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February 04, 2012

FeFe

Die Chinesen haben anscheinend Hinrichtungs-Quotas, …

Die Chinesen haben anscheinend Hinrichtungs-Quotas, um ihre Nachfrage nach Organen für Transplantationen zu befriedigen. Mit noch ein paar anderen widerlichen Details, z.B.:

To protect this investment, Beijing traditionally depicted all Uighur nationalists—violent rebels and non-violent activists alike—as CIA proxies. Shortly after 9/11, that conspiracy theory was tossed down the memory hole. Suddenly China was, and always has been, at war with al Qaeda-led Uighur terrorists. No matter how transparently opportunistic the switch, the American intelligence community saw an opening for Chinese cooperation in the war on terror, and signaled their acquiescence by allowing Chinese state security personnel into Guantánamo to interrogate Uighur detainees.

Mhh, lecker!

Und weiter unten beschreiben sie, dass sie manchmal bei Hinrichtungen kein Gift spritzen, sondern ein gerinnungshemmendes Mittel, und die politischen Gefangenen dann bei lebendigem Leib um ihre Organe erleichtern.

For several years, heroin addiction had been creeping through the neighborhoods of Ghulja, striking down young Uighurs like a medieval plague. Yet inside the force, Bahtiyar quickly grasped that the Chinese heroin cartel was quietly protected, if not encouraged, by the authorities. Even his recruitment was a bait-and-switch. Instead of sending him after drug dealers, his Chinese superiors ordered him to investigate the Meshrep—a traditional Muslim get-together promoting clean living, sports, and Uighur music and dance. If the Meshrep had flowered like a traditional herbal remedy against the opiate invader, the Chinese authorities read it as a disguised attack on the Chinese state.

Wird immer übler, je weiter man liest. Achtung: die Zeitung schaltet nach ner Weile auf Subscription-Only um, insofern speichert den Artikel lokal, wenn ihr den aufheben wollt.

February 04, 2012 07:36 PM

Netzpolitik

NPP117: Livestream von “Soziale Bewegungen im digitalen Tsunami”

Wir machen einen live-Audiostream der heutigen Konferenz zu Überwachunstechnologien; Soziale Bewegungen im digitalen Tsunami.

Hier gehts zum Stream als MP3 oder OGG. (Bitte Stream neuladen, ursp. Link legt leider Infrastruktur lahm.) Der Hashtag zur Veranstaltung lautet #rav42.

Das Programm bis 19h:

11.00 – 13.00 Uhr – Mitschnitt als OGG (76 MB) und MP3 (122 MB)
Podium 1: Das Handy als polizeiliches Werkzeug zur Strafverfolgung und „Crowd Control“

* Funkzellenauswertung zur Strafverfolgung in Dresden (Peer Stolle, Rechtsanwalt)
* Aufspüren von DemonstrantInnen in Echtzeit im Iran (Erich Moechel, Internetreporter)
* Die Verwaltung des digitalen Tsunami: Die Rolle der EU-Sicherheitsforschung (Eric Töpfer, Statewatch/ CILIP)
Moderation: N.N.

14.00 – 16.00 Uhr – Mitschnitt als OGG (59 MB) und MP3 (99 MB)
Podium 2: Mathematik gegen Dissens – Computergestützte Repression

* Deep packet inspection und Vorratsdaten (Ralf Bendrath, Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Jan Philipp Albrecht, MdEP/ Grüne)
* Ermittlungssoftware, Data Mining, voraussagende Analyse (Matthias Monroy, Journalist, Gipfelsoli)
* Polizeiliche Ermittlungen in Sozialen Netzwerken (Rena Tangens, Foebud)
Moderation: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Münster

16.30 – 19.00 Uhr
Was tun: Digitaler Selbstschutz, Rechtsschutz, Online-Petition? Gegenstrategien in den Wogen des „digitalen Tsunami“

* Alternative Provider und digitaler Selbstschutz (NADIR, angefragt)
* Die Kampagne gegen Vorratsdatenspeicherung: Ein Modell für zukünftige Initiativen? (Katharina Nocun, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)
* Wer macht eigentlich Netzpolitik? (Sandra Mamitzsch, Digitale Gesellschaft e.V.)
* Mit Recht und Gesetz gegen ausufernde digitale Kriminaltechnik? (Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig-Holstein)
* Aus dem Arsenal der polizeilichen Beschaffungsabteilung: Was da ist, wird auch benutzt (Josephine Fischer, Initiativgruppe „Sachsens Demokratie“, Dresden)
Moderation: N.N.

Die Tagung beginnt um 11.00 Uhr im Südblock, Admiralstraße 1, 10999 Berlin (U8, Kottbusser Tor), die Teilnahme ist kostenfrei.
Auf Twitter: #RAV42

Veranstalter: Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/ CILIP, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., data:recollective, Kritische Jurist_innen der FU

Mit freundlicher Unterstützung der Holtfort-Stiftung.

by Matthias Mehldau at February 04, 2012 09:58 AM

FeFe

Ein Erpresser erpresst Webshops damit, ihr Google-Ranking …

Ein Erpresser erpresst Webshops damit, ihr Google-Ranking in den Keller zu “optimieren”, wenn sie nicht zahlen. Das läuft dann über schmerige Robo-Links in Webforen in Afrika und Asien mit für Google negativ belegten Stichwörtern wie “Sex”, “Porno” und “Viagra”.

Wirklich, Google? Sex und Porno ist bei dir negativ belegt? Ich dachte das sind die häufigsten Suchbegriffe!

February 04, 2012 12:05 AM

February 03, 2012

FeFe

Anonymous/Lulzsec hat eine FBI-Telefonkonferenz mit …

Anonymous/Lulzsec hat eine FBI-Telefonkonferenz mit Scotland Yard mitgeschnitten und bei Youtube hochgeladen. Und DIE sind für SICHERHEIT zuständig! Viel Spaß beim absichern des Internets, wenn ihr schon mit Telefonkonferenzen überfordert seid.

Bei dem Meeting ging es übrigens um LulzSec und was sie da als nächste Schritte gegen die geplant haben.

February 03, 2012 09:36 PM

Datensicherheit

Safer Internet Day 2012: Empfehlungen des BSI zur sicheren Konfiguration von Windows-PCs

Publikation im Rahmen der neuen Reihe „BSI-Empfehlungen zur Cyber-Sicherheit“

[datensicherheit.de, 03.02.2012] Anlässlich des europaweiten „Safer Internet Day“ am 7. Februar 2012 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Empfehlungen zur sicheren Konfiguration von „Windows“-PCs veröffentlicht. Diese Empfehlungen sollen Anwendern konkrete Hilfestellungen bei der sicheren Konfiguration eines „Windows“-PCs für die private Nutzung sowie in einer zweiten Version für die Nutzung in kleinen Unternehmen bieten.
Dabei soll der komplette Lebenszyklus eines PCs vom Kauf des Systems über die Installation und Inbetriebnahme, den regelmäßigen Betrieb bis hin zur Entsorgung betrachtet werden. Mithilfe der BSI-Empfehlungen könnten die Nutzer ihre Rechner unter einem aktuellen „Microsoft Windows“ so einrichten, dass eine weitgehend sichere Nutzung von Dienstleistungen über das Internet möglich sei.
Viele nützliche Dienstleistungen wie Online-Banking, E-Commerce oder E-Government werden heute mit zunehmender Tendenz über das Internet abgerufen. Dabei werden trotz des verstärkten Einsatzes mobiler Endgeräte wie Smartphones oder Tablets die meisten Online-Services derzeit noch überwiegend per PC oder Notebook von zu Hause aus genutzt.
IT-Produkte und -Anwendungen bieten zudem heute eine Vielzahl von Konfigurationsmöglichkeiten, mit denen die Anwender das Produkt ihren individuellen Anforderungen gemäß optimieren können – auch im Bereich der Sicherheit.
Im Rahmen der neuen Reihe „BSI-Empfehlungen zur Cyber-Sicherheit“ veröffentlicht das BSI daher in der Rubrik „Produktkonfiguration“ Empfehlungen zur sicheren Konfiguration von ausgesuchten, gängigen IT-Produkten und -Anwendungen. Dabei gehe es nicht um die Darstellung einer hundertprozentigen theoretischen Sicherheit, sondern vielmehr darum, in der Praxis die größtmögliche Sicherheit bei vertretbarem Aufwand zu erreichen, so das BSI.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung von Geschäfts- und Verwaltungsprozessen und somit einer zunehmenden Abhängigkeit von Internet und Informationstechnologie (IT) ist das reibungslose Funktionieren dieser Informationstechnologie für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ein Faktor von essentieller Bedeutung. Mit steigender Komplexität der IT-Strukturen werden auch die Risiken und Bedrohungen durch Cyber-Angriffe immer komplexer und vielfältiger. Daher hat sich das BSI zum Ziel gesetzt, im Rahmen der neuen Reihe „BSI-Empfehlungen zur Cyber-Sicherheit“ der Öffentlichkeit in loser Folge praxisorientierte, umsetzbare und effektive Handlungsempfehlungen für verschiedenste Themenfelder der Cyber-Sicherheit zur Verfügung zu stellen und damit das Sicherheitsniveau in Deutschland zu erhöhen. Je nach Thema werden die Empfehlungen in die Kategorien „Prävention“, „Reaktion“ oder „Produktkonfiguration“ eingeteilt.

Weitere Informationen zum Thema:

BSI
Start der neuen Reihe BSI-Empfehlungen zur Cyber-Sicherheit

 Planet

by cp at February 03, 2012 08:26 PM

Gefälschte facebook-Profile: 97 Prozent der gefälschten Profile sind weiblich

Neue Untersuchung der „Barracuda Labs“ zeigt typische Eigenschaften gefälschter Identitäten auf

[datensicherheit.de, 03.02.2012] Die Barracuda Labs sind der Frage nachgegangen, was echte facebook-Profile von falschen unterscheidet und wie man gefälschte Identitäten erkennen kann. Dazu haben sie nach eigenen Angaben mehr als 2.500 zufällig ausgewählte aktive facebook-Konten untersucht. Demnach seien gefälschte Profile fast immer weiblich, verwendeten durchschnittlich mehr als 30 Markierungen pro Foto, hätten im Mittel mehr als 700 Freunde und enthielten sehr oft die Behauptung, bisexuell zu sein…
Zweck solcher falschen Identitäten sei es meist, die Anwender zum Klicken gefährlicher Links zu verleiten oder „Social Spam“ zu verbreiten. Dr. Paul Judge, Chef der „Barracuda Labs“, stellte die Ergebnisse am 2. Februar 2012 auf dem „Kaspersky Threatpost Security Analyst Summit“ in Cancun, Mexiko, vor. Die „Barracuda Labs“ sind die Forschungsabteilung von Barracuda Networks, einem Hersteller von IT-Sicherheits-, Storage- und Networking-Lösungen.
facebook, das diese Woche den Antrag für seinen Börsengang eingereicht hat, ist ein wichtiges privates und geschäftliches Kommunikationsmittel geworden und bekämpft kontinuierlich den Missbrauch seines Netzwerks.
Dabei, so Dr. Judge, finde zwischen dem Netzwerk und denjenigen, die es für illegale Aktivitäten nutzen wollen, ein regelrechtes „Wettrüsten“ statt. Unter anderem habe facebook vor Kurzem eine Marketingfirma angeklagt, durch irreführende und täuschende Taktiken Spam zu verbreiten. Die neue Untersuchung der Barracuda Labs illustriert, wie Angreifer ihre Identitäten in Sozialen Netzwerken typischerweise gestalten.

barracuda labs gefaelschtes facebook profil 207x1023 Planet

Abbildung: Barracuda Networks, München

Die Forschungsergebnisse haben die „Barracuda Labs“ auf einer Infografik
zusammengestellt. Zu den Ergebnissen der Studie gehört u.a.:

  • Gefälschte Profile geben zu 97 Prozent vor, weiblich zu sein, während ei echten Profilen nur 40 Prozent weiblich sind.
  • Von den gefälschten weiblichen Profilen enthalten 58 Prozent die Behauptung, bisexuell zu sein. Bei echten weiblichen Profilen ist dies nur bei sechs Prozent der Fall.
  • Gefälschte Profile haben durchschnittlich fast sechsmal so viel Freunde wie echte Anwender – im Mittel 726 Freunde gegenüber 130.
  • Gefälschte Profile nutzen die Möglichkeit von Fotomarkierungen („Tags“) über einhundert Mal öfter als echte Anwender. Letztere vergeben im Durchschnitt nur für jedes vierte Foto einen Tag, gefälschte Profile dagegen 34 Tags für jedes einzelne Foto.

