus der Weimarer Verfassung (GG Art. 140)
Durch diesen Artikel im Grundgesetz ist eine Trennung von Staat und Kirche ist in Deutschland also schon gegeben. Ebenso die weltanschauliche Neutralität des Staates, der sich mit keiner Religionsgemeinschaft identifizieren darf. Jedoch entstehen durch die öffentlichen Angelegenheiten der Kirchen sowie des Staates „gemeinsame Angelegenheiten“ (res mixtae)
Laizistische Forderungen stehen damit im Konflikt mit geltendem (Grund-)Recht. Durch die rechtspositivivistische Prägung wirken Sie sogar totalitär und überdies sozialistisch im Bezug auf ethische Bildung. Die sich daraus ergebenenden Eingriffe in das Grundgesetz dürfen wir nicht leichtfertig am verzerrenden Thema “Laizismus – Trennung von Kirche und Staat” festmachen.
Als Pirat setze ich mich für eine Bewahrung der Grundrechte und des Grundgesetzes ein. Weil aber für die Umsetzung des Laizismus notwendigen Eingriffe die rechtlichen Fundamente unserer Gesellschaftsordnung gefährden, wie das von Natur aus gegebene Recht des Menschen, frei zu sein, müssen wir hier sehr vorsichtig sein.
Wie schon oben erwähnt gibt es die “gemeinsamen Angelegenheiten“. Paradoxerweise kann man nur hierüber die Trennung von Kirche und Staat politisch gestalten. Gibt der Staat dies auf, wird er auch keinerlei Einflussmöglichkeit mehr haben, in dem er z.B. religiösen Fanatikern durch Förderung gemäßigter Kräfte entgegen tritt. Beispiele, wo dies nötig wäre (und gefordert wird) gibt es in letzter Zeit gerade aus laizistischen Staaten wie Frankreich und der Türkei. Dazu aber im zweiten Blogeintrag mehr.
Jedenfalls müssen sich die Piraten auf die Regelung der gemeinsamen Angelegenheiten beschränken.
BGE: Die zwei Grundirrtümer
Vor einigen Wochen hatte ich in “BGE: ein paar Fragen” 5 Thesen formuliert. Alle wurden durch Kommentatoren versucht zu widerlegen, bei einem davon ist das auch halbwegs gelungen, danke dafür. Es bleiben aber zwei Schwergewichte übrig.
Die FAZ schreibt dazu in einem Artikel über eine BGE-Studie von Götz Werner, besser kann man das kaum formulieren.
Ideen eines bedingungslosen Grundeinkommens beruhen „auf zwei grundlegenden Irrtümern“, so wird Clemens Fuest zitiert, der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats beim Finanzministerium. Diese sind
- Es sei nicht genug Arbeit da.
Das ist falsch. Schaut Euch doch nur mal an, wie viele offene Stellen es gibt – woran es hapert, ist Ausbildung, Flexibilität und Vermittlung.
Zudem wird gerne behauptet, dass Vollbeschäftigung nicht möglich sei und allein deshalb der einzige Ausweg ein BGE sei. Auch falsch. “Vollbeschäftigung” im Sinne von 0% Arbeitslosigkeit wird es nicht geben und hat auch so noch nie existiert. Faktisch wäre eine echte Vollbeschäftigung für die Volkswirtschaft eher schädlich. Ein Ziel einer modernen Wirtschafts- und Sozialpolitik besteht darin, eine möglichst geringe Arbeitslosenquote zu erreichen um damit möglichst vielen Menschen durch eine angemessen bezahlte Beschäftigung eine Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Der zweite fundamentale Irrtum
- Menschen, die ein Grundeinkommen beziehen würden beginnen kreativ zu werden und zu arbeiten – ohne aber dazu einen wirtschaftlichen Zwang ausgesetzt zu sein.
Genau da kommt eine Ideologie ins Spiel, die schon lange als abgeschrieben gelten müsste. Gewisse Zwänge (denen man sich möglichst freiwillig unterwirft) muss es für ein funktionierendes Zusammenleben geben. Zudem gibt es einfach Arbeiten, die anstrengend und vielen (nicht allen) unangenehm sind – ohne die aber die Gesellschaft nicht funktionieren kann. An der Stelle schießt sich die Studie von Götz Werner dann auch ins Knie : sie zeigt genau auf, dass solche Arbeiten dann nicht mehr erledigt werden.
Deshalb wiederhole ich mich gern und rufe dazu auf, die unerträglichen Auswüchse von Hartz IV zu beseitigen. Dazu brauchen wir kein BGE.
