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March 10, 2010
Bendrath
Google in Italy: Brandeis in New England 2.0
Marc Rotenberg from EPIC has an interesting commentary on the Google court case in Italy:
I don’t think this is really a case about ISP liability at all. It is a case about the use of a person’s image, without their consent, that generates commercial value for someone else. That is the essence of the Italian law at issue in this case. It is also how the right of privacy was first established in the United States.
After a comparison of how the right to privacy was born in the U.S. and first endorsed by a New York Court in 1905, Marc goes on to set the record straight on the current case in Italy:
It is significant also in the Italian case that defamation charges against the Google execs were dropped. That was an appropriate recognition of the freedom of expression interests in the case and tracks the distinction between the Google execs being responsible for the content of the speech (they were not) and the Google execs deriving commercial value from the continued display of the video (they did). That distinction, which has been missed by virtually every commentator on this case, makes clear that the Italian court had a good understanding of the freedom of expression concerns. He just didn’t believe that absolved Google of all liability.
(via Bruce Schneier)
by noreply@blogger.com (Ralf Bendrath) at March 10, 2010 12:59 AM
March 09, 2010
FeFe
Jetzt liefern sie schon Mobiltelefone mit Malware vorinstalliert …
Jetzt liefern sie schon Mobiltelefone mit Malware vorinstalliert aus. In diesem Fall: HTC und ein Android-Telefon mit einem Botnet-Client. Das nenne ich mal Kundendienst!
Die Amis üben Druck auf Öltrader aus, damit sie nicht …
Die Amis üben Druck auf Öltrader aus, damit sie nicht mehr an den Iran verkaufen. Hintergrund ist, dass der Iran zwar selber Öl produziert, aber nicht genug Raffineriekapazität hat, um seinen Eigenbedarf zu decken.
Bits of Freedom
Apple-Knebelvertrag offengelegt
Da freut man sich mal auf ein neues Apple-Produkt, und die Ernüchterung folgt auf dem Fuße: Die EFF hat das “iPhone Developer Program License Agreement” veröffentlicht, das jeder unterschreiben muss, der im App Store Software veröffentlichen will. Möglich war das nur, weil die NASA, eine staatliche Behörde, eine iPhone-App entwickelt hat und damit eine Offenlegung [...]
by Bits of Freedom at March 09, 2010 07:20 PM
Internet-Law
BGH zur Kündigung eines Unterlassungsvertrags
Wer eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, weil in parallelen Sachverhalten einstweilige Verfügungen ergangen sind, kann den Unterlassungsvertrag später nicht mit der Begründung kündigen, dass diese parallelen einstweiligen Verfügungen wieder aufgehoben worden sind.
Die Aufhebung von einstweiligen Verfügungen die gegen Dritte ergangen sind, stellt keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar, denn mit der Unterlassungsverpflichtung ist auch das Risiko einer Aufhebung solcher einstweiliger Verfügungen vertraglich übernommen worden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 09.03.2010 (Az.: VI ZR 52/09) entschieden.
by Pavement (noreply@blogger.com) at March 09, 2010 06:52 PM
Datensicherheit
EuGH-Urteil moniert Verstoß der Bundesrepublik gegen das EG-Datenschutzrecht
Datenschutz-Aufsichtsbehörden müssen ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit ausführen können
[datensicherheit.de, 09.03.2010] Die Datenschutzaufsicht über die Privatwirtschaft in Deutschland sei nicht unabhängig und genüge den Anforderungen der EG-Datenschutzrichtlinie nicht, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem heutigen Urteil:
Europarechtswidrig sei nicht nur die organisatorische Einbindung knapp der Hälfte der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich in die jeweiligen Innenministerien, sondern auch die Aufsicht der Landesregierungen über die Datenschutzbehörden.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, freut sich über diese klaren Worte des EuGH – dies sei eine deutliche Stärkung des Datenschutzes. Nun sei Deutschland verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertragsverletzung zu beseitigen. Auch wenn sich das Urteil direkt auf die Aufsichtsbehörden der Länder beziehe, werde auch zu untersuchen sein, welche weiteren Konsequenzen sich für die anderen Stellen ergäben, die über den Datenschutz wachten.
Artikel 28
Kontrollstelle
(1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, daß eine oder mehrere öffentliche Stellen beauftragt werden, die Anwendung der von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassenen einzelstaatlichen Vorschriften in ihrem Hoheitsgebiet zu überwachen.
Diese Stellen nehmen die ihnen zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahr.
Quelle: Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr / Amtsblatt Nr. L 281 vom 23/11/1995 S. 0031 – 0050
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:DE:HTML
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden müssten ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit ausführen können, so die klare Forderung des Artikels 28 der EG-Datenschutzrichtlinie. Wie weit diese Unabhängigkeit in der Praxis geht, war bisher indes umstritten. Der EuGH habe nun klargestellt, dass jedes Risiko einer Einflussnahme auf die objektive und unabhängige Entscheidung der Datenschutzaufsichtsbehörden vermieden werden müsse, so Schaar.
Weitere Informationen zum Thema:
BfDI, 09.03.2010
Europäischer Gerichtshof: Deutschland verstößt gegen EG-Datenschutzrecht
heise online, 09.03.2010
EuGH: “Völlige Unabhängigkeit” der Datenschutzaufsicht zu gewährleisten [Update]
SPIEGEL ONLINE, 09.03.2010
Urteil gegen Deutschland / Europa befreit Datenschützer von politischem Druck
by dp at March 09, 2010 04:40 PM
Datenschutz.de
Europäischer Gerichtshof stärkt die Unhabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten
09.03.2010 –
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz:
Datenschutz weiter gestärkt – Europäischer Gerichtshof stärkt die Unhabhängigkeit der deutschen Datenschutzbeauftragten
Der Landesbeauftragte für [...]
Zum Urteil des EUGH zur Ausgestaltung der Datenschutzaufsicht in Deutschland
09.03.2010 –
Der Hessische Datenschutzbeauftragte:
Der Europäischen Gerichtshof hat mit heutigem Urteil verkündet, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen Art. 28. Abs. 1 Unterabschnitt [...]
Datensicherheit
Unklare Dienstplanung: Tower des Flughafens Leipzig-Altenburg ohne Fluglotse
Ryanair-Maschine aus London musste nach Berlin-Schönefeld ausweichen
Eine Panne auf dem Flughafen Leipzig-Altenburg habe die Landung einer Linienmaschine aus London verhindert, meldete das heute.de magazin am 09.03.2010:
Es sei kein Fluglotse im Tower gewesen. Schuld sei eine „unklare Dienstplanung“, so der zuständige Regionalmanager der „Tower Company“, Markus Asmussen, zu dem Vorfall vom 7. März 2010. Damit habe er einen Bericht der Ostthüringer Zeitung bestätigt. Das Flugzeug der Ryanair mit rund 300 Passagieren habe nach Berlin-Schönefeld ausweichen müssen
Quelle: heute.de magazin, 09.03.2010
Originalartikel unter: Mayday, mayday: Kein Lotse im Tower / Dienstplanfehler verursacht Panne auf Flughafen
Weitere Informationen zum Thema:
OTZ.de, 08.03.2010
Flugplatz Altenburg: Lotse fehlt
datensicherheit.de, 03.03.2010
US-Luftverkehrsbehörde FAA ermittelt: Kinderstimme soll Startgenehmigung in New York erteilt haben / Gewerkschaft der Fluglotsen verurteilt mutmaßlichen Zwischenfall im Tower des JFK-Airports
edacflyer auf YouTube, 12.11.2009
Flughafen Altenburg
by dp at March 09, 2010 02:04 PM
ZDF: Am Morgen des 9. März 2010 offenbar halbstündiger Totalausfall
Einem Medienbericht zufolge seien weder das ZDF noch 3sat zu empfangen gewesen
Um 8:53 Uhr, mitten im „ZDF-Morgenmagazin“, sei Schluss gewesen, meldete das medienmagazin.de am 09.03.2010:
Das ZDF-Programm sei ebenso wie 3sat auf allen Verbreitungswegen komplett ausgefallen. Neben den TV-Sendern seien auch die Websites zdf.de und heute.de zwischenzeitlich nicht zu erreichen gewesen. Der Grund sei bislang noch nicht bekannt. Die Systeme hätten jedenfalls in der Folge offenbar neu gestartet und nacheinander wieder hochgefahren werden müssen.
Erst um 9:27 Uhr, also 34 Minuten später, sei das ZDF über erste Verbreitungswege wieder auf Sendung gegangen.
Reagieren habe auch die ARD müssen, die neben dem „Morgenmagazin“ in dieser Woche morgens auch die „heute“-Nachrichten des ZDF übernehme. Weil das ZDF-Signal gefehlt habe, seien durch „Das Erste“ zunächst ein Störungsbild und dann ersatzweise Trailer gezeigt worden, bis um 9:05 Uhr das eigene Programm gestartete worden sei.
Quelle: DWDL, 09.03.2010
Originalartikel unter: AM DIENSTAGMORGEN / Totalausfall legte das ZDF über 30 Minuten lahm
Weitere Informationen zum Thema:
SPIEGEL ONLINE, 09.03.2010
Blackout in Mainz / Kurzschlüsse legen alle ZDF-Programme lahm
heise online, 09.03.2010
Stromausfall sorgt für Blackout beim ZDF
DIGITAL fernsehen, 09.03.2010
Transponderausfall bei ZDF-Programmpaket / Am Dienstagmorgen ist es zu einem Transponderausfall für das ZDF Programmpaket ZDF Vision gekommen.
medienhb.de, 09.03.2010
34 Minuten kompletter Sendeausfall beim ZDF – auf allen Verbreitungswegen
by cp at March 09, 2010 01:38 PM
Datenschutz.de
Europäischer Gerichtshof: Deutschland verstößt gegen EG-Datenschutzrecht
09.03.2010 –
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
Europäischer Gerichtshof: Deutschland verstößt gegen EG-Datenschutzrecht –
Schaar: Guter Datenschutz braucht unabhängige Aufsichtsbehörden!
Der [...]
DBA-Online
EuGH-Urteil: Staatliche Aufsicht über deutsche Datenschutz-Behörden verstößt gegen Europarecht
“Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verstoßen, indem sie die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nichtöffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt und damit das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben „in völliger Unabhängigkeit“ wahrnehmen, falsch umgesetzt hat.”
Dies entschied der Europäische Gerichtshof heute (9. März 2010) in einem Urteil. Die Entscheidung überrascht, nachdem der Generalanwalt Ján Mazák noch am 12. November 2009 in seinen Schlussanträgen eine Abweisung der Klage empfohlen hatte, und der Gerichtshof in den meisten Fällen den Schlussanträgen der Generalanwälte folgt.
Hintergrund:
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hatte am 22. November 2007 Klage (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats) gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht.