Laut Dr. Judge nutzen Angreifer heute Funktionen wie „Likes“, Newsfeeds und Apps gezielt aus – also diejenigen Features, die facebook einst zum dominierenden Sozialen Netzwerk gemacht hätten. Gefälschte Profile seien ein hervorragender und billiger Weg, um immer und immer wieder schädliche Links an Nutzer zu verbreiten. Wer mit gefälschten Profilen befreundet ist, setze sich außerdem der unmittelbaren Gefahr aus, dass sein Konto gekapert wird. Die Angreifer nutzten dafür Funktionen, die facebook-Anwendern eigentlich helfen sollten, bei Verlust der Login-Daten mit Hilfe von Freunden wieder Zugriff auf ihr Konto zu erhalten.
Durch Analysen und unter Verwendung von Daten aus dem „Barracuda Profile Protector“ hat Barracuda eine „heuristische Engine“ entwickelt, die echte von falschen Profilen unterscheidet – „Barracuda Profile Protector“ ist ein Programm, das schädliche Aktivitäten und gefährliche Links auf facebook und twitter unterbindet; es ist kostenlos verfügbar.

Weitere Informationen zum Thema:

profile protector By Barracuda Networks
Stay Safe On Social Networks / Protect your Facebook and Twitter profiles from spam and viruses

 Planet

by dp at February 03, 2012 08:16 PM

Netzpolitik

Eine kleine Geschichte des Bürgerdialogs

Im Moment versucht sich die Bundeskanzlerin in digitaler Bürgernähe. Nachdem sie schon “mit über 100 Experten” gesprochen hat, soll jetzt auch das Volk zu Wort kommen – immer das große Ziel vor Augen: “Deutschland soll so bleiben, wie es ist.” Constanze Kurz nennt das Ganze auf faz.net “netzgestützte[r] Bürgerdialog im Vorwahlkampf”:

[...] der Blick auf die gerade eröffnete Netzplattform zeigt die Marschrichtung geradezu sinnbildlich: Nicht echter Dialog und wirkliche Kommunikation sind vorgesehen, sondern plakative Modernitätssimulation.

Das mit dem Dialog und der Bürgernähe scheint ein bißchen so zu sein wie die gerne betonte und angekündigte Transparenz: Klingen tut es gut, so richtig überzeugend kommen die wenigsten dabei rüber, und Konsequenzen hat man nicht zu erwarten.

Zumindest geht der Trend weg vom bürger-inputfreien Video-Podcast, der in der Vergangenheit gerne mal von Krisenkommunikations-Beratern imageproblembehafteten Regierungschefs anempfohlen wurde, um sie so bürgernah wirken zu lassen wie man es sonst nur durch Radioansprachen schafft. Stattdessen darf man mittlerweile immer öfters Fragen stellen und dann wird drüber abgestimmt, was beantwortet wird. Das Ergebnis sieht dann entweder so aus wie bei Hans-Peter Friedrich, der sich vor eine Kamera stellt um dann jede Frage lächelnd 40 Sekunden lang nicht wirklich zu beantworten.

Oder wie im Petitionssystem des Weißen Hauses. Dort braucht man 25.000 Mitunterzeichner, um garantiert eine Antwort eines Mitarbeiters auf drängende Fragen zu erhalten. Die populärste offene Petition hat diese Zahl schon lange überschritten: End ACTA and Protect our right to privacy on the Internet halten mehr als 40.000 Menschen für unterstützenswert. Auf Platz 2: Actually take these petitions seriously instead of just using them as an excuse to pretend you are listening. Bei der ersten Frage wäre eine unkonkrete Antwort, in der die Wichtigkeit des Kampfs gegen Piraterie ebenso wie die der Freiheit und Offenheit des Internets betont wird keine große Überraschung. Auf die Antwort zu Frage 2 bin ich dagegen tatsächlich ein bißchen gespannt (aber wirklich nur ein bißchen).

by Kilian at February 03, 2012 06:27 PM

ACTA: Polnische Regierung gibt dem Druck der Straße nach

Während in Deutschland die Protestwelle gegen ACTA in’s Rollen kommt und Mitglieder der Regierung wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger noch glauben, dass es eine gute Idee ist das Handelsabkommen gegen die Kritik von Bürgerrechtsorganisationen zu verteidigen, ist man in Polen ein paar Schritte weiter: Der Ratifizierungs-Prozess wurde ausgesetzt, wie dpa meldet:

«Ich teile die Ansicht derjenigen, die von unvollständigen Beratungen sprechen».

Das sagte Ministerpräsident Donald Tusk in Warschau. Die Argumente der Netzgemeinde seien berechtigt.

Die slowenische Botschafterin in Japan, Helena Drnovšek Zorko, hat sich bereits vor einigen Tagen für ihre Unterschrift unter das Handelsabkommen entschuldigt.

Every day there is a barrage of questions in my inbox and on Facebook from mostly kind and somewhat baffled people, who cannot understand how it occurred to me to sign an agreement so damaging to the state and citizens.

Die Unterschrift sei ein Resultat der Arbeitsüberlastung gewesen.

Quite simply, I did not clearly connect the agreement I had been instructed to sign with the agreement that, according to my own civic conviction, limits and withholds the freedom of engagement on the largest and most significant network in human history, and thus limits particularly the future of our children.

In Polen und Slowenien haben die Verantwortlichen die Bürger gehört. Ob sich nach dem 11. Februar und den Protesten in Deutschland auch etwas bewegt, werden wir sehen. KOMMT ALLE ZU DEN PROTESTEN AM 11. FEBRUAR! Gibt bestimmt auch einen Termin in einer Stadt in deiner Nähe.

by Kilian at February 03, 2012 05:06 PM

FeFe

Oh und noch eine spannende Forsa-Umfrage: Die Piraten …

Oh und noch eine spannende Forsa-Umfrage: Die Piraten kommen in Berlin laut einer Forsa-Umfrage auf 14% und sind damit vor der Linkspartei die vierstärkste Kraft. Die Linken liegen nur noch bei 10%. Kein Wunder, wenn ihr mich fragt. Ich könnte gerade keinen einzigen linken Impuls sagen, den die mal gesetzt hätten an der Regierung.

February 03, 2012 05:06 PM

Die Digitale Gesellschaft tritt eine fette Kampagne …

Die Digitale Gesellschaft tritt eine fette Kampagne gegen Two Strikes los. Tenor: Warnmodelle sind unsinnig und gefährlich.

Es geht im Kern um diese Auftrags-Studie, dass Copyright-Warnungen angeblich total super sind. Dem stellt die Digitale Gesellschaft ihre eigenen Erkenntnisse entgegen und hat auch einen “Beipackzettel” für Leute in Eile im Angebot.

February 03, 2012 05:06 PM

Den USA laufen offenbar so viele Bürger weg, dass …

Den USA laufen offenbar so viele Bürger weg, dass sie jetzt eine $450-Gebühr für das Niederlegen der Staatsbürgerschaft eingeführt haben.

February 03, 2012 05:06 PM

Man kann gerade ein bisschen Spaß mit dem twitter-tag …

Man kann gerade ein bisschen Spaß mit dem twitter-tag #preparethem haben. Losgetreten hat es Stephen Colbert (yeah!) mit

Newt Gingrich is a family values candidate. He values families so much, he’s had three! #preparethem

February 03, 2012 04:35 PM

Zu SOPA kommt hier gerade ein interessanter Datenpunkt …

Zu SOPA kommt hier gerade ein interessanter Datenpunkt rein. Und zwar behauptet dieser Artikel hier, dass die Republikaner SOPA nicht abgesägt haben, weil sie inhaltlich dagegen waren. Sondern weil Hollywood immer die Demokraten sponsort. Money Quote:

Most of them had never given a second thought to intellectual property enforcement, but many had drawn support from conservative bloggers. They began to ask why they should risk the ire of their Internet supporters to rescue an industry that was happily advertising how much it hated them. Pretty soon, far more Republicans than Democrats had bailed on SOPA, and the Republican presidential candidates had all come out for what they called “Internet freedom.”

Das ist echt alles so ein stinkender Sumpf in der US-Politik, und bei uns ist das ja auch nur marginal anders, bei uns ist da nur anderes Neusprech-Makeup drüber.

February 03, 2012 04:35 PM

Also so langsam eskaliert dieser Patentkrieg zwischen …

Also so langsam eskaliert dieser Patentkrieg zwischen den ganzen Trivialpatent-Verbrechern ja in eine Größenordnung, bei der sich das Anbrechen der strategischen Popcornversorgung lohnt. Motorola hat tatsächlich kurzzeitig ein Verkaufsverbot von Iphone und Ipad erreicht, allerdings “nur” für Apples offiziellen Internet-Laden.

February 03, 2012 04:35 PM

Internet-Law

Gutachten des BMWi schlägt Three-Strikes-Modell nach britischem Vorbild vor

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen – je nach Ausgestaltung als Two-Strikes-, Three-Strikes- oder nach französischem Vorbild (Hadopi) ausgestaltetes Modell bezeichnet – veröffentlicht.

Das von Prof.  Rolf Schwartmann vorgelegte Gutachten stellt zunächst eine rechtsvergleichende Untersuchung an und befasst sich anschließend auch mit der Frage, ob ein solches Modell in Deutschland möglich wäre (S. 303 ff. des Gutachtens) und insbesondere mit dem deutschen Verfassungsrecht in Einklang stünde.

Das lobbyfreundliche Gutachten Schwartmanns schlägt für Deutschland ein Modell vor, das an das britische Konzept angelehnt ist. Die Zugangsprovider sollen verpflichtet werden, Warnhinweise an solche Anschlussinhaber zu versenden, deren IP-Adresse im Zusammenhang mit einer ihnen gemeldeten Rechtsverletzung ermittelt wurde. Die Provider sollen ergänzend eine gegenüber Dritten anonymisierte Verstoßliste führen und diese Liste ab einer bestimmten Anzahl von Verstößen, dem Rechteinhaber bekannt geben. Dieser kann dann vom Provider, wie derzeit bereits üblich, im Wege eines gerichtlichen Auskunftsverlangens die Bekanntgabe von Namen und Anschrift des betroffenen Nutzers verlangen und anschließend im Wege einer Abmahnung und ggf. gerichtlich gegen den Nutzer vorgehen.

Dieses Modell könnte allerdings in Widerspruch zu einer aktuellen Entscheidung des EuGH stehen, die von Schwartmann kürzlich in durchaus beachtenswerter Art und Weise kommentiert wurde.