Das BGE der neuen Gemeinschaft und Einschränkungen der Freiheit
Für den Parteitag in Chemnitz sind 4 (mir bekannte) Anträge zum Thema “Bedingungsloses Grundeinkommen” (BGE) gestellt. Ich möchte erläutert haben, warum ich diesen ablehnend gegenüber stehe.
BGE-Befürworter bei den Piraten sehen im BGE mehr als ein monetäres Grundeinkommen. Sie wollen das BGE nutzen, um eine “neue Gemeinschaft” zu schaffen. Die politische Macht für diese Änderung sehen sie überparteilich in der bürgerlichen Gesellschaft verankert. Eine Vermassung der Bürger soll durch die kritisierten pro-Argumente eines BedungungslosenGeldEinkommens erfolgen und so die politische Macht für eine neue Gemeinschaft herstellen: Die durchsichtigen Kriterien unterfüttert mit willkürlichen Interpretationen teilweiser zitierter Grundrechte, festgemacht an ebenso irrational und willkürlich gefundenen Notwendigkeiten sollen das BGE als rechtmäßige Lösung alternativlos fundamentieren.
Dabei ignorieren sie die Eigenheiten des (Schuld-)Geldsystems genauso wie die Funktion der vertikalen Gewaltenteilung. Das Wohl sozialer Sicherheit und Teilhabe wird nicht mehr in Strukturen der bürgerlichen Gesellschaft gesehen, sondern sollen durch das Staatswesen (bedingungslos) hergestellt werden. Für die Schöpfung des benötigten Geldes wird das Realvermögen der bürgerlichen Gesellschaft als dingliche Sicherung kollektiviert und merkantilistisch durch den Staat für die Geldindustrie gesichert. Es wird ein Staatswesen geschaffen, was die bürgerliche Gesellschaft bzw. die Bürger assimiliert: “Die neue Gemeinschaft.” Das verstößt eklatant gegen liberale Grundsätze, die in unserem Grundgesetz manifestiert sind, und die eine freiheitliche Gesellschaftsordnung nach der Normative der individuellen Freiheit fordern.
BGE-Gegner der Piratenpartei wie ich sehen in der durch das BGE angestrebten Gesellschaftstransformation eine Verschlechterung des Verhältnisses Sozialer Staat und Bürger. Ein massiver Abbau bzw. die Privatisierung sozialer (Infra-)Strukturen wird erfolgen. Der Bürger wird mit einem BGE abgespeist, seine Vermögenswerte durch das Staatswesen zunehmend kollektiviert. Aufgrund der durch das BGE kritischen überparteilichen Vermassung und dem zunehmenden Vermögensverlust, wird das BGE für immer mehr Bürger zum Haupteinkommen.
Das Wohl der Allgemeinheit, das Gemeinwohl – was nicht gleichzusetzen mit dem Wohl Vieler ist – wird durch das BGE Schaden nehmen, da die zunehmende Anzahl BGE-Abhängiger mehr und mehr die Vermögenswerte der Freien Bürger fordert. Die freiheitliche Gesellschaftsordnung transformiert sich in eine sozialistische Gesellschaftsordnung, die von der Finanzindustrie abhängig ist: Ein merkantilistisch geführter kapitalistischer Sozialismus.
Die Fragen, die jeder für sich beantworten muß, sind nicht die Fragen nach der Finanzierung oder der Befindlichkeit einzelner BGE (Netto) Empfänger, sondern es sind strukturelle Fragen, die sich auf das Gemeinwesen und das Gemeinwohl beziehen:
- Soll die Gewaltenteilung weiter eingeschränkt werden?!
- Sollen nicht monetäre soziale Leistungen des Gemeinwesens abgebaut werden?!
- Soll das Staatswesen sich von der Geldindustrie weiter abhängig machen?!
- Soll die bürgerliche Gesellschaft (geldwirtschaftlich) mit dem Staatswesen verschmelzen?!
- Soll die Normative der Individuellen Freiheit im Bezug auf die Gesellschaftsordnung und das Staatsrecht aufgegeben werden?!
- Und: Ist das alles mit dem satzungsgemäßen Zweck der PIRATEN vereinbar?!