Nach Ansicht der Kommission hat die Bundesrepublik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 der Richtlinie 95/46/EG verstoßen, indem sie die für die Überwachung der Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen einer staatlichen Aufsicht unterwirft und damit die Vorgabe der “völligen Unabhängigkeit” der Datenschutz-Aufsichtsbehörden fehlerhaft umsetzt.
Wesentliches Argument: „Artikel 28 Absatz 1 Satz 1 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verpflichte die Mitgliedstaaten zur Beauftragung “einer oder mehrerer öffentlichen Stellen”, die “die Anwendung der von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassenen einzelstaatlichen Vorschriften”, also datenschutzrechtlicher Vorschriften, überwachen. Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 der Richtlinie fordere die “völlige Unabhängigkeit” der beauftragten Kontrollstellen. Dem Wortlaut nach werde bestimmt, dass die Kontrollstellen der Einflussnahme, sei es durch sonstige Behörden, sei es von außerhalb der Staatsverwaltung, entzogen sein sollen, es müssten also die mitgliedstaatlichen Regelungen eine Einflussnahme von außen auf die Entscheidungen der Kontrollstellen und deren Durchführungen ausschließen. Der Wortlaut “völlige” Unabhängigkeit impliziere, dass nicht nur von keiner Seite, sondern auch in keinerlei Hinsicht, Abhängigkeit bestehen sollte.“
Die Bundesrepublik Deutschland vertritt dagegen eine engere Auslegung der Wendung „in völliger Unabhängigkeit“. Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46 verlange eine funktionale Unabhängigkeit der Kontrollstellen in dem Sinne, dass sie von dem ihrer Kontrolle unterstellten nichtöffentlichen Bereich unabhängig sein müssten und keinen sachfremden Einflüssen unterliegen dürften. Die staatliche Aufsicht in den Bundesländern stelle keinen sachfremden Einfluss dar, sondern einen verwaltungsinternen Mechanismus der Kontrolle durch Stellen innerhalb desselben Verwaltungsapparats, die in derselben Weise wie die Kontrollstellen den Zielvorgaben der Richtlinie 95/46 verpflichtet seien.
Nach Ansicht des Generalanwalts hat die Kommission nicht nachgewiesen, dass die Aufsicht über die Datenschutz-Kontrollstellen diese daran hindert, ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrzunehmen. Daher ist ihre Klage abzuweisen.
Dem ist der EuGH nicht gefolgt. „Die Gewährleistung der Unabhängigkeit der nationalen Kontrollstellen soll die wirksame und zuverlässige Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sicherstellen und ist im Licht dieses Zwecks auszulegen. Sie wurde eingeführt, um die von ihren Entscheidungen betroffenen Personen und Einrichtungen stärker zu schützen (…). Folglich müssen die Kontrollstellen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben objektiv und unparteiisch vorgehen. Hierzu müssen sie vor jeglicher Einflussnahme von außen einschließlich der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme des Bundes oder der Länder sicher sein und nicht nur vor der Einflussnahme seitens der kontrollierten Einrichtungen.
(…) Nach alledem ist Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46 dahin auszulegen, dass die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen mit einer Unabhängigkeit ausgestattet sein müssen, die es ihnen ermöglicht, ihre Aufgaben ohne äußere Einflussnahme wahrzunehmen. Diese Unabhängigkeit schließt nicht nur jegliche Einflussnahme seitens der kontrollierten Stellen aus, sondern auch jede Anordnung und jede sonstige äußere Einflussnahme, sei sie unmittelbar oder mittelbar, durch die in Frage gestellt werden könnte, dass die genannten Kontrollstellen ihre Aufgabe, den Schutz des Rechts auf Privatsphäre und den freien Verkehr personenbezogener Daten ins Gleichgewicht zu bringen, erfüllen.“
Fazit:
Der EuGH stärkt damit die Stellung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich (Unternehmen) und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen. Das Urteil unterstreicht die gesellschaftspolitische Bedeutung des Datenschutzes und etabliert die Datenschutz Aufsichtsbehörden als wirklich unabhängige Verwaltungsinstanz.
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter
Telefon: 089-5130392-0
E-Mail: email@iitr.de
by Sebastian Kraska at March 09, 2010 11:31 AM
Internet-Law
EuGH: Deutsche Aufsichtsbehörden für den Datenschutz dürfen nicht staatlicher Aufsicht unterstehen
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die deutschen Aufsichtsbehörden für die Überwachung des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich nicht unabhängig genug sind und nicht wie bislang staatlicher Aufsicht unterstellt sein dürfen. Der EuGH folgt hierbei überraschend nicht dem Schlussantrag des Generalanwalts.
Betroffen davon sind nicht die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes, die den öffentlichen Bereich überwachen, sondern Behörden wie z.B. das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, das bei der Regierung von Mittelfranken angesiedelt ist.
Der Tenor der Entscheidung lautet:
Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verstoßen, indem sie die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nichtöffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt und damit das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben “in völliger Unabhängigkeit” wahrnehmen, falsch umgesetzt hat.
URTEIL DES GERICHTSHOFS vom 9. März 2010 (Az.: C?518/07)
by Pavement (noreply@blogger.com) at March 09, 2010 11:30 AM
BGH: Neues vom Wixxer
Die Entscheidung des BGH “Neues vom Wixxer” (Urteil vom 21. Januar 2010, Az.: I ZR 176/07) beschäftigt sich mit Fragen des Urhebervertragsrechts im Bereich des Films. Sie ist an sich nicht so interessant, dass ich darüber berichten würde, wäre nicht dieser (amtliche) Leitsatz:
Die mit der Einräumung einer “letzten Option” begründete Verpflichtung, dem Optionsberechtigten das Recht zur Veröffentlichung der Fortsetzung eines Films zu denselben Bedingungen anzubieten, zu denen der Optionsverpflichtete dieses Recht einem Dritten angeboten hat, kann durch das Angebot zum Abschluss eines Vorvertrages erfüllt werden, der die wesentlichen Bestandteile des beabsichtigten Hauptvertrages enthält.
Hat ihn irgendjemand schon nach dem ersten Lesen verstanden? Manchmal frage ich mich, warum man diese Leitsätze nicht zumindest eine Spur verständlicher formulieren kann. Nichts für ungut, aber der verschachtelte Nominalstil ist hier schon arg auf die Spitze getrieben, lieber erster Senat.
by Pavement (noreply@blogger.com) at March 09, 2010 10:02 AM
Datenschutz.de
USA: Beschwerden über Nacktscanner veröffentlicht
09.03.2010 –
Die amerikanische Bürgerrechtsorganisation Electronic Privacy Information Center (EPIC) hat Dokumente des Heimatschutzministeriums (DHS) zu Beschwerden über Nacktscanner veröffentlicht.
EPIC erhielt die [...]
AK Vorrat
Kampagne gegen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gestartet (09.03.2010)
Kaum ist die völlig unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden, droht sie aufgrund vehementer Forderungen aus den Reihen
von CDU und CSU wieder eingeführt zu werden. Deshalb ruft der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung alle freiheitsliebenden Bürger zur Hilfe auf:
Mit Telefonanrufen und Offenen Briefen müssen die
Bundestagsangeordneten jetzt überzeugt werden, die Wiedereinführung
einer Vorratsdatenspeicherung zu verhindern und sich für eine
Abschaffung der EU-Pflicht zur Datensammlung einzusetzen. Der Arbeitskreis hat im Internet unter dem Motto “Stoppt die
Vorratsdatenspeicherung 2.0!” eine entsprechende Kampagnenseite mit
Argumenten, Kontaktdaten und einer “Meinungsmaschine” zum Versand
Offener Briefe eingerichtet. Die Seite ist erreichbar unter
www.vorratsdatenspeicherung.de (/content/view/357/157/) .
FoeBud
Der laute Katzenjammer der Staatsfeinde – Gastkommentar
Kurz nachdem das Bundesverfassungsgericht das zum 01.01.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und somit nichtig erklärt hat, erklingt seitens der Befürworter des Gesetzes lauter Katzenjammer: Von einer Sicherheitslücke, von Handlungsunfähigkeit bei der Verfolgung von Straftaten und dringendem Bedarf für ein Nachfolgegesetz ist die Rede. Aber der Reihe nach…
by padeluun at March 09, 2010 03:32 AM
Scusiblog
Flachpfeife der Woche
…nochmal zu letztens:

[Quelle: http://twitpic.com/16mqjb]
…wer ist hier nun die Flachpfeife?
by scusi at March 09, 2010 01:31 AM
FeFe
Ich wollte gerade länglich etwas zu dieser an Dreistigkeit …
Ich wollte gerade länglich etwas zu dieser an Dreistigkeit und Widerlichkeit kaum zu überbietenden Presseerklärung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter bloggen, aber sehe gerade, dass das gar nicht nötig ist. Denn mein Namensvetter bei Carta hat da schon alles zu gesagt.
Ach nee, Airbus fliegt aus dem Tankflugzeugdeal mit …
Ach nee, Airbus fliegt aus dem Tankflugzeugdeal mit der US-Luftwaffe raus. Weil die “Ausschreibungsregeln” zu sehr auf Boeing zugeschnitten ist. Wer noch nie an einer Ausschreibung teilgenommen hat: so läuft das immer. Der Bund darf in seine Ausschreibungen nicht reinschreiben, dass sie nur T-Systems wollen, aber sie schreiben dann halt Dinge rein, die nur auf genau das Angebot von T-Systems passen. Wenn sie da mit der Anschrift des Anbieters einschränken dürften, würden sie es tun.
Und dass die Amis das jetzt auch tun, das war abzusehen. Die wollten ja nie wirklich Airbus statt Boeing den Auftrag geben. Schließlich geht es bei dem Auftrag nicht um die US-Luftwaffe, sondern das ist ein Bailout für Boeing. Aber um Boeing zu zeigen, dass sie da durchaus auch andere Optionen haben und das im Notfall platzen lassen, wenn Boeing zu unverschämt wird, haben sie da halt mit Airbus geflirtet.
Das ist soweit alles Business as Usual. Die EU kann jetzt zur WTO gehen, und sollte das auch tun. Wenn sie das nicht tun, können sie auch direkt zumachen. Und wenn sie geschickt sind, können sie damit den Bailout hinauszögern und Boeing in Schwierigkeiten bringen. Das ist auch das mindeste, was ich als EU-Bürger jetzt von denen erwarten würde. Einmal genau so tief in die Kiste mit den dreckigen Tricks greifen wie die Amis das immer machen.
Nicht, dass die Amis sich in der Regel von der WTO reinreden lassen. Aber dann könnte die EU legal Zölle auf US-Produkte erheben. Und an der Stelle ist dann die Eskalationsstufe, genau die Produkte zu bezollen, die aus umkämpften Wahlbezirken kommen. Das bedroht dann nämlich genau die Senatoren und Abgeordneten, die man treffen will.