Das Gutachten hat jedenfalls erkannt, dass diejenigen Modelle, an deren Ende eine Sperrung des Internetzugangs steht, schwerlich mit den deutschen Grundrechten in Einklang zu bringen sind.

Der Vorschlag Schwartmanns führt allerdings zu einer Verfestigung und Ausweitung des derzeitigen Konzepts der Filesharing-Abmahnungen, das sich unter dem Motto “Turn Piracy Into Profit” zu einem weitgehend fragwürdigen Geschäftsmodell entwickelt hat. Für Internetzugangsprovider dürfte die Führung einer Verstoßliste – in der ja sämtliche einem Provider gemeldeten Verstöße erfasst werden müssen – außerdem einen beträchtlichen Aufwand mit sich bringen.

Noch bedenklicher ist allerdings der Umstand, dass die längerfristige Speicherung im Rahmen einer Verstoßliste faktisch eine Kombination aus einer Vorratsdatenspeicherung und einem Quick-Freeze darstellt. Der Provider speichert quasi auf Zuruf die Daten vermeintlicher Einzelverstöße – ohne jede Prüfung wohlgemerkt – und führt diese in einer Verstoßliste zusammen, die ein Rechteinhaber später abrufen kann. Diese Liste wird für Rechteinhaber damit praktisch auf Vorrat gespeichert. Die Frage wäre dabei allerdings dann auch, ob diese Verstoßliste sämtliche gemeldeten Rechtsverstöße verschiedener Rechteinhaber umfasst oder ob nach Rechteinhabern getrennte Verstoßlisten geführt werden müssten. Dieses System dürfte es dem Betroffenen, in noch stärkerem Maße als dies schon aktuell beim Filesharing der Fall ist,  erschweren bzw. unmöglich machen, sich gegen eine Inanspruchnahme als Verletzer zur Wehr zu setzen. Bereits das aktuelle System der Beauskunftung und anschließenden Inanspruchnahme ermöglicht dem Betroffenen in Fällen des Filesharing in der Praxis keinen ausreichenden, effektiven Rechtsschutz mehr. Diese Schieflage würde durch den Vorschlag Schwartmanns noch verstärkt werden.

 Planet

by Stadler at February 03, 2012 04:07 PM

FeFe

Whoa, krass! Polen setzt die Ratifizierung von ACTA …

Whoa, krass! Polen setzt die Ratifizierung von ACTA aus. Tusk räumt ein, dass sie da vielleicht möglicherweise eventuell etwas überhastet vorgeprescht sind.

February 03, 2012 04:06 PM

Forscher haben einen Herzschrittmacher gebaut, der …

Forscher haben einen Herzschrittmacher gebaut, der seine Energie aus den Vibrationen des Brustkorbs bezieht, die von den Herzschlägen kommen. Mit anderen Worten: der Herzschrittmacher wird von den Herzschlägen angetrieben.

February 03, 2012 04:06 PM

Bei einer Forsa-Umfrage, wer die Probleme des Landes …

Bei einer Forsa-Umfrage, wer die Probleme des Landes lösen kann, kam die FDP auf 0%. Das ist doch mal ein schöner Meilenstein.

February 03, 2012 04:06 PM

Internet-Law

Online-Verkaufsangebote in falscher Suchrubrik

Wenn der Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs sein Angebot auf einer Internethandelsplattform in eine falsche Suchrubrik einstellt, dann handelt es sich dabei grundsätzlich um eine unwahre Angabe im Sinne von § 5 Abs. 1 UWG über das angebotene Fahrzeug.

Der BGH meint in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 6.10.2011, Az.: I ZR 42/10) aber dennoch, dass diese unwahre Angabe nicht zur Irreführung des Publikums geeignet ist und damit ein Wettbewerbsverstoß ausscheidet, wenn die korrekte Angabe dann aus der Überschrift der Anzeige selbst ohne weiteres ersichtlich ist.

Das kann man m.E. auch anders sehen, weil das gezielte Einstellen in eine falsche Rubrik ja gerade der Irreführung der Kaufinteressenten dient und so mancher Kaufinteressent, der sich in der richtigen Rubrik wähnt, anschließend vielleicht nicht mehr so genau auf die Überschrift achtet. Die Argumentation des BGH ist an dieser Stelle, dass gerade bei hochwertigen Gütern wie Autos immer noch genau auf die Einzelangaben geachtet wird, weshalb ein tatsächlicher Irrtum nicht naheliegend ist.

Diese Entscheidung wird möglicherweise den ein oder anderen jetzt erst recht dazu animieren, Onlineverkaufsangebote in eine falsche Rubrik einzustellen. Aus Sicht des Verbrauchers/Käufers ist das Urteil jedenfalls nicht zu begrüßen.

Die Entscheidung des BGH ist aber auch noch deshalb interessant, weil sich der I. Senat mit der Frage eines Abmahnmissbrauchs beschäftigt und diesen im Ergebnis verneint. In den Urteilsgründen heißt es hierzu:

Von einem Missbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn sich der Gläubiger bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs von sachfremden Gesichtspunkten leiten lässt. Diese müssen allerdings nicht das alleinige Motiv des Gläubigers sein. Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 I ZR 58/07, GRUR 2010, 454 Rn. 19 = WRP 2010, 640 Klassenlotterie). Ein Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Rechtsverfolgung kann sich unter anderem daraus ergeben, dass die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2000 I ZR 237/98, GRUR 2001, 260, 261 = WRP 2001, 148 Vielfachabmahner). Ein Indiz für ein missbräuchliches Vorgehen kann ferner darin geehen werden, dass der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend das für sich gesehen nicht schutzwürdige Ziel verfolgt, den Gegner mit möglichst hohen Prozesskosten zu belasten (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000 I ZR 76/98, BGHZ 144, 165, 170 Missbräuchliche Mehrfachverfolgung). Für die Annahme einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung kann ferner sprechen, dass der Abmahnende systematisch überhöhte Abmahngebühren oder Vertragsstrafen verlangt (vgl. OLG Jena, OLG-Rep. 2008, 877, 878; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 8 Rn. 4.12; Fezer/Büscher, UWG, 2. Aufl., § 8 Rn. 287). Gemessen an diesen Grundsätzen hat das Berufungsgericht mit Recht angenommen, dass das Unterlassungsbegehren der Klägerin nicht wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig ist. Der Umstand, dass die Klägerin nach dem Vortrag der Beklagten im Zeitraum von Juni 2008 bis Juni 2009 in 31 Fällen Abmahnverfahren gegen Kraftfahrzeughändler eingeleitet haben soll, steht der Beurteilung des Berufungsgerichts nicht entgegen. Die Beklagte hat keine Einzelheiten zu diesen Abmahnverfahren dargelegt, die eine Beurteilung der Abmahnungen und der ihnen zugrundeliegenden Verstöße erlauben. Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Abmahntätigkeit der Klägerin in keinem vernünftigen Verhältnis zu ihrer eigentlichen Geschäftstätigkeit gestanden und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung der Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem der Gebührenerzielung bestanden hat (vgl. BGH, GRUR 2001, 260, 261 Vielfachabmahner; OLG Frankfurt, GRURRR 2007, 56, 57).

(…)

Ein Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs ergibt sich im Streitfall schließlich auch nicht aus dem Vortrag der Beklagten, der Prozessbevollmächtigte der Klägerin betreibe das Abmahngeschäft “in eigener Regie”, was darauf schließen lasse, dass die Klägerin mit der Abmahntätigkeit sachfremde Interessen und Ziele verfolge, nämlich die Belastung der Mitbewerber mit möglichst hohen Kosten sowie die Erzielung von Einnahmen durch die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ermittelt die Klägerin etwaige Wettbewerbsverstöße selbst und teilt diese anschließend ihrem Prozessbevollmächtigten mit. Dieser wird erst tätig, wenn die Klägerin ihn von einem ihrer Meinung nach wettbewerbswidrigen Handeln eines Mitbewerbers in Kenntnis gesetzt hat. Der Testanruf des Prozessbevollmächtigten der Klägerin bei der Beklagten diente nach der Feststellung des Berufungsgerichts lediglich der Absicherung, ob das in Rede stehende Angebot tatsächlich von der Beklagten in das Internet eingestellt wurde. Dies lässt wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat keinen Rückschluss darauf zu, die Abmahntätigkeit der Klägerin werde von ihrem Prozessbevollmächtigten “in eigener Regie” wahrgenommen. Da für den gegenteiligen Vortrag der Beklagten, auf den sich die Revision bezieht, keine weiteren Anhaltspunkte bestehen, hatte das Berufungsgericht keine Veranlassung, dieser Frage von Amts wegen weiter nachzugehen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 XI ZR 40/03, BGHZ 159, 94, 99).

 

 Planet

by Stadler at February 03, 2012 01:46 PM

ODEM

Das ist also das, was Heveling mit Blutvergießen meint?

Ansgar Heveling schrieb ja letztens vom vielen Blut, dass fließen wird, bis das Web 2.0 in harten Schlachten vernichtet sei.

Heute hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Studie „zur Bekämpfung von Internetpiraterie“ veröffentlicht (Kurzfassung, Langfassung, Pressemeldung). Da geht es um das derzeitige Lieblingsthema der Rechteverwerter-Industrie: die Internet-Provider sollen doch bitteschön die Inhalte ihrer Kunden analysieren und dann Warnhinweise verschicken. 

Das ist also der erste Schritt des Blutvergießens, das Heveling anstoßen will?

 

by Alvar Freude at February 03, 2012 01:03 PM

DBA-Online

Datenschutz-Dissertationspreis des IITR: “Das revidierte abgabenrechtliche Kontenabrufverfahren und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung”

Gestern (2. Februar 2012) wurde im Rahmen der Akademischen Jahresfeier der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg der vom IITR gestiftete Dissertationspreis in Höhe von 1.000,- Euro an Herrn Dr. Herbert Wilhelm für seine von Professor Dr. Ulrich M. Gassner betreute Arbeit

“Das revidierte abgabenrechtliche Kontenabrufverfahren und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung”

verliehen.

In der von Dekan Professor Dr. Phillip Hellwege gehaltenen Laudatio heißt es über die Arbeit:

“Herr Wilhelm analysiert in seiner Arbeit das informationelle Selbstbestimmungsrecht im abgabenrechtlichen Kontenabrufverfahren und entwickelt es synthetisch weiter. Sein Ausgangspunkt ist die positive Sozialanthropologie des Grundgesetzes, wie sie in der Präambel und im Grundrechtskatalog zum Ausdruck kommt. Er erkennt hierin zwei Dimensionen, eine philosophische und eine rechtliche, die er auf höchst originelle Weise miteinander verbindet.

Ausgehend von einem dualistischen Menschenbild, steht dem Autor zufolge auf der einen Seite dessen Seinsgegebenheit, die von der Verfassung essentiell garantiert wird, auf anderen Seite die Individuation innerhalb der gesellschaftlichen Strukturen, die anhand der allgemeinen Handlungsfreiheit ihre rechtliche Referenz erhält. Im allgemeinen Persönlichkeitsrecht fallen diese Ebenen des Mensch-Seins nicht nur zusammen. Vielmehr werden sie in diesem Spannungsfeld stets aktualisiert. Gleichzeitig bedarf das Mensch-Sein einer originären Gabe, der Vernunft, um seine Subjektivität und damit seine Freiheit, bewahren zu können. Damit bleibt nach Auffassung des Autors das allgemeine Persönlichkeitsrecht zunächst Referenzpunkt und zudem maßgebliche Quelle für deren extensionale Ausprägung, der informationellen Selbstbestimmung, denn die „Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen“.