Viele BGE-Kritiker sehen das Sozialgesetzbuch (SGB II) als Grundlage für eine monetäre Grundsicherung. Auch bietet der ganzheitliche Ansatz als Arbeits- und Sozial-Förderung mit den damit verbundenen strukturellen nicht monetären Leistungen einen Mehrwert für die Bürger. Neben der vertikalen Gewaltenteilung ermöglicht die Vielfalt der möglichen sozialen Hilfen eine individuell optimale Förderung. Dafür ist selbstverständlich ein Informationsaustausch erforderlich, bei dem persönliche Daten von Bürgern anfallen. Ihre Quantität und Qualität ist aufgrund ihres Verwendungszweckes und gemäß BDSG zu bemessen.
Jedoch werden auch Mängel in der Umsetzung des SGB II (Hartz IV) gesehen:
- die Bemessungsgrundlage erscheint willkürlich und ausbeutend.
- die Bürger sehen sich gezwungen, bestimmte Arbeiten auszuführen.
- Sachbearbeiter dringen in die Privatshpäre der Bürger ein.
- Grundrechte der Bürger werden durch die Praxis eingeschränkt.
Diese und weitere Mängel können erkannt, behoben und das SGB II so zu einer akzeptierten monetären Grundsicherung ausgebaut werden, z.B:
- Grundlage dieser Grundsicherung ist der Einkommensteuerbescheid bzw. die plausible Schätzung.
- Vermögenswerte werden nicht mehr berücksichtigt.
- Die monetäre Grundsicherung ergänzt das monetäre Einkommen.
- Einsatz von Beamten in der Verwaltung/Bewilligung von Mitteln: Durchsetzung des Beamtenrecht
- (Remonstrationspflicht) und Forderung des Bürgerbezugs.
- Einsatz von Sozialarbeitern für die Arbeits- und Sozial-Förderung, etc
- Eindeutige Formulierung des gesetzlichen Rahmens sowie der Dienstanweisungen und Offenlegung
Ich hoffe, dass der Parteitag in Chemnitz die einfachen Bestrebungen für ein BGE sowie die implizit nötigen, massiven Eingriffe in die freiheitliche Gesellschaftsordung abweisen wird. Ich schlage vor, die bestehenden gesetzlichen Regelungen, Verordnungen sowie die Dienstanweisungen entspechend einer monetären Grundsicherung abzuändern, die sich klar an der Individuellen Freiheit aller Bürger orientiert.
In guter Gemeinschaft wissend, lade ich alle Piraten dazu ein.
(Text übernommen und bearbeitet von Wigbold, (CC-BY-SA)
Mail an den BuVo: Liquid-Feedback Kompromisse durchsetzen
Ich habe heute eine Mail an die Bundesvorstände der Piraten geschickt (direkt, nicht über die Vorstands-Adresse), die ich Euch nicht vorenthalten will. Transparenz und so…
Hallo Bundesvorstände,
für Eure nächste Sitzung liegen erneut Anträge zum Liquid-Feedback-System vor, u.A. wird die Rücknahme eines Beschlusses der letzten Sitzung gefordert. Ich möchte dazu ein paar Punkte loswerden.
### 1. Der unsägliche Streit um dieses System geht nun seit Monaten, wir sollten endlich einen Kompromissweg zwischen Datenschutz und Transparenz offen kommunizieren und durchsetzen. Ein wichtiger Schritt für die Datenschutzseite in dieser Diskussion war die in-Aussichtstellung der Löschung von Daten im System nach 4 Bundesparteitagen. Das ist aber recht lange hin, bis dahin können sich alle Vorzeichen X-Mal drehen.
Deshalb war und ist es völlig richtig das Angebot zu schaffen, dass Benutzer ihren Namen im System wechseln können. Man überlässt ihnen dann selbst, ob und wann sie ihre Vergangenheit “abkoppeln” – aber auch ihre Delegationen verlieren. Gegner dieses Vorgehens können damit eigentlich gut leben, da sie selbst diesen Wechsel ja nicht vollziehen müssen und sie weiterhin in Ihrem Kreis nur auf Piraten delegieren brauchen, die eine “vollständige” Historie haben.
Ich bitte Euch daher inständig darum diesen sehr kleinen und feinen Kompromiss beizubehalten und darauf hinzuwirken, dass er auch umgesetzt wird.
### 2. In vielen Anträgen an Euch wird dieser Tage auf LQFB-Initiativen verwiesen. Politische Aussagen mögen hier ein brauchbares Meinungsbild abgeben. Doch Aussagen zur Weiterentwicklung des Systems, insbesondere Datenschutzrelevanter Entwicklungen, sind stark verzerrt. Viele Piraten, die eher die Datenschutzseite in einem Meinungsbild vertreten würden, nehmen wegen offenen Datenschutzfragen immer noch nicht am System teil.