Wie kommt das eigentlich, dass wir noch leben? War …
Wie kommt das eigentlich, dass wir noch leben? War da nicht ein furchtbarer Terroranschlag zur Wahl angesagt? Ein Blutbad zum Oktoberfest? Und jetzt so ohne Vorratsdaten, da müßte das Internet doch explodieren vor Kriminalität!
Meine Vermutung ist: der BND und die CIA, das sind ja im wesentlichen Bürokratien, öffentlicher Dienst. Und da braucht die Vorbereitung eines Terroranschlags eben seine Zeit, so hopplahopp geht da gar nichts. Demnächst werden sie da was orchestrieren müssen, um ihr Gesicht zu wahren. Irgendein verkappter Weltuntergang, den sie GERADE NOCH aufhalten konnten, bevor Schaden passierte. Schon die “Terroristen” bisher waren ja alles andere als helle Leuchten, mit denen kann man halt nicht einfach spontan einen Anschlag machen, die brauchen ein paar Jahre, bis sie kapiert haben, dass sie die beiden Bombenteileattrappen, die man ihnen gegeben hat, mal gleichzeitig in die Hand nehmen und in die Kamera halten müssen, damit man sie ordentlich verhaften kann.
Es gibt einfach kein gutes Personal mehr heute!1!! Die Jugend schießt lieber auf Pixelmännchen, als dass sie mal gepflegt grillen geht. Der Kohl hat mit seiner wirtschafts”liberalen” Bildungspolitik ein paar Generationen komplett Ausschuß produziert. Da hat sich das Land noch nicht wieder von erholt. Und heute ist es ja eher noch schlimmer geworden.
March 08, 2010
FeFe
Tolle Idee des Tages: Lasst uns doch Russland in die …
Tolle Idee des Tages: Lasst uns doch Russland in die Nato holen! Bin ich voll dafür. Und danach machen wir die Nato zu, weil sie dann keinen Zweck mehr erfüllt.
Obama hat eine neue Idee, um mit den implodierenden …
Obama hat eine neue Idee, um mit den implodierenden Häuserpreisen und den “underwater”-Leuten umzugehen, die mehr Schulden für das Haus haben, als das Haus wert ist: die Regierung soll jetzt Immobilienbesitzern ermöglichen, ihr Haus unter Wert abzustoßen, indem es die Differenz zahlt. Das klingt ja für mich völlig bescheuert. Damit drängen sie die Preise doch noch weiter nach unten und machen das Problem schlimmer!? Oder vielleicht bin ich nur nicht schlau genug, um den genialen Plan dahinter zu erkennen.
Internet-Law
Die Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Verlage tobt weiter
Rechtsanwalt und Burda-Aufsichtsrat Robert Schweizer setzt sich in einem Interview mit promedia / CARTA erneut für die Schaffung eines Lesitungsschutzrechts für Verlage ein, ohne allerdings auf die Frage nach der konkreten rechtstechnischen Ausgestaltung einzugehen. Stattdessen werden Platitüden, wie die vom rechtsfreien Raum Internet, zum Besten gegeben. Auch Lobbyismus habe ich schon in besserer Darbietung erlebt.
Was von der Forderung nach einem solchen Leistungsschutzrecht zu halten ist, habe ich vor einigen Monaten hier bereits dargestellt. Dass in Wirklichkeit nicht der Journalismus und die Pressefreiheit in Gefahr sind, sondern nur die wirtschaftlichen Interessen der Verlage, erläutert Daniel Schultz im Blog “der presseschauer”.
Der Gesetzgeber muss erkennen, dass es nicht seine Aufgabe ist, wirtschaftliche Umwälzungen, die das Internetzeitalter zwangsläufig mit sich bringt, zu Gunsten einer lobbyistisch noch mächtigen Branche, künstlich aufzuhalten. Erste Anzeichen dafür, dass politische Entscheider beginnen dies zu begreifen, sind erkennbar.
by Pavement (noreply@blogger.com) at March 08, 2010 11:05 PM
Annalist
Nackt aber sicher? ..im Fernsehen
Dienstag abend läuft im WDR "Nackt aber sicher? Wieviel Sicherheit verträgt die Demokratie", die nächste Ausgabe von Quarks & Co, 21:00 – 21:45.
Bringen immer neue Scanner tatsächlich mehr Sicherheit? Oder
geben wir die Freiheit auf, die wir eigentlich schützen
wollen? Als Gäste im Quarks & Co-Studio: der Psychologe
Thomas Kliche. Er erklärt warum die Angst unser Verhalten
bestimmt. Und der Soziologe Andrej Holm. Er wurde als Terrorist
verhaftet, bis der Bundesgerichtshof den Haftbefehl aufhob.
Mal abgesehen von der Teilnahme eines mir persönlich gut bekannten Stadtsoziologen, weswegen ich das sowieso angucken würde, sieht die Ankündigung so aus, als ob nicht nur wiedergekäut wird, sondern tatsächlich ein paar neue Fragen gestellt werden.
Das Kurzvideo über den Politik-Psychologen Thomas Kliche, der erklärt, warum Kontrolle nicht dazu führt, dass mehr Sicherheit existiert.
Das Kurzvideo über Andrej Holm, zusammengeschnitten aus einigen älteren Fernseh-Beiträgen.
Außerdem:
Die große Gefahr, Risiken zu überschätzen
Menschen haben eine gestörte Risikowahrnehmung
Wer Risiken überschätzt, läuft Gefahr, Opfer seiner
eigenen Angst zu werden. Häufig wirken allzu dramatische
Medienberichte dabei als Verstärker. Das kann nicht nur
für jeden Einzelnen gefährlich sein, sondern auch das
friedliche Zusammenleben von Bevölkerungsgruppen bedrohen.
Sicherheit statt Freiheit
Die Anti-Terror-Politik rüttelt am Grundgesetz
Seit 2001 wurden zahlreiche Gesetze im Namen der Terrorabwehr
verabschiedet. Viele wurden vom Bundesverfassungsgericht wieder
kassiert, weil sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Die
Gesetze lassen auch Unschuldige ins Visier der Terrorfahnder
geraten. Doch wer sich überwacht fühlt, übt seine
Freiheitsrechte nicht aus – eine Gefahr für die
Demokratie, die durch die sogenannten Anti-Terrorgesetze doch
eigentlich geschützt werden soll.
Tatort Flughafen
Wie sinnvoll sind die neuen Handgepäckbestimmungen?
Früher war das Einchecken in ein Flugzeug beinahe so
unkompliziert wie in einen Bus einzusteigen. Mittlerweile werden im
Dienste der Sicherheit Millionen Flugzeugpassagiere aufwendig
kontrolliert. Doch wie sicher sind diese Maßnahmen
tatsächlich? Quarks & Co hat einen Sprengsatz gebaut, den
man ohne weiteres durch die Sicherheitskontrollen am Flughafen
hindurchschmuggeln könnte.
Unbemerkt durchleuchtet
Was können Scanner leisten?
Als Weihnachten 2009 ein Terrorist ein Päckchen Sprengstoff in
seiner Unterhose versteckt an Bord eines Flugzeugs von Amsterdam
nach Detroit brachte, wurde der Ruf nach schärferen Kontrollen
am Flughafen wieder laut. "Nackt-Scanner" mussten her -
Sicherheit ohne Rücksicht auf Privatsphäre. Doch das ist
noch längst nicht alles. Wissenschaftler haben eine Menge
Möglichkeiten in der Schublade, mit denen sie Flugpassagiere
in Zukunft auf Schritt und Tritt überwachen können.
by anne at March 08, 2010 10:22 PM
Scusiblog
Zensur in der Ukraine
Lest euch mal dieses krasse Interview mit Alexandr Wolodarkij einem Antizensur-Aktivisten aus der Ukraine durch.
Mal abgesehen von den in der Ukraine vorherrschenden erschwerten allgemeinen Bedingungen wird auch dort vornehmlich unter dem Deckmantel des Schutzes von Jugend, Moral und Staat zensiert. Obwohl die ukrainische Verfassung Zensur ebenso strikt verbietet wie unsere.
Ansonsten ist scheint das in der Ukraine alles eine Spur härter zu sein als bei uns.
Wir sollten uns da mal was überlegen. Vielleicht sollten wir mal alle ein Anti-Zensur Camp in der Ukraine machen. Da kann man sich kennen lernen und gemeinsame Aktionen machen.
by scusi at March 08, 2010 08:48 PM
Datensicherheit
Libertäre Plattform meldet Erhalt einer Daten-CD mit Informationen über Politiker und Behördenvertreter
Zur Zeit Klärung der rechtlichen Implikationen
Der Briefumschlag mit dem Poststempel vom 3. Februar 2010, der an ein Mitglied der „Libertären Plattform“ (LP) adressiert sei, habe eine CD mit der Aufschrift „Fin_Pol_Germany_2010“ enthalten, meldete die LP auf ihrer Website am 08.03.2010:
Darauf enthalten seien Daten, die namentlich genannten deutschen Politikern und Behördenmitarbeitern in- und ausländische Konten und Finanzinformationen zuordneten, so die LP. Warum ihr die Daten gesandt worden seien, sei bisher nicht ersichtlich. Nach einer oberflächlichen Sichtung der Daten sei nach eigenen Angaben aber Folgendes erkennbar:
- Die CD enthalte Namen von Politikern und Behördenmitarbeitern verschiedener Parteizugehörigkeit.
- Aufgeführt seien neben in- und ausländischen Konten auch Nebeneinkünfte, Geldzuwendungen und Firmenbeteiligungen dritter Personen.
- Die englische Bezeichnung der CD und die Dateinamen ließen darauf schließen, dass die Daten nicht in Deutschland oder der Schweiz gesammelt worden seien.
- Die Unterschiedlichkeit der Daten schließe eine einzige Datenquelle aus. Es sei davon auszugehen, dass die Daten zu einem noch nicht bekannten Zweck gezielt gesammelt worden seien und von jemandem, der Zugriff auf die Daten gehabt hätte, an die Öffentlichkeit gegeben worden seien.
- Es seien überraschenderweise auch Namen von Politikern enthalten, die sich in der Diskussion um den Ankauf der Schweizer Daten-CDs für einen Ankauf der gestohlenen Daten ausgesprochen hätten. Das lade zur Spekulation ein, ob die der LP zugesandten Daten vielleicht Informationen enthielten, die gezielt aus anderen Datensammlungen entfernt und nun von einem Mitwisser nach außen gespielt worden seien.
Die LP lasse sich derzeit durch einen Anwalt beraten, welche Möglichkeiten und rechtlichen Implikationen mit dem Erhalt der Daten-CD verbunden seien – die CD selbst sei einem Treuhänder zur sicheren Verwahrung übergeben worden.