Die permanente technologische Transformation auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung birgt die Gefahr in sich, das Individuum umfassend zu kontrollieren und somit dessen Freiheitsanspruch zu unterlaufen. Herr Wilhelm betont deswegen die Bedeutung des Schlüsseldatums, das sich beispielsweise in der sog. Steueridentifikationsnummer wiederfindet, und ergänzt das Eingriffsverständnis um eine zusätzliche Konnotation.

Wie der Autor detailliert nachweist, wird hierzulande zunehmend die Tendenz sichtbar, den Steuerbürger zum Steueruntertan zu reduzieren. Das abgabenrechtliche Kontenabrufverfahren steht exemplarisch für diese Tendenz. Ursprünglich primär zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen im Rahmen seiner Kapitalgeschäfte gedacht, wurde es im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 im Wesentlichen durch die Abgeltungsteuer ersetzt, welche die Einnahmen des Staates an der Quelle generiert, und deswegen auf die Ehrlichkeit des Steuerbürgers nicht mehr angewiesen wäre. Der Gesetzgeber hat Herrn Wilhelm zufolge die Chance nicht genutzt, das Verfahren abzuschaffen, sondern deren Transformation, nämlich die Ermittlung von Konten und Wertpapierdepots für eine mögliche Vollstreckung, vorangetrieben. Mit diesem Schritt hat er, wie Herr Wilhelm überzeugend darlegt, die Leitlinie des Bundesverfassungsgerichts ignoriert, die Besteuerung der Kapitaleinkünfte entweder durch eine Kontrolle der Erklärung oder einem Quellenabzug sicherzustellen.

Insgesamt handelt es sich um eine wegweisende Arbeit, die mit einer außergewöhnlich originellen Gedankenführung eindrucksvoll belegt, dass dem galoppierenden Steuerstaat dringend stärkere verfassungsrechtliche Zügel angelegt werden müssen.”

Wir gratulieren Herrn Dr. Wilhelm herzlich zu der außerordentlichen Dissertation.

Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

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Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz

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by Sebastian Kraska at February 03, 2012 12:29 PM

Datenspeicherung

„Internetmarke“: Post vorratsspeichert Seriennummern aller Marken bis zum Sankt-Nimmerleinstag

Internetmarke Postgeh Planet

Aus Briefen des betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Deutschen Post geht hervor, dass der Dienst „Internetmarke“ offenbar unter eklatanten Datenschutzmängeln leidet. Demnach werden die eindeutigen Seriennummern, mit denen alle Marken versehen sind und die auch im digitalen Barcode enthalten sind, von der Post unbefristet auf Vorrat gespeichert – angeblich zur Betrugsverhinderung. Das gilt auch nach Entwertung jeder Marke, wobei dieser Vorgang gleichfalls unbefristet gespeichert wird. Auch wenn die Empfänger-Adressen jedenfalls bei Internetmarken für Briefe nicht zum Portokauf eingetippt werden müssen und wohl auch danach nicht erfasst und gespeichert werden, erstellt die Post doch im Übrigen umfassende Kauf- und Versandprofile des Internetmarke-Kunden. Damit rückt der gläserne Postkunde näher und die Post höhlt, weil auch die Entwertung und damit Versandvorgänge gespeichert werden, das Postgeheimnis teilweise aus. Denn diesem unterliegt nicht nur der Inhalt von Sendungen, sondern schon der Versandvorgang als solcher (BVerfGE 85, 386). Es handelt sich bei den gespeicherten Informationen auch ohne Weiteres um personenbezogene Daten, da sich die Seriennummern problemlos auf den Account und somit auf die Person des angemeldeten Käufers zurückführen lassen, wie die mitveröffentlichte Selbstauskunft eines Kunden (siehe oben) zeigt. Eine anonyme Anmeldung und Bezahlung hat die Post bei der Internetmarke, wie bei sämtlichen Internetleistungen der Post üblich, nicht vorgesehen. Dabei gibt es solche Möglichkeiten, etwa Paysafecard oder Ukash.

Internetmarke Symb PlanetEin Mitarbeiter des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit teilte auf eine Beschwerde hin mit, er wolle gegen die unbefristete Vorratsspeicherung der Post nichts unternehmen. Als Begründung führt er in rechtlich abenteuerlicher Weise neben angeblichen Betrugsfällen an, dass der Dienst erst seit zwei Jahren bestehe und es der Post in dieser Zeit nicht zugemutet werden könne, sich tiefere Gedanken zum Datenschutz zu machen. Außerdem fehle es am Personenbezug der Markennummern, weil ja theoretisch denkbar sei, dass der Kunde die Internetmarke verschenkt habe [sic!]. Mit demselben Argument könnte man freilich auch eine unbefristete Vorratsdatenspeicherung aller Telefondaten legitimieren.

Das Betrugsargument überzeugt weder rechtlich (Verhältnismäßigkeit) noch sonst. Es ist einer der grundlegendsten Gedanken des Datenschutzrechts überhaupt, dass selbstverständlich nicht alle Daten gespeichert werden dürfen, die potenziell irgendwann einmal von Bedeutung sein könnten. Das lässt sich bei keinem Datum ausschließen, so dass alles auf Vorrat gespeichert werden könnte und das Datenschutzrecht obsolet wäre. Dasselbe gilt, wenn man, wie anscheinend die Post, die eigenen Kunden standardmäßig für Straftäter hält. Die Post könnte nach Entwertung der Marken die Seriennummern einfach löschen, so dass bei einer erneuten Verwendung der Marke die Beförderung abgelehnt werden kann und der Post kein Schaden entsteht. Wenn in einem solchen Fall die Absenderangabe fehlt, kann die Post mit ihrer Datenspeicherung ohnehin maximal den ehrlichen Käufer der Marke ermitteln, der nicht mit dem vermeintlichen Betrüger, dem Absender, identisch sein muss. Beispielsweise kommt man auch als Postempfänger an fremde Internetmarken. Bei manipulierten, erfundenen oder wegen schlechten Drucks nicht lesbaren Seriennummern und Barcodes, im Übrigen auch bei herkömmlichen Briefmarken, die die Post nicht in ihrer Datenbank gespeichert hat, bleibt ihr ohnehin nichts anderes übrig. Es ist überzogen, dass die Post den Datenschutz sämtlicher Kunden opfert, weil sie fälschlich meint, ein Recht auf lückenlose Aufklärung einzelner Betrugsfälle zu haben, von denen nicht einmal die statistische Signifikanz bekannt ist.

Datenschutzbewussten Bürgern bleibt somit nur, sich auch weiterhin in unterbesetzten Postagenturen oder an Briefmarkenautomaten gewöhnliche Briefmarken zu kaufen. Bei Briefmarkenautomaten ist allerdings auch zu beachten, dass Geldkarten jedenfalls dann nicht anonym sind, wenn sie, wie fast immer, mit einer personenbezogenen Maestro- oder ähnlichen Karte verbunden sind.

Jonas

by bj at February 03, 2012 12:26 PM

Telemedicus

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Facebook?

Was darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Facebook? Darüber entwickelt sich in Deutschland und Österreich Streit.

“Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Facebook?” vollständig lesen

by Simon Möller at February 03, 2012 09:42 AM

Netzpolitik

Warnmodelle sind unsinnig und gefährlich

Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute die „Vergleich von Modellen zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“ präsentiert. In einer Pressemitteilung wird das Ziel der Studie erklärt:

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto: “Die Studie ist eine wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie. Wir werden auf Basis der mit dieser Studie gewonnenen Erkenntnisse den Dialog mit den Beteiligten aufnehmen und wollen noch im ersten Halbjahr 2012 zu einer Entscheidung kommen.”

Die Digitale Gesellschaft e.V. stellt der Studie des Bundeswirtschaftsministeriums einen Schattenbericht zur Seite. Darin wird deutlich, dass repressive Maßnahmen, wie sie in anderen Ländern durchgeführt werden, gefährlich und unverhältnismäßig sind sowie am eigentlichen Problem vorbei gehen. Hier ist unsere Pressemitteilung: Schattenbericht zur Warnhinweis-Studie: “Warnmodelle sind unsinnig und gefährlich”

„Die Einführung einer Warnmodell-Infrastruktur ist vollkommen unsinnig und schafft eine gefährliche Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. Internetanbieter und Hoster werden damit gleichzeitig zu Richtern und Hilfspolizisten in Personalunion gemacht. Diese Maßnahme durchbricht ein ehernes Prinzip: der Internetanbieter ist nicht für die transportierten Inhalte haftbar und soll sich ausdrücklich nicht um diese kümmern. Die Post schickt Ihnen auch keinen Warnbrief, wenn Sie eine Kopie eines Zeitungsartikels verschicken.“ Tatsächlich können bereits heute die Rechteinhaber Warnungen oder kostengedeckelte Abmahnungen in einfach gelagerten Fällen an Nutzer schicken. “Dass dies nicht stattfindet, ist nicht den Nutzern anzulasten”, sagt Beckedahl. “Offensichtlich haben die Rechteinhaber daran überhaupt kein Interesse.”

Und hier ist unser Schattenbericht als PDF.

Ein Beipackzettel warnt vor den Risiken und Nebenwirkungen eines solchen Systems. Neben der Grafikversion zum Einbinden in Blogs und andere soziale Medien gibt es auch noch eine etwas längere PDF-Version.

beipackzettel warnmodell 723x1024 Planet

by Markus Beckedahl at February 03, 2012 09:35 AM

Wikimedia-Vereine gegen Zentralisierung des Fundraisings

Knapp ein Monat nachdem Wikimedia-Geschäftsführerin Sue Gardner ihre Pläne für eine Zentralisierung von Fundraising und Organisationsstrukturen präsentiert hat (“Wikimedia-Geschäftsführerin präsentiert Pläne für radikale Restrukturierung“), veröffentlichte diese Woche Wikimedia Deutschland ihren ausführlichen Gegenvorschlag auf Meta-Wiki – im Gegensatz zu Gardner nicht nur auf Englisch, sondern auch auf Deutsch, Französisch, Russisch, Arabisch, Spanisch und Portugiesisch. Und dass es sich dabei um einen Gegenvorschlag handelt wird schon in der Einleitung deutlich, wo es heißt:

Mit der folgenden Analyse zeigt Wikimedia Deutschland, dass allein ein dezentrales Organisationsmodell, das Verbesserungen in diversen Punkten vornimmt, die gesamte Wikimedia-Bewegung in die Lage versetzen kann, zu den erfolgreichsten Nichtregierungsorganisationen (NRO) weltweit aufzuschließen.

Und auch wenn sich das Dokument offensichtlich bewusst um einen sachlichen Ton bemüht und Gemeinsamkeiten betont werden, so enthält es doch eine Reihe von Spitzen gegen die Foundation in den USA. Die erste ist die bereits Eingangs erwähnte Veröffentlichung des Dokuments in mehreren Sprachen – Gardner war dafür kritisiert worden, dass ihr Vorschlag trotz langer Vorbereitungszeit zunächst nur auf Englisch verfügbar war. Auch der Verweis darauf, dass die “Schlussfolgerungen auf der Analyse von Fakten, auf Forschungsergebnissen und auf dem Wikimedia-Mission Statement [basieren]” ist wohl als Kritik an Gardners kaum mit Zahlen untermauerten Ideen zu sehen.