Dieses sehr starke Verzerrung solltet ihr bei den Beschlüssen berücksichtigen.
### 3. Der Weg, den Nutzern (und eigentlich nur diesen) die Weiterentwicklung von LQFB zu überlassen, ist zur kurz gedacht. Das ist als wenn man Alkoholabhängigen die Weiterentwicklung ihres Konsums selbst überlässt und dabei auch noch so tut, als sei das der Weg der uns die beste Lösung brächte.
Natürlich müssen Anregungen und Verbesserungsvorschläge von Leuten kommen, die sich damit auskennen. Mithin sind das eher die Leute, die das System auch benutzen. Dabei besteht aber die Gefahr, dass man eine Strategie für die gesamte Partei zu Gunsten eines operativen Prozesses vernachlässigt.
Diese Strategie muss uns (meiner Meinung nach) dazu führen, dass wir alle gemeinsam ein System zur Verfügung haben welches uns hilft auch politische Meinungsbildungsprozesse online voran zu treiben. Dazu ist es aber unbedingt notwendig, dass wir Kompromisse finden, die möglichst viele akzeptieren können. Maximalforderungen auf beiden Seiten (Datenschutz und Transparenz) müssen deshalb schnellstmöglich verworfen werden und ein Weg aktiv kommuniziert und durchgeführt werden, mit dem mind. 90% der Leute einverstanden sind.
Warum der ePerso weiterhin keine gute Idee ist
Viel wird derzeit in den Medien über den neuen ePerso berichtet. Zwar mischen sich auch kritische Betrachtungen darunter (Sicherheit, Datenschutz, Kosten / Nutzen), doch fehlt mir ein wesentlicher Kritikpunkt regelmäßig.
Hinter dem ePerso steht eine langfristige Strategie, Anonymität (bzw. Pseudonymität) im Internet zur Ausnahme zu machen. Das hat Bundesinnenminister de Maizière in seiner netzpolitischen Grundsatzrede vor Monaten klar gemacht:
Der freie Bürger zeigt sein Gesicht, nennt seinen Namen, hat eine Adresse.
Natürlich hat ein Bürger dies. Aber er darf eben NICHT verpflichtet sein sich gegenüber allen möglichen Stellen (Providern, Forenbetreibern, Shopanbietern…) zu identifizieren. Anonymität im Netz ist Garant für freie Meinungsäußerung. Zudem darf man sich im Geschäftsverkehr so nennen, wie man will – es zählt der Wille, auch der, nicht zu betrügen.
Eine schrankenlose Anonymität kann es jedoch im Internet nicht geben.
Auch hier: klar, stimmt. Gerade in Ermittlungsverfahren (in Verfahren, nicht vorher!) leuchtet das ein. Aber weiter gedacht bedeutet dies, dass Anonymität im Internet zur Ausnahme gemacht werden soll.
Surfen bald nur noch mit eingestecktem ePerso? Nein, Niemals!
Voran gehen
Im letzten Artikel beschrieb ich eine äußerst schwierige Situation, die offenbar kaum ohne “gerechtes” Handeln zu lösen ist. In einem Absatz erwähnte ich schon, dass man vermeiden kann in solche Situationen überhaupt hinein zu geraten, in dem man mit guten Ideen und positiven Impulsen voran geht.
Das möchte ich nochmal stärker herausstellen. In einer Gemeinschaft muss man sich Vertrauen erarbeiten, das erhält man nicht per Wahl. In ein Amt gewählt zu werden beinhaltet einen Vertrauens-Vorschuss, aber kein Vertrauen ohne Ende. Es ist kein Amt notwendig, um Vertrauen zu genießen und Sachen voran zu bringen. Deshalb muss man gestalten, nicht nur verwalten. Zudem finde ich einen Satz passend, dessen Autor ich jetzt nicht mehr weiß:
Wenn die Guten nichts tun, gewinnen die Bösen.
Für Piraten heißt das: wenn nichts “Positives” (Gutes) da ist, mit was wir uns beschäftigen können, über das wir sprechen können und zu “positiven” Ergebnissen kommen können – dann wird eben “Negatives” (Böses) überhand nehmen. Mit allen bekannten Folgen: Streitereien, Ge-Trolle, Flamewars…. Lasst uns also mit Positivem voran gehen – und jedesmal, wenn wir eines der Auswirkungen des “Negativen” wahrnehmen, spätestens dann lasst uns wieder was “Positives” starten!