Quelle: libertaere-plattform.de, 08.03.2010
Originalartikel unter: Die Libertäre Plattform erhält CD mit Finanzinformationen deutscher Politiker
Weitere Informationen zum Thema:
epulitv auf YouTube, 28.05.2009
Antibürokraten im Gespräch
by cp at March 08, 2010 06:04 PM
Internet-Law
BDK: Bundesverfassungsgericht einseitig durch Chaos Computer Club beraten
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat der Bundeskanzlerin geschrieben und sich über das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung beklagt.
In dem Schreiben versteigt sich der Verband u.a. zu der These, das Bundesverfassungsgericht habe sich vor der Urteilsfindung ausgesprochen einseitig durch den Chaos Computer Club (CCC) beraten lassen.
Eine derartige Richterschelte durch Staatsdiener hätte man früher schlicht als ungehörig angesehen. Mit Blick auf den BDK ist lächerlich aber vermutlich das treffendere Adjektiv.
by Pavement (noreply@blogger.com) at March 08, 2010 05:38 PM
ValiDOM
über die Unwägbarkeiten der Genderdebatte
Schon Wiggins betonte, die Debatte sei der Übungsplatz des Geistes. Insofern kann ich die in bei den Piraten angestoßene, jetzt schon in der Öffentlichkeit geführte, Gender-Debatte begrüßen. Auch wenn mir missfällt, wie sie geführt wird, muss ich zugeben, dass wir da bisher blauäugig ran gegangen sind.
In der Diskussion haben sich m.E. drei Kernpunkte ergeben. Zum einem ist dies die Frage, wie weibliche Piraten denn nun richtig bezeichnet werden. Des weiteren hört man leise Stimmen wenn es um Quotenregelungen geht. Zum anderen die Frage, ob sich Piraten anhand bestimmter Merkmale abgrenzen und “geschlossen” austauschen dürfen (z.B. auf einer Mailingliste für Frauen).
Was die Mailinglisten angeht: das ist mir egal. Mal ein Beispiel: wenn sich nun die Weißbiertrinker-Fraktion auf einer geschlossenen Mailingliste versammelt die voraussetzt, dass man vorher beim Stammtisch mindestens ein Weißbier getrunken hat – sollen sie doch. Warum? Man kann es doch sowieso nicht verhindern. Nötigenfalls eröffnen sie halt eine Mailingliste auf yahoo (kostet nichts) oder bauen sich ihren eigenen Mailinglisten-Server. Der Vergleich hinkt zwar, aber ähnlich verhält es sich mit der Frauen-ML: wenn sie meinen, das sei nötig – bitte. Ich werde mich nicht in die Quere stellen. Allerdings darf niemand für sich Sonderrechte in einer Gemeinschaft verlangen, nur weil er/sie auf einer solchen “besonderen” Mailingliste ist.
Quotenregelung: Wenn man so etwas fordert, muss hinterfragt werden, was damit erreicht werden soll. Ist es die angemessene Beteiligung? Oder soll es dem höheren Ziel dienen, langfristig den Anteil weiblicher Piraten zu erhöhen? Sonstiges?
Wenn es um Beteiligungsrechte geht brauchen wir eine Quote, die sich anhand des tatsächlichen Frauenanteils unter den Mitgliedern berechnet. Hätten wir 30% Frauen, dann könnten wir 30% der Ämter auch mit Frauen besetzen. Selbstverständlich müssten wir dazu erst mal die Geschlechter erfassen – die momentan nicht in der Mitgliederverwaltung gespeichert werden. Dem könnte man entgegnen, dass solche Beteiligunggarantien ja auch sonst nirgends gegeben sind. Immerhin gibt es in Bayern keinen garantierten Anteil für die Franken oder Bayern im LV-Vorstand. Genauso wenig für Christen oder Muslime, Auto- oder Zugfahrer, Tee- oder Kaffeetrinker. Wo ziehen wir da die Grenze? Ich glaube, das reine Argument der Beteiligunggarantie ist daher ungeeignet.
Geht es aber um das Ziel, den Frauenanteil zu erhöhen brauchen wir ganz andere Werkzeuge. Dann wäre eine Soll-Quote von 50% sicher eine Idee, aber nur wenn wir uns gleichzeitig auf die Gewinnung von neuen, weiblichen Mitgliedern konzentrieren. Denn eigentlich ist es ungerecht, 50% Quote zu haben und damit die Beteiligung einer Minderheit künstlich zu erhöhen. Eigentlich – man kann diese aber auch zur Zielerfüllung akzeptieren. Die Frage stellt sich dann aber, ob das Ziel durch dieses Mittel in einer absehbaren Zeit überhaupt erreicht werden kann.
Wie bezeichnet man denn nun weibliche Piraten? Zwar steht in unserer Bundessatzung, dass unsere Mitglieder geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet werden. Doch sehe ich diese Regelung gültig für die Satzung, offizielle Anschreiben, Pressemitteilungen usw. Das soll, so mein Verständnis, das Leben nur einfacher machen und dieses “Piraten/innen” in Texten vermeiden. Im täglichen Gebrauch hat sie keine Relevanz, allen steht es frei sich Piratin zu nennen, sich so ansprechen zu lassen – oder es eben bleiben zu lassen.
Insgesamt fehlen mir in der Debatte die Stimmen derer, die es betrifft. Viele Diskutieren auch nicht auf einer Ebene, bei der eine sachliche Auseinandersetzung möglich wäre. Ich persönlich verschließe mich keiner Regelung, aber sie muss in sich stimmig sein, von Betroffenen entwickelt und von der Mehrheit der Piratinnen
getragen werden. Einem solchen Ansinnen würde ich mich ohne Wenn und Aber anschließen.
by validom at March 08, 2010 03:26 PM
DBA-Online
Bürger-Bewusstsein und Datenschutz
Herr Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, fordert schärfere Regeln für Internet-Unternehmen, sofern diese Daten sammeln. Er bezieht sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht, welches die derzeitige Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärte.
Dieses Urteil schützt den Bürger unmittelbar lediglich vor Maßnahmen und Zugriffen des Staates. Private Datensammlungen großer Unternehmen jedoch sind heute bereits äußerst umfangreich. Ob sie tatsächlich umfangreicher sind als das, was der Staat hat, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
Die Forderung von Herrn Schaar nach einer Begrenzung von Datenmacht mit Blick auf private Unternehmen und Internetdienste ist grundsätzlich zu begrüßen, wäre da nicht zunächst das Problem der auf Deutschland begrenzten Zuständigkeit deutscher Gesetzgebung. Bei allem Selbstbewusstsein deutscher Regelkunst wird es kaum gelingen, die Datenlust international tätiger Konzerne so weit zu reglementieren, dass deren Geschäftsmodell daran scheitern würde. Denn fällt eine nationale Reglementierung so rigide aus, dass sich das Engagement nicht mehr rechnet, so werden die davon betroffenen Konzerne ihre davon betroffenen nationalen Dienste einstellen.
China mag dafür ein Beleg sein.
Ein weiteres Problem könnte darin bestehen, aus rein opportunistischen Gründen bei uns lediglich das zu regeln, was zunächst geregelt werden kann.
Was für China der Verzicht auf die für uns heute selbstverständliche Meinungsfreiheit darstellt, das könnte für uns morgen der Verzicht auf Google Street View sein.
Vielleicht schauen wir uns in wenigen Jahren die Städte und Strände jener Gegenden an, die wir als nächstes in unserem Urlaub bereisen werden, während ein US-Tourist von seinen in Deutschland liegenden Zielorten bestenfalls den fragmentierten Eindruck einer Trümmerlandschaft erhalten wird. Ausdruck einer in Gesetz gegossenen Zaun- und Gardinen-Mentalität, auf Grund derer wir die Abbildung von Zäunen und Gardinen reglementieren.
Unsere Daten, unsere digitalisierten Profile vagabundieren derweil weiterhin ungezügelt durch die Weltgeschichte, und wir visualisieren unser Unvermögen, mit Innovationen bedacht und souverän umgehen zu können, indem wir lediglich das gesetzlich geregelt haben werden, was wir erwischen konnten.
Das Problem könnte auch noch an einer anderen Stelle liegen: der scheidende Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier hat das mangelnde Bewusstsein der Bürger für den Datenschutz beklagt. Wer seine Daten preisgebe, trage Mitschuld am Missbrauch. Dann jedoch wandte er sich – das sollte niemanden wundern – an den Gesetzgeber und forderte diesen auf, den Datenschutz zu verbessern. Auch er gab, wie Schaar, seiner Sorge um den Schutz der Grundwerte des Bürgers Ausdruck.
Tatsächlich liegen die Probleme tiefer: unser Gemeinwesen ist in seinen Fundamenten betroffen. Das Verfassungsgericht führte in seinem jüngst ergangenen Urteil zur Vorratsspeicherung unter anderem aus, dass die unbemerkte Verarbeitung und Verwendung von Daten geeignet sei, „ (…) ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.“
Wenn dies mal nicht unser Gemeinwesen und unsere Gesellschaft insgesamt betreffen dürfte. Es ist fraglich, ob uns ausgerechnet die Politik in ihrem selektiv pragmatischen Vorgehen vor dieser Bedrohung bewahren kann.
Autor:
Eckehard Kraska
by Sebastian Kraska at March 08, 2010 03:12 PM
Datensicherheit
Originalmanuskript der Relativitätstheorie von Albert Einstein zum ersten Mal ausgestellt
Jedes Manuskript-Blatt in einer einzelnen Vitrine unter kontrollierten Bedingungen ausgelegt
Unterstrichene Passagen, Löschungen, Umformulierungen – an diesem Papier sei gearbeitet worden, das lasse sich erkennen. Zum ersten Mal überhaupt sei das entscheidende Dokument zur Allgemeinen Relativitätstheorie von Albert Einstein derzeit komplett zu sehen, in einer Ausstellung in Israel. Gerade einmal drei Wochen sei die Ausarbeitung zu sehen, länger wollten die Kuratoren den Schatz nicht hergeben, berichtete SPIEGEL ONLINE am 08.03.2010:
Die Relativitätstheorie sei die Grundlage für unser Verständnis vom Universum, sage der Organisator der Ausstellung, Hanoch Gutfreund, Leiter des akademischen Komitees für das „Einstein-Archiv“ in Jerusalem. Wer sich das 46-seitige Manuskript ansehe, habe den Eindruck, dem bedeutenden Physiker bei seiner Arbeit über die Schultern schauen zu können, so Gutfreund.
Bisher seien nur einzelne Seiten des 1916 in Berlin entstandenen Manuskripts in Ausstellungen gezeigt worden. Nun seien erstmals alle Seiten zu sehen. Um eine Beschädigung des kostbaren Dokuments zu verhindern, sei jedes Manuskript-Blatt in einer einzelnen Vitrine ausgelegt, in der Temperatur und Luftfeuchtigkeit genau kontrolliert würden. Außerdem sei das Licht im Ausstellungsraum stark gedämpft – und am 25. März 2010 gehe das Papier wieder zurück ins wohl gehütete Archiv.
