Hebammen-Protest: keine Geburtshilfe außerhalb Krankenhaus?
Schwangere können sich aussuchen, wo sie ihr Kind bekommen wollen. Die Auswahl kreist dabei oft um Krankenhaus, Geburtshaus und einer Hausgeburt in der eigenen Wohnung. Bei all diesen Angeboten haben die Hebammen das Sagen, sie leiten die Geburt – das ist sogar gesetzlich geregelt. Ärzte haben da tatsächlich nicht den Hut auf.
Entscheidet sich eine Frau für die Geburt außerhalb des Krankenhauses, kommen meist freiberufliche Hebammen zum Einsatz. Das ist meist sogar wesentlich persönlicher als im Krankenhaus – die Hebamme ist für die Schwangere vor, während und noch Wochen nach der Geburt da. Für diese Dienstleistung bekommen die Hebammen wie in vielen anderen Heilberufen auch relativ wenig Geld. Als wäre das nicht schlimm genug, steigen aber seit einigen Jahren die Versicherungen speziell für diese Dienstleitung.
Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen die Geburtshilfe anbieten (also z.b. in einem Geburtshaus, einer Hebammenpraxis oder in der eigenen Wohnung) waren nie billig – doch haben sich die Beiträge in den letzten Jahren vervierfacht. Heute kostet so eine Versicherung pro Jahr etwa 3700 Eur, vor einigen Jahren noch unter 1000. Dabei steigen nicht die Schadensfälle – die sind mit 70 Fällen (deutschlandweit) pro Jahr bei 700.000 Geburten recht gering und stabil. Doch die Ausgaben pro Schadensfall steigen, weil die Behandlungsmöglichkeiten und -Zeiten sich stark erweitern.
Das bedeutet für viele Hebammen, dass sie wegen der sowieso schon recht geringen Vergütung die Versicherung kaum mehr bezahlen können. Sie können daher nicht mehr anbieten, Geburtshilfe in einem Geburtshaus oder Zu hause zu leisten.
Frauen können sich also in Zukunft wohl nicht mehr aussuchen, wo Sie ihr Kind zur Welt bringen wollen. Da wird nur noch das Krankenhaus bleiben. Was ja von vielen nicht umsonst wegen seiner Sterilität, unpersönlichen und hochtechnisierten Umgangs etc. abgelehnt wird. In den Medien ist das Thema derzeit noch nicht so angekommen, nur vereinzelt berichten Zeitungen über das Thema.
Daher sollen am Hebammentag, der jedes Jahr am 05.05. ist, in vielen Großstädten Protestkundgebungen statt finden. In München startet die Aktion am Mittwoch dem 05. Mai um 10:30h auf dem Karlsplatz/Stachus und zieht durch die Fußgängerzone (!) zum Odeonsplatz.
Ich glaube ja, allein der Anblick wütender, mit Babybauch und/oder Kinderwagen bewaffneter Frauen ist ein Grund da mal hin zu gehen
Update:
Es gibt eine Online-Petition an den Bundestag, bitte zeichnet die mit!
Politik-Frust oder warum es sich trotzdem lohnt
Beim “Datenschutzbeauftragen Online” Blog habe ich einen Artikel gefunden, in dem der Autor seinen Frust über Politik zum Ausdruck bringt und sich weigert für die derzeit laufenden Bundestag-Petitionen zu werben.
Ich gebe ihm teilweise recht. Wenn tausende eine Petition gegen Zensur und Netzsperren unterzeichnen – diese aber an-sich den Haupt-Zweck nicht erfüllen wird – dann werden diese Tausende nachher noch mehr frustriert sein als vorher. Er regt sich zu recht über die analoge Politik im digitalen Zeitalter auf.
Doch aus diesem Grund eben nicht zur Petition auf zu rufen oder gar seine Unterschrift zu verweigern halte ich für die ganz falsche Aktion. Denn die Reaktion darauf ist noch viel schlimmer als der kommende Frust : das Gar-nichts-tun, dieses Alles-mit-sich-machen-lassen.
Vielen gibt eine “harmlose” Petition die Möglichkeit überhaupt Ihre Stimme zu erheben. Denn unter allen Arten des möglichen Protestes ist dies noch eine der am wenigsten zeit- und ressourcenaufwendigsten. Eine Unterschriftenliste, eine Petition, eine eMail-Kampange… das sind für mich die “Einstiegsdrogen” die wir brauchen um Leute zu mobilisieren.
Doch selbst wenn danach die (jetzt gerade) ca. 17 tausend unglaublich frustriert sein sollten – hoffe ich doch, dass unter ihnen Leute sein werden die GENAU DESHALB die nächste Aktion starten. Wenn es wirklich mal soweit kommt, dass alle in diesem Land so frustriert sind wie der Autor im genannten Blog, dann keimt für mich die Hoffnung nach einer kleinen Revolution auf. In diesem Sinne also Frust-Produktion als Sekundärziel? Ja! So lange es Hintergründig bleibt ist es in Ordnung. Und wenn es dafür nicht taugt, ist es eine gute Ausrede für alle Aktivisten die Ihre Mit-Aktivisten im Strohfeuer von Mini-Aufständen “verbrennen”.