Ganz im Gegensatz dazu das Statement von Wikimedia Deutschland, indem es vor Zahlen rund um Fundraising nur so wimmelt:

  • “Unsere Spendeneinnahmen sind im Vergleich zur Fundraising-Kampagne 2010/2011 um mehr als 70 % gestiegen. Darüber hinaus haben wir im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Spender erhöht (120 %). Dank unserer „Spenderpflege“ konnten wir Mehrfachspenden von mehr als 10.000 Unterstützern verzeichnen.”
  • “Das Thema „Spendenquittung“ zeigt exemplarisch, welchen Problemen eine internationale Fundraising-Kampagne gegenüberstehen würde. Im vergangenen Jahr hat Wikimedia Deutschland fast 35.000 Spendenquittungen ausgestellt. In diesem Jahr werden es 80.000 sein.”
  • “Im Jahr 2006 wurden für mehr als 66 % des Spendenaufkommens in Deutschland Spendenquittungen eingereicht. [...] Eine internationale Organisation, die in Deutschland Spenden einwirbt, kann keine Spendenquittung ausstellen.”

Am Ende macht Wikimedia Deutschland sechs Vorschläge:

  • #1 Eine kohärente Strategie: ein neugeschaffenes, jährlich tagendes Gremium nach Vorbild des International Council Meetings von Amnesty International soll in Zukunft dabei helfen, die Arbeit der Chapter und der Foundation zu koordinieren.
  • #2 Gemeinsame Standards für das Einwerben von Spenden.
  • #3 Gemischte Teams um (nicht näher beschriebene) Synergien zwischen Foundation und Länderorganisationen zu realisieren. Dafür soll ein eigener Topf mit Mitteln für länderübergreifende Projekte geschaffen werden.
  • #4 Offen für neue Verbündete: “Neue Einheiten auf der Basis spezifischer Einzelthemen” sollen sich um Kooperation mit anderen Initiativen wie den explizit genannten Organisationen Open Knowledge Foundation und Creative Commons kümmen. Außerdem verweist Wikimedia Deutschland auf die eigenen Pläne für ein “Haus des freien Wissens”, das noch in diesem Jahr eröffnet werden wird.
  • #5 Positives Nachbilden: Kooperationen zwischen Wikimedia-Vereinen sollen auch ohne Sanktus der Foundation möglich werden, sofern auch die Zustimmung der lokalen Community eingeholt wurde. (Dieser Punkt ist mir nicht ganz klar bzw. verstehe ich auch die Überschrift “Positives Nachbilden” in diesem Zusammenhang nicht.)
  • #6 Unsere Herausforderungen überall angehen: Dieser Punkt wendet sich gegen eine Priorisierung des “Globalen Südens” gegenüber dem “globalen Norden” und plädiert für ein sowohl-als-auch in Strategie und Mittelverwendung. So sei beispielsweise das Problem des Männerüberhangs unter den Wikipedia-Autoren etwas, das in den europäischen Communities adressiert werden müsse.

Was die konkrete Umsetzung betrifft, sind diese sechs Vorschläge somit, ähnlich wie bei Gardner, auch nicht besonders klar. Deutlich werden die Verfasser allerdings noch einmal im Fazit, wo sie Gardners Entwurf explizit ablehnen:

Wir unterstützen daher ausdrücklich die Ziele, wie sie im Strategiepapier der Wikimedia Foundation formuliert wurden, lehnen allerdings den Weg ab, der in dem Empfehlungsentwurf zu Fundraising und zur Verteilung der Finanzmittel aufgezeichnet wird.

Neben Wikimedia Deutschland haben inzwischen auch andere Wikimedia-Vereine (“Chapter”) Stellungnahmen abgegeben, darunter Wikimedia Italien, das Vereinigte Königreich und Iberocoop, ein Zusammenschluss vor allem spanischsprachiger Chapter (vgl. Überblick über alternative Vorschläge). Alle Stellungnahmen sind (viel) kürzer als diejenige des deutschen Chapters, inhaltlich aber auf der gleichen Linie: Nein zur Zentralisierung des Fundraisings, Betonung der Bedeutung dezentraler Strukturen. Wikimedia Italien erklärt dabei außerdem explizit die Vorschläge von Wikimedia Deutschland und UK zu unterstützen.

Besonders die Ablehnung der Iberocoop-Chapter dürfte Gardner dabei schmerzen, denn eine wesentliche Begründung für ihren Vorschlag war ja, auf diese Weise Mittel für die Stärkung der Community in Entwicklungsländern zu bekommen. Im Statement der Iberocoop heißt es dazu aber (meine Übersetzung):

Insbesondere hinsichtlich der Entwicklungsländer anerkennen wir die Verständigung der Foundation darauf, die Präsenz von Wikimedia im sogenannten “Globalen Süden” stärken zu wollen, wir finden den vorliegenden Ansatz allerdings dafür nicht geeignet.

Man darf gespannt sein, wie die Diskussion weitergeht – eine rasche Umsetzung des Gardner-Plans ist angesichts dieser bislang einhelligen Ablehnung durch die wichtigsten Wikimedia-Vereine jedoch unwahrscheinlich.

by Leonhard Dobusch at February 03, 2012 09:07 AM

February 02, 2012

FeFe

Die Slovenische Botschafterin in Japan entschuldigt …

Die Slovenische Botschafterin in Japan entschuldigt sich öffentlich dafür, ACTA unterschrieben zu haben.

February 02, 2012 11:06 PM

CA-Domino: VeriSign gibt Einbrüche in ihre IT-Systeme …

CA-Domino: VeriSign gibt Einbrüche in ihre IT-Systeme im Jahre 2010 zu. Natürlich bringen sie die übliche Nuklearsicherheitslinie von wegen keinerlei Gefahr für die Bevölkerung, lustigereise mit einem “glauben wir” davor. Die Anfänger. Die müssen noch viel lernen.

February 02, 2012 11:06 PM

Die Digitalen Konditoren in der Hedonistischen Internationale …

Die Digitalen Konditoren in der Hedonistischen Internationale haben Guttenberg getortet. Und zwar standesgemäß mit einer Qualitätstorte von Coppenrath und Wiese icon smile Planet

February 02, 2012 10:36 PM

Netzpolitik

#OpCreamStorm: Hedonisten torten Guttenberg

Eine Torte auf Bill Gates vor einigen Jahren in Belgien haben viele vielleicht noch in Erinnerung. Die Hedonistische Internationale nutzte heute die Gelegenheit eines Besuches von Karl-Theodor zu Guttenberg, um diese Aktionsform zu wiederholen. Ein Bekennervideo samt Bekennerschreiben wurden eben veröffentlicht: Digitale Konditoren torten Ex-Verteidigungsminister Guttenberg.

Auszug aus dem Bekennerschreiben (Mehr auf der Webseite)

Wir, die Digitalen Konditoren in der Hedonistischen Internationale haben heute in einer einzigartigen Kooperation mit Anonymous in der #OpCreamStorm Karl Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg getortet.

Es ist kein Jahr vergangen, seitdem der Lügenbaron nach seiner Copy- und Paste-Affäre über den Ozean geflüchtet ist, da versucht er schon wieder, sich in der politischen Landschaft zu etablieren. Der bis heute uneinsichtige Betrüger denkt wahrscheinlich wirklich, dass er damit durchkommt und seine von Springer bereits ausgerufene Kanzlerschaft wahr machen kann.
Doch da hat er die Rechnung ohne den Konditor gemacht.

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by Markus Beckedahl at February 02, 2012 09:05 PM

The Pirate Bay: Urteil bestätigt

In Schweden endete der Rechtsstreit zwischen Pirate-Bay-Gründer Frederik Neij und Peter Sunde sowie den Unterstützer Carl Lundström in der letzten Instanz mit der Bestätigung der Verurteilung.

Hintergrund: 2009 wurden die drei von einem schwedischen Gericht in erster Instanz wegen Verletzungen des Urheberrechts zu jeweils einem Jahr Haft und einer Strafzahlung von insgesamt 32 Millionen schwedischen Kronen (3,6 Millionen Euro) verurteilt. Eine höhere Instanz wandelte das Urteil später um, Neij erhielt eine Haftstrafe von zehn, Sunde von acht und Lundtröm von 4 Monaten, die Geldstrafe beträgt 46 Millionen schwedische Kronen (5,2 Millionen Euro).

Unmittelbare Konsequenzen hat das für die Angeklagten erstmal nicht, da sie nicht mehr in Schweden leben, worauf im Blog auf thepiratebay.se (wohin TPB umgezogen ist, um nicht von US-Behörden beschlagnahmt werden zu können) hingewiesen wird; dort wird auch dargestellt, was die bald 9 Jahre des Bestehens der Seite für die Beteiligten bedeuteten:

Experiencing raids, espionage and death threats, we’re still here. We’ve been through hell and back and it has made us tougher than ever. The people running the site has changed during the years. No sane human being would put up with this kind of pressure for 8 years in a row. An insane hobby that takes time from our families, our work (sorry boss) and our studies.

Peter Sunde erklärte in einem Blogbeitrag, dass ihn das Urteil nicht überrasche, und wies auf die Rahmenbedingungen hin, die den Einfluss des Copyright-Lobbyings belegen:

From having the minister of justice pressured by the US to illegally make a case of TPB, through the police officer responsible for the investigation (Jim Keyzer) “just happened” to get a job at Warner Brothers the weeks before I myself got promoted from a witness to a suspect, to the judges in the court cases being either board members, or in one case the actual chairman of the board, for the swedish pro-copyright society, it was clear to us that the supreme court – where many of the judges make a lot of money on their own copyrights – would be hard to persuade to take the case. Even though most of the public would want the case tested there. Even though it’s one of the most important cases for all of the EU.

Der Beitrag endet mit dem Aufruf zum Boykott der Entertainment-Industrie. Sunde hat außerdem dem Magazin stern ein lesenswertes Interview gegeben, das eine gute Zusammenfassung der aktuellen politischen Ereignisse und einige Bonmots liefert. Kleiner Auszug:

Die US-Regierung und die Filmindustrie spammen uns mit Gesetzesvorhaben voll. Das sind DDos-Attacken mit Gesetzen. Und sie versuchen, uns dadurch abzuschrecken, dass sie jemanden wie Schmitz festnehmen.

Die USA kontrollieren die Infrastruktur des Internets, das System der Internet Domain Namen (DNS). Für die globale Demokratie ist das ein echtes Problem, weil wir alle von Entscheidungen von jemandem betroffen sind, den wir nicht beeinflussen können.

Dinge zu teilen, sie zu kopieren und neu zu schaffen, diese Handlungen sind Elemente unserer existenziellen Freiheit. Es geht hier um Menschenrechte. Wir haben nun Technologien zur Hand, die es uns ermöglichen, diese Freiheit mehr denn je zu nutzen. Politiker verstehen weder die Grundsätze dieser Technologie noch die Art und Weise, wie Menschen sie nutzen. Stattdessen wird ihre Wahrnehmung von mächtigen Lobbyisten getrübt, die ihre Ansichten als irgendeine Art von Kompromiss verkaufen.

Randnotiz: Dass die Industrie mit ihren monopolistischen Vertriebswegen einiges überdenken sollte findet bekanntermaßen auch Paulo Coelho, dessen Schlüsselerlebnis die Verbreitung des “Alchimisten” per pdf im Jahr 1999 in Russland war, dem 12 Millionen verkaufte Exemplare in diesem Land folgten:

The good old days, when each idea had an owner, are gone forever.
First, because all anyone ever does is recycle the same four themes: a love story between two people, a love triangle, the struggle for power, and the story of a journey.
Second, because all writers want what they write to be read, whether in a newspaper, blog, pamphlet, or on a wall.

The more often we hear a song on the radio, the keener we are to buy the CD. It’s the same with literature. The more people ‘pirate’ a book, the better.