Quelle: SPIEGEL ONLINE, 08.03.2010
Originalartikel unter: Relativitätstheorie / Einstein-Manuskript wird erstmals komplett gezeigt
Weitere Informationen zum Thema:
The Hebrew University of Jerusalem
The Albert Einstein Archives
g33kqu33n auf YouTube, 12.05.2007
E=mc²: Einstein explains his famous formula
by dp at March 08, 2010 02:18 PM
FoeBud
FSFE mit Theodor Heuss Medaille ausgezeichnet – “zukunftsweisende Organisation”
Der FoeBuD gratuliert: Die Free Software Foundation Europe (FSFE) erhielt die Theodor Heuss Medaille 2010 für ihr außerordentliches Engagement für die gleiche und gerechte Teilhabe an der Informationsgesellschaft. Seit 2001 setzt sich die FSFE auf allen Ebenen von Gesellschaft und Politik für die Freiheit ein, Software zu nutzen, zu untersuchen, zu verändern und weiterzugeben. Die Stiftung führt aus: “Die FSFE trägt als zukunftsweisende Organisation mit dazu bei, Regeln für eine ‘good global governance’ zu erarbeiten und durchzusetzen.”
by padeluun at March 08, 2010 01:10 PM
Internet-Law
Aktuelle Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier
Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner, bekannt als Massenabmahner im Bereich des Filesharing, sind in letzter Zeit häufiger für andere Auftraggeber als die Firma DigiProtect tätig. Namentlich Abmahnungen für die
-Superstar Entertainment GmbH & Co. KG (Tobias Schulz, Guten Morgen Sonnenschein, Bravo Hits 67) und die
-Ministry of Sound Recordings GmbH (Laurent Wolf, Walk The Line, Sunshine Vol. 32)
sind mir insoweit aufgefallen.
Ob das wohl damit und damit zusammenhängt?
by Pavement (noreply@blogger.com) at March 08, 2010 12:49 PM
indymedia-Netactivism
Der elektronische Personalausweis kommt
Ab dem 1. November 2010 wird nur noch der neue elektronische Personalausweis ausgestellt. Der Ausweis im Checkkartenformat enthält einen “Radio Frequency Chip” der es ermöglicht, dass die gespeicherten Daten aus geringer Entfernung berührungslos ausgelesen werden können.
Datenschutz.de
Nach dem Urteil ist vor dem Urteil – Zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht
08.03.2010 –
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
Nach dem Urteil ist vor dem Urteil – Zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht
In der [...]
USA: Nacktscanner-Einsatz wird ausgeweitet
08.03.2010 –
In den USA geht der Ausbau von Nacktscanner-Kontrollen voran, wie Threat Level meldet. Elf zusätzliche Flughäfen sollen ab Montag mit [...]
Befürchtungen nach Ende der VDS “überhaupt nicht nachvollziehbar”
08.03.2010 –
Während CDU-Politiker und Polizeifunktionäre eine rasche Nachfolgeregelung für die jüngst gekippte Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdten fordern, heißt es aus der Wissenschaft, [...]
Telemedicus
Rezension: Heise Online-Recht – Ein Praxis-Leitfaden
Die rechtlichen Vorgaben und Fallstricke, mit denen sich Betreiber von Online-Angeboten wie Webshops, Web 2.0-Plattformen oder Blogs heutzutage konfrontiert sehen, sind auch für den medienrechtlichen Fachjuristen in ihrer Fülle beinahe unüberschaubar. Angefangen beim Domainrecht, über die Haftung für eigene und fremde Inhalte, bis hin zu Fragen des Jugendmedienschutzes sind mannigfaltige juristische Schwierigkeiten zu bewältigen. Einer praxistauglichen Beantwortung der wichtigsten Fragen in diesen Bereichen nimmt sich das Werk „Heise Online-Recht“ an. Und dabei beschreibt es in seinem Untertitel gleichermaßen sein Herangehen wie auch seinen Anspruch: „Ein Leitfaden für Praktiker und Juristen“.
“Rezension: Heise Online-Recht – Ein Praxis-Leitfaden” vollständig lesen
by Thomas Mike Peters at March 08, 2010 08:29 AM
Datenschutz.de
Aigner kritisiert weiterhin Google Street View
08.03.2010 –
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat ihre Kritik an Google Street View erneuert, wie ORF Futurezone berichtet.
Bei den Aufnahmen handele es [...]
FeFe
Schlechte Idee des Jahres: Das neue “anonyme” Betrugs-Report-System …
Schlechte Idee des Jahres: Das neue “anonyme” Betrugs-Report-System der EU kommt von QinetiQ. Wem der Name nichts sagt: das ist eine Geheimdienst-Ausgliederung von CIA und dem britischen Militär. Anders gesagt: genau die Leute, von denen man nicht will, dass “anonyme” Betrugsanzeigen durch sie gepiped werden. Das ist ja mal ein ganz großer Wurf, liebe EU. Hervorragend, wie ihr da Vertrauen schafft.
Hahaha, das Unisoft-Desaster wird ja immer schlimmer: …
Hahaha, das Unisoft-Desaster wird ja immer schlimmer: Die Ubisoft-DRM-Server sind down. Die ehrlichen Käufer können also nicht spielen. Die Piraten schon. Großartige Arbeit, Ubisoft, wirklich, immens überzeugend. Da will man doch sofort loslaufen und deren Spiele kaufen!
indymedia-Netactivism
Neues zum Vorfall Freiheit statt Angst 2009
Es gibt wohl neues zu “blaues T-shirt” von der freiheit statt angst demo 2009
March 07, 2010
Datensicherheit
Das gemeinsame Bezahlsystem dänischer Banken warnt vor gefälschten E-Mails
Kriminelle Tricks zur Ausforschung von Kontodaten
Dieser Tage lande in zahlreichen elektronischen Briefkästen in ganz Dänemark eine Nachricht, die vorgebe, das gemeinsame Bezahlsystem der Banken in Dänemark (PBS) als Absender zu haben. Die Empfänger der E-Mail bekämen zu wissen, dass PBS „ein Problem mit Ihrem Konto“ entdeckt hätte, berichtete der nordschleswiger.dk am 07.03.2010:
Die Absender bäten die Empfänger mit dieser Begründung, ein Formular mit Adressdaten und Kontoangaben auszufüllen. Die echten PBS-Mitarbeiter warnten davor, dieser Aufforderung zu folgen – wer eine solche E-Mail erhalte, beantworte sie nicht und öffne auch nicht dass angehängte Dokument, schreibe PBS in einer Warnung.
Quelle: nordschleswiger.dk, 07.03.2010
Originalartikel unter: Warnung vor gefälschter PBS-E-Mail
Weitere Informationen zum Thema:
PBS
beyond payments
by dp at March 07, 2010 07:25 PM
Diskussion in Belgiens Eifelgemeinden über Verwendung plattdeutscher Straßennamen
Offizielle Straßenschilder sollten einfache und unzweideutige Identifizierung der Verkehrswege ermöglichen
Diese Thematik sei in mehreren Eifelgemeinden von großer Bedeutung. Es sollte beim Gebrauch des Plattdeutschen pragmatisch vorgegangen werden, d.h. sowohl der Hiesige als auch der Auswärtige sollten plattdeutsche Bezeichnungen einfach und unzweideutig identifizieren und auch schreiben können, so Klaus-Dieter Klauser aus Thommen, Vorsitzender des Geschichts- und Museumsvereins (ZVS), für das belgische GRENZECHO.NET am 06.03.2010:
Wem nutze eine Bezeichnung, die weder auf den ersten Blick einwandfrei geschrieben werden könne noch sprachlich erkannt werde? Da es im Plattdeutschen keine Rechtschreibung gebe, sei hier dem Durcheinander Tür und Tor geöffnet. So könne z.B. endlos darüber diskutiert werden, ob Selbstlaute, die lang gestreckt ausgesprochen würden, zu verdoppeln seien oder mit Dehnungs-h geschrieben werden sollten – z.B. das deutsche Wort „Weg“ werde mal als „Wääch“, „Wähch“, „Weech“ oder gar „Waisch“, „Weisch“, „Uaisch“ geschrieben. Ähnlich verhalte es sich mit dem Wort „Straße“.
Mit komplizierten Schreibweisen sei weder dem Plattdeutschen an sich, noch den Nutzern der Straßennamen gedient. Da das Plattdeutsch im Osten Belgiens keine offizielle Landessprache sei, sollte bei der Verwendung in Straßennamen behutsam und im Sinne der praktischen Handhabung vorgegangen werden. Straßennamen seien offizielle Bezeichnungen und daher sollte die offiziell gültige Landessprache den Vorzug haben. Das Beispiel Luxemburg sei hier vielleicht hilfreich, wo auf den Ortsschildern die luxemburgische Bezeichnung unter der offiziellen deutschen oder französischen Bezeichnung angebracht sei. Dies könnte auch bei Straßenschildern der Fall sein, wie es in Malmedy vorzufinden sei, wobei die offizielle französische Bezeichnung nicht immer identisch mit der wallonischen sei.
Es sei wohl wichtiger, dass das Plattdeutsche gesprochen werde, als dass es auf Straßenschildern erscheine und nicht mehr in aller Munde sei – wie z.B. das Wallonische in Malmedy, das man zwar auf einigen Straßenschildern sehe, aber im Gebrauch zurückgehe. „Platt“ sei eine Umgangs- und keine Schriftsprache.
Quelle: GRENZECHO.NET, 06.03.2010
Originalartikel unter: Interessante Diskussionsanregungen zu einem aktuellen Thema in den Eifelgemeinden / Straßennamen: Behutsam mit Plattdeutsch vorgehen
by cp at March 07, 2010 07:14 PM
Markus-Pachali
Update aus dem Maschinenraum
Dem ein oder anderen ist es vielleicht aufgefallen, in den letzten Tagen war der Blog nicht erreichbar. Das lag daran, dass der Server nach einer Neuinstallation geschrien hat. (Die durchgehenden Upgrades seit Debian 3.1 waren wohl nicht ganz das richtige Mittel). Von der technischen Seite läuft das wichtigste jetzt wieder stabil.
Bei der ganzen Aktion sind leider einige Daten unter die Räder gekommen, da gleich mehrere der Backupmechanismen auf die ich mich verlassen hatte einfach versagt haben. Um die Daten ist es schade, aber ich habe daraus gelernt und werde mich auf die entsprechenden Mechanismen nicht mehr verlassen, sondern selber etwas entwickeln, das hoffentlich zuverlässiger arbeitet.
by Markus Pachali at March 07, 2010 06:33 PM
Datensicherheit
Offenbar Tausende Kunden betroffen: Kabelausfall im Raum Trier größtenteils behoben
Telefon und Internet außer Funktion – Schwierigkeiten bei der Störungsmeldung
Am 5. März 2010 gegen 11 Uhr habe bei zahlreichen Kunden von Kabel Deutschland im Bereich Trier weder Telefon noch Internet funktioniert, meldete der volksfreund.de am 07.03.2010:
Laut einem Techniker sei der Großteil der Störung nach zehn Stunden bis zum Abend behoben gewesen, die Ursache aber unbekannt geblieben. Wie viele Haushalte insgesamt betroffen gewesen seien, sei nicht in Erfahrung zu bringen, möglicherweise 10.000.