Nichts ist schlimmer als unter zu gehen ohne zu kämpfen. Auch wenn ich wüsste, dass ein Hindernis für uns zu groß sei, würde ich doch tausende dagegen rennen lassen. In der Hoffnung, nachfolgende brächten das danach beschädigte Hindernis zum Einsturz. Frei nach Martin Luther “Und wenn ich wüsste, dass morgen die Welt unterginge – ich würde dennoch heute einen Baum Pflanzen“.
Doch gehen wir nicht unter, wir tauchen erst gerade auf. Die Aktionen in den letzten Jahren haben sehr wohl Erfolge gebracht. Die größten Datenschutz-Demos, die “größte” Verfassungsbeschwerde, das Medieninteresse (welches vor 4-5 Jahren überhaupt gar nicht da war und heute immer noch zu wenig ist), die Breite Streuung der Aktivisten+Kritiker über alle Parteigrenzen hinweg… der Einzug von Datenschutz- und Freiheitsbestrebungen in Parteiprogramme … diese Liste lässt sich beliebig erweitern. Dazu hat keine einzelne Aktion geführt, sondern sehr viele kleine. Das muss weiter gehen, sich entwickeln.
Die Bundestags-Pettionen sind in dieser Bewegung nur ein kleines Puzzlestück. Doch wichtig eben wie jedes Teil des Puzzles im Gesamtkunstwerk.
In dem Sinne: Unterschreibt diese blöde Petition! Zensuruala muss aufgehalten werden!
Ak-Vorrat Workshop auf dem 25c3
Der AK Vorrat gibt sich heute (28.12.) beim 25c3 im Raum C04 die Ehre
Start ist um 20:30h.
Wir wollen da ein klein wenig über unsere Aktivitäten erzählen, so zu sagen ein “Was war, was wird”, darüber aufklären wer nun wirklich was ab 01.01.2009 Speichern muss – aber und vorallem auch Eure Ideen hören wie wir in Zukunft weiter machen können und sollten.
Verfassungsbeschwerde gegen Versammlungsgesetz bleibt bestehen
Bei der Verfassungsbeschwerde gegen das neue bayr. Versammlungsgesetz vertrete ich den AK Vorrat (OG München). Wir sind dort einer von 13 Beschwerdeführern. Ich werde in den nächsten Tagen mal versuchen hier einige Infos dazu rein zu stellen – vorerst reicht aber erstmal die Presseerklärung die gerade raus ging
Der breite Widerstand gegen das bayerische Versammlungsgesetz lässt schon jetzt erste Teilerfolge erwarten. Dies ergibt sich aus der Stellungnahme der bayerischen Staatskanzlei an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Verfassungsbeschwerde
gegen das Bayerische Versammlungsgesetz.13 Organisationen und Parteien, unter ihnen DGB, SPD, GRÜNE und FDP, erhoben am 15.09.2008 Verfassungsbeschwerde gegen das im Sommer noch mit der alten CSU-Mehrheit verabschiedete
Bayerische Versammlungsgesetz, das am 1.10.08 in Kraft trat. Die Bayerische Staatsregierung hat auf Anfrage des BVerfG mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, das Gesetz gemäß einer Protokollnotiz
zum Koalitionsvertrag zwischen CSU und FDP wieder zu ändern, um wie es kleinlaut heißt, „der teilweisen Kritik an diesem Gesetz Rechnung (zu) tragen“. Praktisch alle in der Verfassungsbeschwerde
genannten Kritikpunkte sind dabei genannt. Wie diese Änderungen aber aussehen sollen, bleibt weitgehend unklar. So soll das Militanzverbot mit dem Ziel der „größeren Normenklarheit überarbeitet“
werden, die Regelung der Veranstalterpflichten „eingeschränkt werden“ oder die Straf- und Bußgeldtatbestände „durchgeforstet“ werden.„Die etwaigen Nachbesserungen wären ein erster Teilerfolg unseres Bündnisses, reichen uns aber nicht aus“, erklärt dazu der Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, Josef Falbisoner: „Die von den Neonazis erzwungenen Versammlungen in München und Landsberg haben gezeigt, dass das neue Versammlungsgesetz seinen von der Staatsregierung vorgegebenen Hauptzweck verfehlt, derartige Veranstaltungen zu verhindern“. Dies hatten die Beschwerdeführer und die anderen über 100 Organisationen, die den breiten Widerstand gegen das Gesetz getragen haben, bereits vorausgesagt. „Eingeschränkt wurden stattdessen gerade diejenigen, die sich gegen die demonstrierenden Nazis wandten“, kritisiert Falbisoner. Dr. Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler, die die Verfassungsbeschwerde formuliert haben, erläutern dazu: „Wir werden in Karlsruhe weiterhin daraufhin wirken, dass das Vorhaben, unser freiheitliches Versammlungsrecht in ein Gesetz zur bürokratischen Kontrolle und Überwachung der Bürger umfunktionieren, gestoppt wird. Wegen der allgemeinen Bedeutung muss auch in Bayern die Versammlungsfreiheit wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, ein Stück ‚ursprünglicher, unmittelbarer Demokratie‘ sein.“