In seinem Blog erneuert er diese Aussage und solidarisiert sich explizit mit The Pirate Bay:

Welcome to download my books for free and, if you enjoy them, buy a hard copy – the way we have to tell to the industry that greed leads to nowhere.

by Kilian at February 02, 2012 07:16 PM

Datenschutz.de

BKA-Chef verteidigt weiterhin Vorratsdatenspeicherung

02.02.2012 –
Auf einer Berliner Veranstaltung zum 6. Europäischen Datenschutztag zweifelte der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, die Studie zur Nützlichkeit [...]

February 02, 2012 07:05 PM

Die Berliner Polizei legt sich Überwachungssoftware zu

02.02.2012 –
Von der Softwarefirma Syborg hat das Land Berlin für 280.000 Euro Überwachungssoftware erstanden. Innensenator Frank Henkel (CSU) hatte letzte Woche [...]

February 02, 2012 06:05 PM

Aigner ermahnt Facebook zu mehr Datenschutz

02.02.2012 –
Jetzt, da Facebook offiziell an die Börse gehen will, unterstreicht die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) weiteres Mal, dass das Online-Netzwerk [...]

February 02, 2012 05:35 PM

Netzpolitik

Du liebst Freie Software? Warum nicht Essen?

Die Free Software Foundation Europe (FSFE) ruft jährlich alle Unterstützer Freier Software auf, beim "I love Free Software"-Tag mitzumachen. Dazu gibt es eine Mitmach-Kampagne, zu der ihr Material und Ideen auf ilovefs.org finden könnt. Dieses Jahr wird es außerdem erstmalig eine "I love Free Software"-Veranstaltung im Unperfekthaus in der Innenstadt Essens geben.

Freu Dich mit anderen über Freie Software. Neben Workshops zum Einstieg in GNU/Linux, Musikproduktion mit Freier Software, QR-Codes zum selbst sprayen und Projektvorstellungen sind immer noch spontane Programmvorschläge möglich. Abends gibt es ein Live-Konzert mit IntroVagant, KIT, /angstalt/ und fukked-up. Weitere Informationen gibt es auf der Veranstaltungsseite.

Die FSFE will mit dieser Veranstaltung möglichst viele Anwender, Entwickler und Unterstützer Freier Software zusammen bringen und mit ihnen gemeinsam feiern. Sowohl jung wie alt, weiblich wie männlich, Profis wie Einsteiger; ihr seid alle mit Freunden und Bekannten eingeladen. Wenn ihr noch eine Idee für die Veranstaltung habt, meldet euch unter fellowship@fsfeurope.org – jede Idee ist willkommen.

by Matthias Kirschner at February 02, 2012 05:30 PM

FeFe

Lacher des Tages: Oberstes Gericht in Indien annulliert …

Lacher des Tages: Oberstes Gericht in Indien annulliert 122 Mobilfunklizenzen, weil der zuständige Minister sie gegen Schmiergeld unter Wert verscheuert haben soll.

Ein Glück, dass sowas BEI UNS NIE möglich wäre!1!!

February 02, 2012 05:06 PM

Wir haben es ja alle schon geahnt: Wer Privatsphäre …

Wir haben es ja alle schon geahnt: Wer Privatsphäre für sich reklamiert, ist bestimmt ein Terrorist.

In fact, the flyer recommends that anyone “overly concerned about privacy” or attempting to “shield the screen from view of others” should be considered suspicious and potentially engaged in terrorist activities.

Das ist ein Flugblatt vom FBI und dem US-Justizministerium.

February 02, 2012 05:06 PM

Polizei scheitert bei Durchsuchung an Imac.Im Durchsuchungsbericht …

Polizei scheitert bei Durchsuchung an Imac.

Im Durchsuchungsbericht heißt es, auf dem Schreibtisch hätten sich ein Monitor und eine Tastatur befunden. Der “dazugehörige PC” sei jedoch nicht auffindbar gewesen. Auf die Mitnahme des Monitors und der Tastatur habe man verzichtet.

Und so zeigt sich mal wieder: unser bester Schutz vor dem Schnüffel- und Unterdrückungsstaat ist die Inkompetenz der Schnüffler und Unterdrücker.

Ein ähnliches Kaliber die Meldung, dass die Polizei von Nordrhein-Westfalen komplett offline ist — aus Angst vor Hackern. Das ist weniger lustig als es klingt, denn die haben genau das richtige getan, als bei einem Audit eine Lücke gefunden wurde: sie haben abgeschaltet, bis sie einen Fix installiert haben.

February 02, 2012 05:06 PM

Datenschutz.de

Künftig vielleicht kein Fluggastdaten-Transfer in die USA

02.02.2012 –
Das umstrittene transatlantische Abkommen zum Transfer von Flugpassagierdaten könnte im EU-Parlament gekippt werden. Die für das Thema verantwortliche Berichterstatterin Sophie [...]

February 02, 2012 04:35 PM

Internet-Law

Ist die ACTA-Hysterie berechtigt?

Wer versucht, sich über die Inhalte des sog. Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zu informieren, hat es nicht leicht. Im Netz finden sich zwar jede Menge aufgeregter Aufrufe, die sich aber fast durchgehend durch eine starke Faktenarmut auszeichnen. Es betrübt mich richtiggehend, dass auch viele Falschinformationen verbreitet werden. Die aktuelle Diskussion ist leider in weiten Teilen äußerst unsachlich. Es gibt gute Gründe sich gegen ACTA auszusprechen, aber man sollte seriös argumentieren.

Wenn man sich den ACTA-Text anschaut, dann findet man dort fast nichts, was nicht in Deutschland ohnehin schon geltendes Recht wäre. ACTA geht allerdings punktuell über die bisherigen Regelungen des europäischen Rechts hinaus, was von Rechtswissenschaftlern kritisiert wird. Diese Feststellung ist einerseits erschreckend, weil sie belegt, dass Deutschland gerade in den letzten 10 Jahren das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz fortlaufend zugunsten der Rechteinhaber verändert hat und praktisch alles was ACTA verlangt, längst umgesetzt hat.

Andererseits sind damit aber Thesen, wie man sie im Piratenpad lesen kann, wonach ACTA ähnlich wie SOPA eine Internetzensur einführen, eine Strafbarkeit der Privatkopie begründen und neue Grenz- bzw. Zollbefugnisse schaffen würde, fast durchgehend falsch.

Die spezifisch das Internet betreffenden Regelungen finden sich in Art. 27 des Abkommens. Die dortigen Forderungen nach einem wirksamen strafrechtlichen und zvilrechtlichen Vorgehen gegen Rechtsverletzungen (siehe z.B. §§ 97 ff. UrhG und §§ 106 ff. UrhG), nach Auskunftsansprüchen gegen Provider (siehe: § 101 UrhG, § 19 MarkenG) und nach Rechtsvorschriften zum Schutz technischer Maßnahmen, also Kopierschutz (siehe: §§ 95 a ff. UrhG), sind im deutschen Recht allesamt bereits vorhanden. Auch Netzsperren oder ein Three-Strikes-Modell sieht ACTA, entgegen anderslautender Behauptungen, nicht vor. Auch die des öfteren aufgestellte Behauptung, ACTA würde Internet-Provider dazu verpflichten Online-Inhalte zu überwachen, findet im Vertragtext keine Stütze.

Die vorsätzliche Verletzung von Urheberrechten (§§ 106 ff. UrhG) und gewerblichen Schutzrechten (siehe z.B. §§ 143 ff. MarkenG) ist in Deutschland längst strafbar, auch wenn teilweise etwas anderes behauptet wird. Die Strafbarkeit der Verletzung von Urheberrechten ist nach deutschem Recht auch nicht auf eine gewerbsmäßige Rechtsverletzung beschränkt, diese ist vielmehr “nur” ein Strafschärfungsgrund.

Ein Recht auf Privatkopie im Wege des Filesharing gibt es nach deutschem Recht ohnehin nicht, was der Gesetzgeber in § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG noch ergänzend dadurch klargestellt hat, dass eine privilegierte Privatkopie ausscheidet, wenn eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Kopiervorlage verwendet wird.

Auch die Beschlagnahmebefugnisse des Zoll sind als sog. Grenzbeschlagnahme im deutschen Recht bereits umfassend geregelt. Hierzu empfehle ich die Lektüre der §§ 146 ff. MarkenG, 142a PatG oder 111b UrhG. Auch insoweit bingt ACTA nicht viel Neues.

Wer sich gegen ACTA ausspricht, der muss sich also in einem ersten Schritt bewusst machen, dass ACTA im Vergleich zur geltenden deutschen Rechtslage keine Verschärfung mehr mit sich bringt, weil entsprechende Regelungen in Deutschland – anders als in manchen anderen Ländern – längst vorhanden sind.

Weshalb es aus meiner Sicht dennoch gute Gründe gibt, gegen ACTA zu sein, habe ich in einem anderen Beitrag erläutert. ACTA zememtiert eine urheberrechtliche Richtungsentscheidung, die einseitig die Rechteinhaber begünstig und wenig Rücksicht auf das Gemeinwohl nimmt. Wir brauchen m.E. eine andere Weichenstellung im Urheberrecht, weil das jetzige System weder funktioniert noch einen fairen Ausgleich schafft und u.a. im Bereich von Wissenschaft und Bildung – aber nicht nur dort – zu schädlichen Einschränkungen führt.

Wenn man ACTA kritisiert, dann sollte man sich dennoch an die sachlich zutreffenden Argumente halten.

Update:
Noch eine kurze Ergänzung, die sich mir aufgrund der aktuellen Twitter-Diskussion aufdrängt. ACTA ist ein völkerrechtlicher Vertrag und kein Gesetz. Gebunden werden damit also nur die Mitgliedsstaaten – in unserem Fall die EU – und nicht der Nutzer oder Provider. Die Mitgliedsstaaten müssen ACTA dann in innerstaatliches Recht umsetzen. Die EU wird diese Regelungen vermutlich in Form einer Richtlinie bzw. einer Ergänzung der sog. Enforcement-Richtlinie umsetzen. Für das deutsche Recht sehe ich auf den ersten Blick keinen nennenswerten Änderungsbedarf, weshalb ich mir vorstellen kann, dass man unsere nationalen Gesetze wie das UrhG, MarkenG oder PatG aufgrund des ACTA-Abkommens überhaupt nicht ergänzen wird.

 Planet

by Stadler at February 02, 2012 04:01 PM

Netzpolitik

Junge Union gegen ACTA

Erfreulicherweise hat sich heute die Junge Union sehr deutlich gegen ACTA gewandt und ruft “die Angehörigen des Europäischen Parlaments daher dazu auf, das ACTA-Abkommen in seiner aktuellen Form nicht zu unterzeichnen”: Internet-Zensur verhindern und Datenschutz erhalten!