Als Servicenummer gebe das Unternehmen unter anderem die 0180er-Telefonnummer an. Diese Leitung sei aber beim Versuch des Trierischen Volksfreunds am 7. März 2010 ebenso tot gewesen wie ein weiterer kostenloser Kontakt für Hilfe bei Störungen unter einer 0800er-Telefonnummer. Man nenne die „Zwei“, wenn man ein Problem mit Telefon oder Internet habe – nach Musik komme eine Bandansage, die auf die Website von „Kabel Deutschland“ hinweise, die man allerdings wegen Störung nicht abrufen könne.
Dass der Großteil der Störungen habe behoben werden können, lasse sich auch aus Kommentaren unter auf der Website „volksfreund.de“ schließen – es funktioniere wieder, nicht nach Tagen oder Wochen, sondern nach ein paar Stunden, freue sich dort ein Kabel-Kunde.
Quelle: volksfreund.de, 07.03.2010
Originalartikel unter: Massenstörung im Kabel nach zehn Stunden behoben
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 17.10.2009
Kabelstörung in Neumünster: Mieter und Wohnungsverwaltungen kritisieren Störfall-Management / Fast eine Woche lang Fernsehen ausgefallen
by cp at March 07, 2010 05:17 PM
Auf der CeBIT 2010 vorgestellt: Optimierung des Öffentlichen Personennahverkehrs
Projekt MOSAIQUE ermittelt bereits in Leipzig und Halle über Zähler und Detektoren die Verkehrsdichte
Auf dem Monitor vor Thomas Kraus baue sich ein Stadtplan auf – Straßen würden sichtbar, Kreuzungen, Brücken und Tunnel. Doch dann erscheine noch mehr – Busse, Straßenbahnen und Autos blinkten als Symbole auf dem Bildschirm. Alle 15 Minuten sehe der Diplom-Ingenieur, der an der Bauhaus-Universität Weimar an der Professur für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik beschäftigt sei, ein aktualisiertes Bild. Es gehe vor allem darum, den Öffentlichen Personennahverkehr zu optimieren, beschreibe Kraus das Ziel. Weimarer Dozenten und Studenten arbeiteten gemeinsam mit verschiedenen Partner wie dem Mitteldeutschen Verkehrsbund und dem Fraunhofer-Institut an „MOSAIQUE“ und testeten das Programm in Leipzig und Halle/Saale, berichtete die TLZ.de am 04.03.2010:
In diesen zwei Städten seien inzwischen an fast jeder Kreuzung elektronische Zähler und Detektoren installiert – im Viertelstundentakt gäben sie Auskunft darüber, wie viele Autos, Busse und Bahnen an verschiedenen Punkten der Stadt unterwegs seien und ermittelten so die Verkehrsdichte.
Screenshot (Ausschnitt) des VPT-Standposters auf der CeBIT 2010
Mit Hilfe der Daten könne das Verkehrsmanagement eingreifen, den Verkehr steuern. Reisezeiten könnten mit Hilfe von „MOSAIQUE“ verkürzt, Linienfahrpläne angepasst und verbessert werden. Der gesamte Stadtverkehr könne im Blick behalten werden und bei Problemen schnell reagiert werden, so Kraus.
Quelle: TLZ.de, 04.03.2010
Originalartikel unter: Software ermöglicht flüssigen Straßenverkehr
Weitere Informationen zum Thema:
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Verkehrsplanung und Verkehrstechnik
Professur VPT präsentiert MOSAIQUE auf der CeBIT 2010
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Verkehrsplanung und Verkehrstechnik
Dipl.-Ing. Thomas Kraus
by dp at March 07, 2010 05:06 PM
FeFe
Das CCC-Bashing in der Springer-Presse geht weiter …
Das CCC-Bashing in der Springer-Presse geht weiter (ganz am Ende):
Der Chaos Computer Club hütet dieses Wissen immer noch, und sein Name täuscht: Er vertritt eine wertkonservative Bewegung.
Aha, soso, wir hüten also Geheimwissen. Das ist sicher auch der Grund, wieso wir nur Mitglieder auf unseren Congress lassen immer!1!!
Update: Die überwiegende Meinung der Kommentare ist, dass das nicht als Bashing, sondern als Kompliment zu verstehen sei, weil Springer wertkonservativ für ein Kompliment hält.
Datensicherheit
Stasi-Akten über Günter Grass als Ansammlung monströser Banalitäten
Neue Dokumentation über einen Abschnitt deutscher Literaturgeschichte
Rund 700 Seiten umfasse die Akte Günter Grass, die der Staatssicherheitsdienst der DDR über den Schriftsteller angelegt hätte; auf mindestens 2.200 Seiten tauche sein Name auf – oder der Deckname „Bolzen“. Am 8. März 2010 komme das Material in einem Buch auf den Markt. Kai Schlüter, Redakteur bei Radio Bremen, habe gescheit ausgewählt, komponiert und kommentiert, habe Grass und andere Zeitzeugen befragt – es wäre sonst nicht zu ertragen. Die umständliche, aufgeblasene, wichtigtuerische Behördenprosa erzeuge eine atemverschlagende Langeweile. Was die Spitzel mitzuteilen hätten, ist oft von lächerlicher Brisanz – so etwa dass Grass und seine Ehefrau „im Beobachtungszeitraum sauber und ordentlich gekleidet“ gewesen seien. Eine Ansammlung monströser Banalitäten seien diese Akten, schrieb Karin Großmann für die Online-Ausgabe der Sächsischen Zeitung vom 06.03.2010:
Aber nicht nur – bei aller Fragwürdigkeit des Wahrheitsgehaltes erhellten sie auch das Funktionieren eines perfiden Apparates. Sie dokumentierten ein Stück deutsche Literaturgeschichte. Sie lieferten ein schillerndes Porträt des Autors Grass. Aus Sicht der DDR-Staatssicherheit sei er das Böse schlechthin und ganz klar eine „feindliche Kraft“, denn er beharre auf der Existenz einer deutschen Kulturnation und hege sozialdemokratische Ideale, verteidige die Menschenrechte und nehme bei Auftritten in der DDR kein Blatt vor den Mund. Das mache ihn in den Augen des Geheimdienstes nicht nur suspekt, sondern gefährlich.
Die „Stasi“ beginne ihre Arbeit am 18. August 1961, fünf Tage nach dem Mauerbau. Grass habe die Schriftstellerin Anna Seghers zum Protest gegen die Mauer auffordert – „Angefallen wegen Provokation“, notiere ein Beamter in kryptischem Deutsch. So gehe es weiter – über dreißig Jahre lang.
Quelle: sz-online.de, 06.03.2010
Originalartikel unter: Kultur / Feindliche Kraft
Weitere Informationen zum Thema:
sz-online.de, 06.03.2010
Feindliche Kraft
by dp at March 07, 2010 04:47 PM
Datenschutzrechtliche Bedenken beim Aufbau von Solarkatastern in Rheinland-Pfalz
Unter Verweis auf Gutachten zu „Google Street View“ gesetzliche Grundlage für Datenverknüpfung und -weitergabe gefordert
Die FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag halte den vom Land unterstützten Aufbau von sogenannten „Solarkatastern“ in den Landkreisen für rechtlich bedenklich. Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Margit Conrad (SPD) missachte damit datenschutzrechtliche Schranken, die in einem von der Landesregierung beauftragten Gutachten für den Aufbau des Internetdienstes Google Street View gefordert würden, habe FDP-Fraktionschef Herbert Mertin in Mainz kritisiert, berichtete die RHEINPFALZ.DE am 06.03.2010:
Die „Solar-“ oder „Dachflächenkataster“ sollten das in einer Kommune vorhandene Potenzial an zur Stromerzeugung geeigneten Dachflächen aufzeigen. Dazu sei es notwendig, die Siedlungsgebiete aus einem Flugzeug flächendeckend zu fotografieren und die Dächer mit Laserstrahlen zu vermessen. Zusammen mit Daten der Katasterverwaltung könne danach berechnet und dargestellt werden, wie gut oder schlecht jedes einzelne Dach für die Erzeugung von Solarstrom geeignet sei.
Der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises hätte Mitte Januar 2010 den Aufbau eines „Solarkatasters“ angekündigt. Ministerin Conrad hätte dies damals als Modellprojekt und Vorbild auch für andere Regionen im Land gelobt. Das „Dachflächenkataster“ solle zunächst dem Kreis und seinen Kommunen zur Verfügung stehen und ab Frühjahr 2011 im Internet öffentlich zugänglich sein. Diesen Plänen halte Mertin das „Google“-Gutachten entgegen, das die Landesregierung präsentiert hätte. Dieses halte die von „Google“ begonnene flächendeckende Ablichtung von Straßen, Plätzen und Gebäuden für teilweise rechtswidrig. So seien Aufnahmen aus über zwei Metern Höhe unzulässig, weil sie Einsichten in ein Anwesen ermöglichen könnten, die über den Blick eines Passanten hinausgingen. Bei den „Solarkatastern“ sei die „Datenschutzproblematik“ sogar noch größer, kritisiere Mertin. So sollten im Rhein-Hunsrück-Kreis die Daten an die Genossenschaftsbanken sowie an Handwerksbetriebe weitergegeben werden. Im Landkreis Mainz-Bingen, der ebenfalls den Aufbau eines „Solarkatasters“ vorbereite, sollten offenbar die Sparkassen als Partner mit ins Boot. Wenn ohne Einwilligung der Betroffenen Daten erhoben, miteinander verknüpft und zu kommerziellen Zwecken an Dritte weitergegeben würden, sei dafür eine gesetzliche Grundlage nötig, so Mertin.
Quelle: RHEINPFALZ.DE, 06.03.2010
Originalartikel unter: Lokales: Aus dem Südwesten / FDP: Land schlimmer als Google
Weitere Informationen zum Thema:
WIESBADEN
Solarkataster – Strom und Wärme vom Dach
datensicherheit.de, 02.03.2010
Rechtsgutachten des rheinland-pfälzischen Justizministeriums: Google Street View muss nachbessern / Höhe eines handelsüblichen Sichtschutzzaunes als Maßstab für Schutz der Privatsphäre
LeonardAlba auf YouTube, 13.10.2009
Solar Dachkataster: Aufs Dach geschaut
by cp at March 07, 2010 04:36 PM
Telemedicus
Wochenrückblick: Vorratsdaten, Enquête, Patientengeheimnis
+++ Bundesverfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung
+++ Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit
+++ BGH über die Zuständigkeit bei Internet-Veröffentlichungen
+++ Bundestag setzt Internet-Enquête-Kommission ein
+++ BMJ für mehr Transparenz bei ACTA
+++ Gutachten zu Google Street View
+++ Datenschützer kritisieren hausarztzentrierte Versorgung
“Wochenrückblick: Vorratsdaten, Enquête, Patientengeheimnis” vollständig lesen
by Christiane Müller at March 07, 2010 01:39 PM
GPF
3. Stammtisch der GPF
Der Termin für den 3. Stammtisch der GPF steht fest. Wir treffen uns am:
Datum: 26.03.2010
Zeit: 21:00 Uhr
Ort: Jonas (Naumannstr. 1, 10829 Berlin Schöneberg)
Wir freuen uns auf interessante Gespräche.
Dampfmaschine
Prozess gegen Jörg Tauss beginnt am 18.Mai
Wie dieser selbst über Twitter bestätigt, wird der Prozess gegen den ehemaligen SPD-Politiker und Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Dateien am 18.Mai vor dem Landgericht Karlsruhe beginnen.
Zu den genauen Hintergründen der Ermittlungen gegen den mittlerweile zur Piratenpartei übergetretenen Politiker möchte ich an dieser Stelle auf meine vergangenen Blogeinträge verweisen.
Je nachdem, ob man dem ORF oder heise glaubt, sind vier oder fünf Verhandlungstage angesetzt.
by Helmut at March 07, 2010 11:29 AM
Annalist
Der gemeine Linksextremist (in NRW)
Julia Seeliger hat was gefunden, das ist so schön, dass ich mal ganz unkreativ vollständig kopiere:
Schwarz-gelber Antifaschismus
Schon stark, wie Schwarz-Gelb in NRW “Antifaschismus” definiert. Aus
dem vom Innenministerium des Landes NRW (unter den Fittichen von Ingo
Wolf, FDP) herausgegebenen “Andi“-Comic (Band 3 –
Extremismus)."Aufklärung über die Hitler-Diktatur und die Bekämpfung
des Rechtsextremismus sind in der Bundesrepublik auch eine staatliche
Aufgabe und eine wesentliche Grundlage für die politische Arbeit
demokratischer Parteien und Organisationen. Klar ist: Alle Demokraten
sind gegen Extremismus, von “rechts”, “links” oder sonstwoher."
Antifaschismus
"Was hat es denn zu bedeuten, wenn Linksextremisten sich
als “Antifaschisten” bezeichnen? Linksextremisten verstehen sich nicht
einfach als Gegenpol zu den Rechtsextremisten. Mit dem Begriff
“Antifaschismus” verfolgen sie weitergehende Ziele. Im Zentrum ihrer
Ideologie steht die Bekämpfung des Staates und des Kapitalismus, in dem
sie die eigentliche Ursache oder Wurzel des Faschismus sehen. In
diesem Sinne beteiligen sie sich oft an Demonstrationen gegen
Rechtsextremisten oder veranstalten diese selbst: nicht, um die
bestehende demokratische Ordnung zu stärken, sondern um zu beweisen,
dass ihre Ideen besser als die jetzige Staats- und Wirtschaftsform sind.
Vor allem sprechen Linksextremisten mit dem Slogan “Faschismus ist
keine Meinung, sondern ein Verbrechen” ihrem politischen Gegner alle
demokratischen Rechte ab, zu denen natürlich auch das Recht zu
demonstrieren gehört.Die autonome Antifa wendet sogar unter der Parole “Antifa heißt Angriff”
bei ihren Aktionen häufig Gewalt an. Diese richtet sich dann sowohl
gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten als auch gegen
die Polizei, die das demokratische Recht aller Bürger – also auch von
Rechtsextremisten – auf friedliche Demonstrationen schützen muss."
(Quelle: Zeitrafferin, die Zitate unter dem Bild sind der Originaltext des Comics)
Soweit die Propaganda des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Der Band 3 ist der Band zu Linksextremismus, es gibt auch noch Bände zu Rechtsextremismus und Islamismus, die sicher genauso tiefschürfende Analysen enthalten.
Ein bisschen überraschend finde ich schon, dass ein (Innen-)Ministerium in diesem Land offenbar Faschismus nicht für ein Verbrechen hält und auch kein Problem damit hat, diese Haltung in einem Comic zu verbreiten, der sich an Jugendliche richtet.
Die Interpretation, dass Antifa-Demos gar nicht das Ziel hätten, Nazis zu bekämpfen, sondern die Antifas bloss ihre eigenen Ziele durchsetzen wollten, kommt mir ein bisschen weit hergeholt vor. Ich würde denken, dass es für sowas angenehmere Methoden gibt, und auch für "Staatsfeinde" nachvollziehbarere, als stressige Auseinandersetzungen mit Nazis und Polizei, die sich der unbeteiligten Umgebung eh in der Regel nicht wirklich vermitteln. Und deswegen eher ungeeignet sind, um politische Ziele zu erreichen.
Die Idee, dass die tatsächlich beweisen wollen, dass ihre eigenen "Ideen besser als die jetzige Staats- und Wirtschaftsform sind", kommt mir auch nicht besonders verwerflich vor. Ist das nicht das Ziel jeglicher politischer Aktivität? Will nicht selbst Herr Westerwelles FDP beständig erreichen, dass die aktuelle Staats- und Wirtschaftsform dahingehend geändert wird, dass endlich der lästige Sozialstaat soweit abgeschafft wird, dass man sich nicht immerzu um die Folgen der (Neo-)Liberalisierung kümmern muss?
Angenehme Lektüre. Die Comics können, wie alle anderen Broschüren des Verfassungsschutzes NRW, hier bestellt werden. Für die politische Bildung sehr empfehlenswert.
by anne at March 07, 2010 08:21 AM
FeFe
Lacher des Tages: Die Contentmafia findet, dass die …
Lacher des Tages: Die Contentmafia findet, dass die Raubkopierer die humanitäre Hilfe für Haiti behindern. Die haben ja an sich noch nie irgendwas sinnvolles oder nachvollziehbares gesagt, insofern erwartet man ja schon gar nichts. Aber das ist selber für deren Verhältnisse unfassbar dämlich.
Hey, psssscht, du da, komm mal her. Weißt du, wer …
Hey, psssscht, du da, komm mal her. Weißt du, wer seit kurzem unter die Abmahner gegangen ist? Na? Kommst du nie drauf! die katholische Kirche.
Ich halte die ja eh für eine der übelsten Geißeln der Menschheit, daher habe ich mich auch die letzten Tage mit den Mißbrauchsmeldungen zurückgehalten. Da konnte eh niemand ernsthaft etwas anderes vermuten als was das alles rauskam.
March 06, 2010
Datensicherheit
Kulturhistorische Präsentation allerersten Ranges: Schätze aus dem Kölner Stadtarchiv in Berlin
Ausstellung geretteter Kostbarkeiten im „Martin-Gropius-Bau“ vom 6. März bis 11. April 2010
Einerseits sei es eine Geste – eine Art symbolisches Asyl. Im Martin-Gropius-Bau, einem der renommiertesten Ausstellungsorte der Hauptstadt, zeige das Kölner Stadtarchiv ab dem 6. März 2010 geborgene, dem Unglück entrissene Schätze, berichtete die Kölner rundschau-online am selben Tag:
Ein sichtbares Zeichen dafür, dass die Kölner Katastrophe kein Lokalereignis sei, sondern weit über die Stadtgrenzen hinaus alle Verantwortlichen zum Helfen auffordere. Andererseits sei es viel mehr – nämlich eine kulturhistorische Präsentation allerersten Ranges. Was dort gezeigt werde, das sei so wertvoll und bedeutend, dass es sonst auf zehn verschiedenen Flügeln verteilt aufbewahrt werde, so der Direktor, Gereon Sievernich.
Screenshot (Ausschnitt) von http://www.berlinerfestspiele.de/media/2010/gropiusbau/flyer/mgb10_flyer_koeln.pdf
Zu sehen sei etwa die aus dem 13. Jahrhundert stammende Originalhandschrift des „liber de animalibus“ von Albertus Magnus, dem großen Lehrer des Thomas von Aquin. Ein atemberaubendes Objekt, denn es sei die Original-Handschrift von Albertus Magnus, was an seinen mitunter zugefügten Rand-Anmerkungen zu erkennen sei. Ebenfalls zu sehen sei eine berühmte Tristan-Handschrift, aus dem 14. Jahrhundert mit dem Text des Gottfried von Straßburg. Viele kostbare Urkunden kämen dazu, darunter eine des Kaisers Friedrich Barbarossa.
Aber diese Ausstellung beschreibe mit ihren rund hundert Exponaten keine heile Welt, in der es die Katastrophe vom 3. März 2009 nie gegeben hätte. Im Gegenteil – nicht nur in zahlreichen Fotografien werden der Einsturz des Archivs und die mühsame Bergung der Dokumente gezeigt. In den Vitrinen seien auch Fundstücke zu sehen, die das Chaos noch erkennen ließen und die immensen Schäden – wertvolle Reste von Zivilstandsregistern, durch Druck und Nässe zu Knäuel verformt, die unglaublich erscheinen ließen, dass auch noch solche Schäden nicht total seien, sondern gerade Ansporn für die Kunst der Restauratoren.
Die Ausstellung werde bis zum 11. April 2010 gezeigt. Sie sei mittwochs bis montags von 10 bis 20 Uhr geöffnet, der Eintritt koste sieben Euro.
Quelle: rundschau-online, 06.03.2010
Originalartikel unter: Ausstellung / Gerettete Kostbarkeiten
Weitere Informationen zum Thema:
Berliner Festspiele
Köln in Berlin / Nach dem Einsturz: Das Historische Archiv / 6. März bis 11. April 2010
datensicherheit.de, 24.10.2010
Militärarchiv in Freiburg bietet Fundstücken des Kölner Stadtarchivs Asyl / Tausende von Kartons mit unterschiedlich erhaltenem geborgenen Archivgut
rhineflow auf YouTube, 08.03.2009
Köln: Einsturz Historisches Stadtarchiv – Bergungsarbeiten gefilmt vom Dach des F.W. Gymnasiums
by cp at March 06, 2010 10:23 PM
Staatsanwaltschaft Lüneburg soll Bekanntgabe der Alkoholkontrolle Margot Käßmanns untersuchen
Strafanzeigen wegen Geheimnisverrats gestellt
Nach der Autofahrt unter Alkoholeinfluss von Margot Käßmann seien bei der Staatsanwaltschaft Hannover drei Strafanzeigen wegen Geheimnisverrats eingegangen, meldete die HAMBURGER MORGENPOST in ihrer Online-Ausgabe am 06.03.2010:
Die Justiz solle klären, wie die Alkoholkontrolle der ehemaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche (EKD) an die Öffentlichkeit gelangt sei und ob Polizisten vertrauliche Informationen weitergegeben hätten.