In der Pressemitteilung erklären die stellvertretende Bundesvorsitzende der Jungen Union, Dorothee Bär MdB, und Bundesvorstandsmitglied Henrik Bröckelmann:

Die Stärkung des Schutzes von Urheberrechten im digitalen Raum und die Anpassung der internationalen Rechtslage an die aktuellen Anforderungen sind generell zu begrüßen. Das ACTA-Abkommen ist jedoch als Instrument zur Durchsetzung dieser Rechte abzulehnen, da es die Interessen der Urheber über fundamentale Werte wie Meinungsfreiheit, Datenschutz und das Recht auf ungehinderten Zugang zu Information und Kultur stellt. Internet-Provider können für Verstöße ihrer Kunden haftbar gemacht werden und somit zu einer verschärften Überwachung ihrer Netzinhalte gezwungen werden. Im Zweifelsfall kann dies die Sperrung von Internet-Seiten für die Nutzer sowie die Übermittlung privater Daten durch den Anbieter an die zuständigen Behörden bedeuten. Der Effekt wäre eine Tendenz zu Internet-Zensur und der Anreiz zur Verletzung des Datenschutzes. Die verschärfte Rechtslage wird sich zudem negativ auf die Innovationsstärke des Internets auswirken.

by Markus Beckedahl at February 02, 2012 03:54 PM

Piraten-DE

Links in Presseartikeln von Grundrechten geschützt – Bundesverfassungsgericht stärkt Presse- und Meinungsfreiheit

Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland

02.02.2012 – 13:30 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde verschiedener Unternehmen der Musikindustrie abgewiesen [1]. Die Piratenpartei begrüßt die Entscheidung, die die Meinungs- und Pressefreiheit in Online-Medien bestätigt und stärkt.

»Es ist schön zu sehen, dass zumindest die Gerichte verstehen, wie der Online-Informationsaustausch funktioniert«, erklärt Marina Weisband, politische Geschäftsführerin im Bundesvorstand der Piratenpartei. »Verlinkungen machen das Netz zu einer dynamischen Informationsquelle für alle. Und Links sind eben nicht Teil der eigenen Meinung, sondern Verweise auf die Inhalte anderer Anbieter. Deshalb sollte der Bundestag die Linkhaftung ausschließen und damit jetzt auch allgemein Rechtssicherheit für die Betreiber von Webseiten schaffen.«

Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass Links in Presseartikeln “wegen ihres informationsverschaffenden Charakters am grundrechtlichen Schutz teilhabe[n]” und die verlinkten Inhalte “nicht schon qua Verlinkung zum Teil der vom Presseorgan geäußerten eigenen Meinung” werden.

Hintergrund: Heise.de hat in einem Artikel einen Anbieter verlinkt, der unter anderem auch eine Software anbietet, die einen DVD-Kopierschutz umgehen konnte. Die Musikindustrie wollte nun juristisch erreichen, dass dieser Anbieter nicht verlinkt werden darf.

Quellen:
[1] Entscheidung: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111215_1bvr124…

February 02, 2012 12:36 PM

Annalist

Auch Sitzblockaden stehen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit

“Auch Sitzblockaden stehen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit” – zentraler Satz im heute vormittag vorgestellten Bericht der Untersuchungskommission 19-2. Denn: Der Freistaat Sachsen sieht das anders und nimmt daher die Stzblockaden zum Vorwand, den wohl unbestritten dringend nötigen Protest gegen Nazi-Aufmärsche jedes Jahr im Februar in Dresden in Grund und Boden zu kriminalisieren. Heute vormittag [...]

February 02, 2012 12:05 PM

Internet-Law

Unseriöses Filesharing-Inkasso

Vor einiger Zeit hatte ich darüber berichtet, dass die Rechtsanwälte Urmann und Collegen für ihre Mandanten Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen versteigert haben. Ob dies in Zusammenhang mit einer Welle von Inkassoschreiben steht, die derzeit von der Firma Debcon GmbH verschickt werden, ist unklar.

Jedenfalls haben einige unserer Mandanten, die zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben, aber keine Zahlung geleistet haben, nunmehr direkt Post von dem Inkassobüro Debcon erhalten, in der zur Zahlung eines Betrags von EUR 1.286,80 aufgefordert wird.

In einigen Fällen hat das Inkassobüro allerdings den Überblick verloren und ist nicht in der Lage, den Gläubiger und damit den Auftraggeber des Inkassobüros korrekt zu benennen. Denn die Forderungen werden teilweise für die Silwa Filmvertrieb AG geltend gemacht, obwohl die Abmahnung von einem anderen Rechteinhaber stammt. Ein Hinweis auf eine evtl. Forderungsabtretung, die der Grund für einen Gläubigerwechsel sein könnte, enthalten die gleichlautenden Formularschreiben des Inkassobüros nicht.

Außerdem droht Debcon ganz unverblümt mit der Weiterleitung von Daten des Mandanten an die Schufa, obwohl sich aus der Vorkorrespondenz eindeutig ergibt, dass die Forderungen bestritten sind. Eine solche Drohung ist nicht nur zivilrechtlich unzulässig, sondern stellt eine Nötigung im Sinne des StGB dar. Der ergänzende Hinweis von Debcon, dass man nur die Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen an die Schufa weiterleiten würde, ändert m.E. an dieser rechtlichen Schlussfolgerung nichts. Denn das Inkassobüro weiß aus der Vorkorrespondenz ja bereits, dass die Forderungen bestritten sind, setzt aber gleichwohl ganz gezielt auf den Einschüchterungseffekt den der Hinweis auf die Schufa mit sich bringt.

Andere Kollegen haben über diese Inkassopraxis ebenfalls bereits berichtet.

 Planet

by Stadler at February 02, 2012 08:48 AM

AK Vorrat

[Blog] Analyse der Vorratsdaten-Studie des Max-Planck-Instituts (02.02.2012)

Letzte Woche ist die vom Juli 2011 datierende 270-seitige Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht mit dem Titel “Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung? Eine Untersuchung zu Problemen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bei Fehlen gespeicherter Telekommunikationsverkehrsdaten” veröffentlicht worden (pdf (https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20120127_MPI_Gutachten_VDS_Langfassung.pdf)). Die Veröffentlichung zog vielfältige, konträre Bewertungen der Untersuchung nach sich. Noch niemand scheint sich aber im Einzelnen mit dem Inhalt der Studie auseinandergesetzt zu haben. Dies soll an dieser Stelle nachgeholt werden.

February 02, 2012 08:39 AM

Netzpolitik

ACTA im ARD-Nachtmagazin

Das ARD-Nachtmagazin hat gestern über die Anti-ACTA-Proteste in Polen berichtet und mich anschließend interviewt:

by Markus Beckedahl at February 02, 2012 07:51 AM

FeFe

Google hat die Zensurinfrastruktur auf Länderbasis …

Google hat die Zensurinfrastruktur auf Länderbasis für blogger.com fertig. Genau das selbe in Grün, was Twitter neulich ankündigte, und dafür von allen Seiten aufs Maul bekam. Aber hey, Google ist ja was anderes. Von denen erwartet eh niemand was.

February 02, 2012 06:07 AM

Achtung, an Widerlichkeit kaum zu überbieten: CDU …

Achtung, an Widerlichkeit kaum zu überbieten: CDU und FDP heben Immunität der Chefs der Linkspartei im hessischen Landtag auf. Warum? Weil sie an der Anti-Nazi-Demo in Dresden teilgenommen hatten. Ihr wisst schon, die wo der Staat gegen die Linken Telefon-Rasterfahndung gemacht hat, um die armen Nazi-Opfer zu schützen. Die war nicht angemeldet. Völlig klar also: da muss die Immunität aufgehoben werden. Weil — festhalten —:

Wenn eine Staatsanwaltschaft die Aufhebung beantrage, habe man keine andere Wahl, hieß es aus der Koalition.

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! Daher hier mein Aufruf an die Staatsanwaltschaften dieses Landes: beantragt bitte umgehend für alle CDU- und FDP-Politiker die Aufhebung der Immunität. Wenn ihr einen Grund braucht, nehmt “Rädelsführerschaft”. Das ist der Vorwurf in diesem Fall an die Linken. Rädelsführerschaft!!

February 02, 2012 06:07 AM

Tweet des Tages: Erika Steinbach erklärt uns auf Twitter …

Tweet des Tages: Erika Steinbach erklärt uns auf Twitter die Deutsche Geschichte.

@Telegehirn @titusluca Irrtum. Die NAZIS waren eine linke Partei. Vergessen? NationalSOZIALISTISCHE deutsche ARBEITERPARTEI…..

(Kontext)

February 02, 2012 01:36 AM

Eine Senatorin in Virginia hat einen schönen Ansatz …

Eine Senatorin in Virginia hat einen schönen Ansatz gefunden, einen Gesetzentwurf gegen Abtreibung kaputtzumachen. Der Gesetzentwuft sieht vor, dass Frauen vor der Abtreibung eine Ultraschall-Untersuchung machen müssen, wohl in der Hoffnung, dass sie nicht mehr abtreiben wollen, wenn sie das Baby sehen können. Sie hat einen Anhang angefügt, nach dem Männer vor dem Kauf von Viagra eine Rektaluntersuchung machen müssen. Schockierenderweise kommt dieser Ultraschall-Fundichristen-Blödsinn auch von einer Frau. Hier hätte mein Weltbild irgendeinen verkalkten ewiggestrigen weggetretenen Prediger mit schlohweißen Haaren vorgesehen.

February 02, 2012 01:06 AM

Annalist

Transmediale 2K+12 in/compatible

Wie sagte Jakob Applebaum heute so schön: If you’re in Berlin this weekend, I highly suggest you attend #Transmediale: http://www.transmediale.de Ich war gestern schon da und habe einen Blick in die Ausstellung geworfen: (VNS Matrix kennt, wer bei unserem Netzfeministinnen-Panel bei der letzten re:publica war) Es gibt viel Computer-Spielkram, vor allem aber Kunst und Medien. [...]

February 02, 2012 12:35 AM

Aufgeführt

Um den Verfassungsschutz und rechts und links geht es gerade viel. Letzte Woche beschäftigte sich das Medienmagazin Zapp mit Kristina Schröder, der Beitrag war auch hier. Heute gab es dazu folgenden kleinen Medienkrimi: Mittags hörte ich, dass das eingebettete YouTube-Video nicht mehr da sei. Der ganze Beitrag war von der Zapp-Seite verschwunden, genauso aus der [...]

February 02, 2012 12:05 AM

February 01, 2012

FeFe

Lacher des Tages: Ihr habt ja sicher diese Google-Privacy-Policy-Änderungssache …

Lacher des Tages: Ihr habt ja sicher diese Google-Privacy-Policy-Änderungssache mitgekriegt, mit der sie einen gerade auf allen Kanälen traktieren, als wäre es ihre Absolution, wenn sie jeden einmal zustimmen lassen. Und dann dieses Rumgewiesel, wenn die Presse nachfragt, dass das ja eine Vereinfachung sei, und lediglich die Dinge dokumentiert, wie sie eh schon immer waren. Abstoßend.

Aber nicht abstoßend genug, dass man da nicht noch was draus machen könnte. Daher hat Microsoft eine ganzseitige Anzeige in der News York Times geschaltet. Tenor: wenn euch das nervt, wie Google eure Daten korrelliert, dann benutzt doch Hotmail, Bing, Office 365 und den Internet Explorer! icon smile Planet

February 01, 2012 09:36 PM

Datensicherheit

Schädling für erweiterungsfähige Browser: TREND MICRO warnt vor vergifteten Valentinsgrüßen

facebook-Nutzer sollen ausspioniert werden

[datensicherheit.de, 01.02.2012] Cyber-Kriminellen bringen sich nach Erkenntnissen von TREND MICRO schon für den Valentinstag 2012 in Stellung:
Ein jüngst entdeckter Schädling zum Fest der Verliebten hat facebook-Anwender im Visier und attackiert dabei vor allem diejenigen mit erweiterungsfähigen Browsern wie „Google Chrome“ oder „Mozilla Firefox“. Die Opfer würden nicht nur in ihrem Surfverhalten überwacht, sondern mit unerwünschter Werbung „beglückt“ und sollten obendrein noch ihre Mobilfunknummer preisgeben. Die Sicherheitsexperten erwarten in Zukunft vermehrt derartige Angriffe auf die immer beliebteren Browseralternativen zum „Internet Explorer“.
Die Infektion mit der Schadsoftware – einem Trojaner – beginnt demnach mit einem Eintrag auf der Pinnwand von facebook-Nutzern, in dem sie gebeten werden, Bilder zum Valentinstag in ihren Profilen zu installieren. Nach dem Anklicken des Eintrags werden die Nutzer auf eine Seite umgeleitet, von der dann der Schädling heruntergeladen wird.
Dieser installiert sich als Browser-Erweiterung mit dem Namen „Facebook Improvement Facebook.com“. Diese bösartige Software, die auf den ersten Blick nicht von einer legitimen Browser-Erweiterung zu unterscheiden sei, überwache das Surfverhalten der Opfer und liefere ihnen frei Haus unerwünschte Werbeeinblendungen. Darüber hinaus leiteten sie die Anwender auf eine Umfrageseite weiter, auf der sie ihre Handynummer angeben sollten; Nutzer des „Internet Explorer“ würden direkt auf die Umfrageseite geleitet.
Die Nutzer sollten daher misstrauisch sein, wenn sie zum Installieren von Plug-Ins unbekannter Herkunft aufgefordert werden und darüber hinaus Sicherheitssoftware einsetzen, die Reputationsdienste zur Bewertung von Webseiten und Dateien verwenden, rät TREND MICRO.

 Planet

by dp at February 01, 2012 07:40 PM

FeFe

Wo wir gerade bei unkontrollierbaren, wildgewordenen …

Wo wir gerade bei unkontrollierbaren, wildgewordenen Geheimdiensten waren: Das BKA und das Zollkriminalamt nehmen an einem internationalen Spitzelstammtisch mit Passfälschungs-Clearinghouse teil.

Um die nötige Heimlichtuerei grenzüberschreitend zu vereinfachen, hat die internationale Arbeitsgruppe ein “International Business Secretariat” (IBS) gegründet. Hier werden gewissermaßen die falschen Pässe gehandelt. Laut Bundesregierung beschäftigt sich das IBS mit “Fragestellungen aus dem Bereich der Legendierung”, also den “Tarnidentitäten zu Einsatzzwecken”.

February 01, 2012 07:06 PM

Bei all dem Geheimdienst-Bashing insbesondere in Richtung …

Bei all dem Geheimdienst-Bashing insbesondere in Richtung “Verfassungsschutz” kann auch Markus Kompa nicht zurückstehen und hat mal in der Telepolis einen schönen Nachruf auf Kölner Spezialexperten verfasst.

February 01, 2012 06:06 PM

Netzpolitik

Open Data-Projekt “Offenes Köln” gestartet

Ratsinformationssysteme (kurz RIS) sind innerhalb der deutschen Open Data-Community relativ häufig Thema. Grund dafür sind die oftmals schlecht benutzbaren Oberflächen, die weder einen guten Überblick darüber verschaffen, welche Themen in der entsprechenden Gemeinde oder Stadt grade diskutiert werden noch welche Dokumente zu welchen Vorgängen genau existieren oder gar geografische Zuordnungen zu politischen Entscheidungen .

Lange Zeit galt Frankfurt gestalten als eines der sehr ganz wenigen Projekte, die sich dieses Thema angenommen haben und wirklich funktionieren. Ein anderes mit einem technisch etwas anderen Ansatz ist API Leipzig.

Marian Steinbach hat nun mit Offenes Köln ein Projekt veröffentlicht, das für die politischen Vorgänge der Kölner Kommunalpolitik sowohl eine Kartendarstellung anbietet als auch eine API zur Verfügung für stellt. Ausserdem – und da wird es lustig wenn es nicht so traurig wäre – stellt Offenes Köln PDFs aus dem RIS zum direkten Download zur Verfügung. Denn das RIS der Stadt Köln bietet teilweise nur an, die Daten über POST-Request mit entsprechender Session herunter zu laden, was die direkte Verlinkung auf Ratsdokumente erheblich erschwert bzw. unmöglich macht. Das Projekt ist in einem noch frühen Stadium, dafür aber schon sehr gut benutzbar und hat einen ordentlichen Funktionsumfang. Ausserdem gibt es ein Blog, in dem über den Fortgang des Projektes regelmäßig berichtet wird, für Anregungen und Wünsche gibt es eine UserVoice-Seite.

Marian hat auf dieses Projekt übrigens im Nachgang zum Open Data Hackday Köln noch vor dem 1. Februar auf die Schienen gebracht, um es zur grade beendeten Einreichungsfrist des Wettbewerbs Apps4DE fertig zu stellen.

by fukami at February 01, 2012 06:03 PM

Philippe Aigrain: Sharing – Culture and the Economy in the Internet Age

Wer sich darüber informieren will, was man mit “geistigem Eigentum” im Internet-Zeitalter so alles machen kann und dabei auch mal was anderes als Handelsblatt lesen will, hat jetzt eine neue Möglichkeit: Das Buch “Internet et Creation” von Philippe Aigrain, einem der Gründer von La Quadrature du Net, ist ins Englische übersetzt worden und kann, da unter Creative Commons CC-BY-NC-ND-Lizenz veröffentlicht, hier als pdf heruntergeladen werden. Die Übersetzung trägt den Titel “Sharing – Culture and the Economy in the Internet Age” und kann auch in gedruckter Form erworben werden (Partnerlink Planet). Falls das gedruckte Buch Gewinn macht gehen übrigens 50% der Einnahmen an La Quadrature du Net.

In the past fifteen years, file sharing of digital cultural works between individuals has been at the center of a number of debates on the future of culture itself. To some, sharing constitutes piracy, to be fought against and eradicated. Others see it as unavoidable, and table proposals to compensate for its harmful effects. Meanwhile, little progress has been made towards addressing the real challenges facing culture in a digital world.

Sharing starts from a radically different viewpoint, namely that the non-market sharing of digital works is both legitimate and useful. It supports this premise with empirical research, demonstrating that non-market sharing leads to more diversity in the attention given to various works. Taking stock of what we have learnt about the cultural economy in recent years, Sharing sets out the conditions necessary for valuable cultural functions to remain sustainable in this context.

Wer nicht nur lesen, sondern auch hören will: Philippe Aigrain hat sich vor einiger Zeit mit Markus über einige Themen, die auch in seinem Buch behandelt werden, unterhalten. Zum Glück lief dabei ein Mikrofon, weswegen man sich das Ganze auch heute noch im Internet anhören kann, und zwar hier: Netzpolitik-Podcast 073: Philippe Aigrain über die Kulturflatrate

by Kilian at February 01, 2012 05:31 PM

#ACTA: Proteste in Deutschland werden größer

Zur Koordinierung und Kommunikation des Anti-ACTA-Protesttag am 11.2.2012 gibt es jetzt ein Wiki und einen Twitter-Account. Dort finden sich auch eine lange Liste mit Demonstrationen und Aktionen in ganz Deutschland. Diese sind oft noch nicht angemeldet (Kleiner Tip: Muss man machen, kostet nichts), aber das kann ja noch werden. In Berlin hat sich jetzt wohl ein Anmelder gefunden. Mehr Infos dazu bloggen wir, sobald es diese gibt.

Die Grüne Europafraktion hat ein Themendossier veröffentlicht: ACTA? Nein, danke! Und die Piraten haben erfreulicherweise auch endlich mal ihre Webseite stopp-acta.info aktualisiert.

Heise zitiert unsere Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, wonach keine Probleme zu erwarten sind. Das ist aktuell die Kommunikationslinie von EU-Kommission und Mitgliedsstaaten:

Aus dem Abkommen lasse sich keine Aufforderung zur Veränderung der geltenden Rechtslage ableiten, in welche Richtung auch immer. “Deshalb sehen wir es auch nicht so kritisch, wie es einige Initiativen sehen”, sagte die Ministerin. “Es enthält nicht die Möglichkeit, zum Beispiel Internetsperren oder Zugangsperren einzuführen.” Auch bei der Auslegung des Patentschutzes gelte weiter der in der EU gültige Standard.

Verpflichtende Internetsperren und Zugangssperren stehen nicht explizit im ACTA-Abkommen, das wird leider manchmal fälschlicherweise verbreitet. Allerdings können diese Maßnahmen von Regierungen aus ACTA abgeleitet werden. Auf das Argument “Keine Panik, das hat keinerlei gesetzlichen Auswirkungen” geht u.a. der Transatlantic Consumer Dialogue ein:

3. Myth “ACTA does not change EU law”.

Reality: The European Parliament study and other independent studies on ACTA all conclude that ACTA does change EU law. ACTA promotes extremely high “damages” to be calculated according to “market or retail value”. According to all studies published on ACTA this clearly contradicts present EU IPR law. It introduces new criminal measures that must be applied by EU member states when no harmonization of criminal measures exists in EU law. ACTA will be used as an international “golden rule” to push upon the European Parliament and member states a new framework for EU criminal sanctions, IPRED.

Das polnische Magazin Krytyka Polityczna hat mich interviewt und davon gibt es eine deutsche und eine polnische Fassung: “Widerstand muss jetzt sein” / “Jeśli protestowaÄ, to teraz!

Apropos Polen: Auf Facebook gibt es eine polnische Anti-ACTA-Seite mit fast 500.000 Unterstützern. Da geht noch einiges in Deutschland.

Erfreulich ist übrigens, dass immer mehr Journalisten berichten, dass sie von Lesern/Hörern/Zuschauern konkret auf ACTA angesprochen werden und das dadurch immer mehr zu einem relevanten Thema wird.

Heute berichtet z.B. tagesschau.de mit einer ausführlichen FAQ: Kampf gegen Piraterie oder Zensur?

Der Sturm im Netz gegen die US-Initiativen SOPA und PIPA zum Schutz des Urheberrechts war massiv: Wikipedia schaltete sich einen Tag lang ab, sogar Google trug einen Zensurbalken. Weitgehend unbemerkt wurde dagegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA unterzeichnet, wohl deswegen, weil die Verhandlungen im Geheimen stattfanden. Erst die Proteste in Polen rückten das Vorhaben ins Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit. tagesschau.de erklärt, was es mit ACTA auf sich hat.

Spannende Frage: Wird es eine solche FAQ immer noch geben, wenn sich Öffentlich-Rechtliche Sender mit den Verlegern einigen und sich künstlich auf Audio- und Video beschränken?

Weiterführende Infos zu ACTA gibt es hier.

by Markus Beckedahl at February 01, 2012 05:23 PM

FeFe

Schweden hat jetzt höchstrichterlich die Urteile gegen …

Schweden hat jetzt höchstrichterlich die Urteile gegen die Piratebay-Crew bestätigt. Ein schwarzer Tag für Schweden, denn offensichtlich gab es dort nie urheberrechtlich geschützte Daten zum Download, und trotzdem geht so ein krasses Fehlurteil durch alle Instanzen. Vielleicht hat Julian Assange doch Recht mit seiner Einschätzung, dass er in England Aussicht auf eine fairere Justiz hat als in Schweden.

February 01, 2012 04:35 PM

Der Britische Supreme Court soll jetzt entscheiden, …

Der Britische Supreme Court soll jetzt entscheiden, ob für einen EU-Haftbefehl das Fiat einer Staatsanwaltschaft reicht oder ob es einen richterlichen Beschluss braucht. Hintergrund ist die Assange-Sache. Das finde ich auch unabhängig von Julian Assange eine höchstrichterlich klärenswerte Frage.

February 01, 2012 04:35 PM


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Zuletzt gesammelt: February 05, 2012 01:36 AM

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