Die Anzeigen würden an die Staatsanwaltschaft Lüneburg abgegeben, um jeden Verdacht der mangelnden Objektivität zu vermeiden – damit habe Oberstaatsanwältin Irene Silinger einen Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung bestätigte. Eine vierte Strafanzeige sei noch auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft Hannover.
Quelle: HAMBURGER MORGENPOST, 06.03.2010
Originalartikel unter: HANNOVER / Nach Alkohol-Fahrt: Strafanzeige wegen Geheimnisverrats
Weitere Informationen zum Thema:
Hannoversche Allgemeine, 06.03.2010
Informationsweitergabe / Käßmanns Alkoholfahrt: Anzeigen wegen Geheimnisverrats
ekntv auf YouTube, 24.02.2010
Rücktritt von Dr. Margot Käßmann
by dp at March 06, 2010 09:38 PM
Göttinger Zeitreise: Zeitgeschichtliches Filmprojekt mit Schwerpunkt 1950er-Jahre
Filme, Fotos und Zeitzeugenberichte gesucht
Das Göttinger Tageblatt hoffe auf Leser-Hilfe. Für das Projekt „Zeitreise“ sei die Stadt Göttingen in den 1950er-Jahren das Ziel. Gesucht würden für das Projekt, eine vom Stadtarchiv und vom Städtischen Museum Göttingen unterstützte Geschichtswerkstatt, alte Fotografien und vor allem Filmaufnahmen, meldete das Göttinger Tageblatt in seiner Online-Ausgabe am 05.03.2010:
Seit etwa 1900 seien Kameras auch für Amateure entwickelt und 1936 für eine weitere Verbreitung vervollkommnet worden. Am 10. November 1918 hätte ein Arbeiter während der Novemberrevolution auf dem Rathaus die Rote Fahne gehisst. 1923 habe das erste Autorennen auf dem Hainberg stattgefunden. Schon vor der Machtergreifung 1933 hätten die Nationalsozialisten in Göttingen Fuß gefasst, und im April 1945 sei die Stadt kampflos den Alliierten übergeben worden – das seien nur einige Stationen der Stadtgeschichte, von denen es in Göttinger Familien, Firmen- und Kirchenarchiven Fotografien oder Filme geben könnte.
Auf rund 60. 000 historische Fotos werde der Bildbestand des Städtischen Museums geschätzt. Eingelagert sei das Bildarchiv wegen der Sanierung maroder Gebäudeteile derzeit im Keller des Neuen Rathauses. Die Motive reichten bis ins Jahr 1855. Bewegte Bilder hätten sie leider nur wenige, so Ernst Böhme, Leiter des Museums sowie des Stadtarchivs. Die erhoffte Aufstockung des eigenen Bestandes durch digitalisierte Privatbilder und Filme, die Stadtgeschichte und Alltagsleben dokumentierten, sei einer der Gründe, warum er die „Zeitreise“ unterstütze.
Screenshot (Ausschnitt) von http://www.goettinger-zeitreise.de/
Aus vorhandenen und eingesandten Medien wolle das „Göttinger Tageblatt“ einen Film produzieren. Der Schwerpunkt seien zunächst die 1950er-Jahre. Eine filmische Fortsetzung der „Zeitreise“ in weiter zurückliegende oder spätere Zeitphasen sei geplant.
Quelle: Göttinger Tageblatt, 05.03.2010
Originalartikel unter: Geschichtswerkstatt von Tageblatt, Städtischem Museum und Stadtarchiv / Göttinger Zeitreise: 50er-Jahre-Filme gesucht
Weitere Informationen zum Thema:
Göttinger Zeitreise
Hallo und herzlich Willkommen
datensicherheit.de, 06.03.2010
Augsburger Allgemeine startet großes zeitgeschichtliches Film-Projekt / Geschichte der Region soll in einer DVD-Reihe publiziert werden
GoettingerTageblatt auf YouTube, 04.03.2010
Göttinger Zeitreise: Göttingen wird wach im Jahr 1948
Göttinger Zeitreise: Singen im Zug im Jahr 1948
GoettingerTageblatt auf YouTube, 03.03.2010
Göttinger Zeitreise: Göttingen am Morgen im Jahr 1948
Göttinger Zeitreise: Der Bahnhof in Göttingen im Jahr 1948
Göttinger Zeitreise: Markttreiben in Göttingen im Jahr 1948
Göttinger Zeitreise: Freizeit und Konzert im Jahr 1948
by dp at March 06, 2010 09:21 PM
Internet-Law
Haftung für privates W-LAN
Gerade bin ich auf einen interessanten Beitrag des Kollegen Dr. Roggenkamp zur Frage der Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für eine rechtsmissbräuchliche Nutzung seines W-LANs, gestoßen. Diese Frage wird der BGH in einigen Wochen verhandeln und anschließend auch entscheiden. Rechtsanwalt Dr. Roggenkamp vertritt nun die These, dass der BGH die Schutzbehauptung der missbräuchlichen Nutzung des W-LANs nicht durchgehen lassen wird und entsprechend der Grundsätze der sog. “Halzband-Entscheidung” den Anschlussinhaber sogar als Täter einer Urheberrechtsverletzung verurteilen wird.
Wenn man sich diesem Themenkomplex nähert, muss man sich zunächst die Tragweite derartiger Schlussfolgerungen vor Augen führen. Hierzu gilt es, die ganze Bandbreite der Thematik zu betrachten. Es geht nämlich gerade auch um die Zukunft öffentlicher Hotspots und offener Netze im Allgemeinen. Auf meinem Tisch landen auch regelmäßig Fälle von Hotels und Pensionen, die auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, weil Gäste, denen im Hotel Netzzugang gewährt worden ist, dem Filesharing gefröhnt haben. Auch die Studenten-WG, bei der man sich einen Anschluss teilt, zählt zu den Klassikern. Der Dumme ist dort schlicht derjenige, der den Anschluss angemeldet hat.
Die entscheidenden Fragen lauten, ob der Betreiber/Anschlussinhaber verpflichtet ist, sein W-LAN so zu verschlüsseln, dass ein Missbrauch ausscheidet und ob ihn zudem die Pflicht trifft, das Internetnutzungsverhalten seiner Familienangehörigen und Mitbewohner so zu überwachen, dass ein Missbrauch ausgeschlossen ist.
Hier stellt sich zuerst die ganz banale Frage der Möglichkeit einer solchen Kontrolle. Kann der Familienvater die Internetnutzung seines 16-jährigen Sohnes so überwachen, dass sichergestellt ist, dass es nicht zu Urheberrechtsverletzungen kommt? Und wie ist das in einer Studenten-WG? Wer diese Möglichkeit bejaht, der möge mir bitte genau erklären, wie man sich das vorstellen darf. Die einzige realistische Alternative besteht in diesen Fällen nämlich darin, sämtliche Mitbwohner und Familenmitglieder gänzlich von der Internetnutzung auszuschließen. Denn anders lässt sich die Gefahr des Missbrauchs und damit der eigenen Haftung, nicht beseitigen.
Der BGH wird also die Frage zu prüfen haben, ob dies dem Anschlussinhaber möglich und zumutbar ist. Die Kriterien sind bei der Störerhaftung und der Verschuldenshaftung im Grunde dieselben. Was bei der Störerhaftung Prüfpflichten heißt, nennt der BGH im Bereich der deliktischen Haftung Verkehrspflichten.
Ob die “Halzband-Entscheidung” insoweit tatsächlich aufschlussreiche Anhaltspunkte liefert, darf bezweifelt werden. Gegenstand dieser Entscheidung war die missbräuchliche Nutzung eines eBay-Accounts durch einen Dritten. Der BGH geht in diesem Fall davon aus, dass der Inhaber eines eBay-Accounts gehalten ist, seine Zugangsdaten geheim zu halten und sorgfältig zu verwahren. Verstößt er hiergegen und kann ein Dritter deshalb unter seinem Mitgliedsnamen agieren, muss er sich so behandeln lasen, als hätte er selbst gehandelt. Der BGH betont insoweit auch, dass ein eBay-Account gerade die Möglichkeit eröffnet unter einer bestimmten Identität im Rechtsverkehr zu handeln. Es geht also letztlich auch um die Frage einer Rechtsscheinshaftung.
Diese ganzen Überlegungen treffen auf den Betreiber eines W-LANs nicht zu. Er handelt von vornherein nicht, nach außen erkennbar, unter einer bestimmten Identität im Rechtsverkehr. Dem Inhaber eines eBay-Accounts ist es außerdem auch ohne weiteres möglich, seine Zugansdaten geheim zu halten und sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf das Mitgliedskonto nehmen können. Auch insoweit ist die Ausgangslage eine gänzlich andere. Denn der Betrieb eines W-LANs dient regelmäßig ja gerade auch dem Zweck, mehreren Personen Zugang zum Internet zu ermöglichen.
Wenn man die Halzband-Entscheidung auf den Betrieb eines W-LANs übertragen wollte, dann würde das beispielsweise bedeuten, dass ein Familenvater und Anschlussinhaber die Zugangsdaten seines W-LAN-Routers strikt geheim halten müsste und keinesfalls seiner Ehefrau und seinen Kindern gestatten dürfte, seinen Internetzugang mitzubenutzen. Eine absurde Vorstellung. Bei eBay kann sich auch jeder ohne weiteres ein eigenes Profil anlegen, weshalb gar keine Notwendigkeit besteht, die Identität eines anderen zu nutzen. Demgegenüber besteht allerdings ein unabweisbares praktisches Bedürfnis dafür, dass sich mehrere Personen einen Internetzugang teilen.
Bei der Frage der Haftung für die missbräuchliche Nutzung von W-LANs spielt aber noch ein anderer Aspekt eine Rolle, der bislang wenig beachtet wurde. Der Betreiber eines W-LANs ist, soweit er anderen Personen den Zugang zum Internet vermittelt, als eine Art Access-Provider zu betrachten, weshalb sich die Frage der Anwendbarkeit des § 8 TMG stellt. Und das ist zumindest für die Bejahung von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen von Bedeutung.
In der Diskussion fehlt es auch an einer klaren Differenzierung zwischen prozessualen und materiell-rechtlichen Aspekten. Es mag durchaus sein, dass den Inhaber eines Internetanschlusses eine Pflicht zum substantiierten Bestreiten trifft. Das sollte man allerdings nicht mit der materiell-rechtlichen Schlussfolgerung, der Inhaber eines Internetanschlusses würde als Störer oder gar Täter für Rechtsverletzungen haften, verwechseln. Denn diese Schlussfolgerung wird der BGH in der anhängigen Streitsache nach meiner Einschätzung nicht ziehen.
by Pavement (noreply@blogger.com) at March 06, 2010 08:49 PM
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Zuletzt gesammelt: March 10, 2010 01:35 AM
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