Zwischen-Sieg

März 2, 2009 by · Kommentare deaktiviert
Kategorie: Privacy 

Bundesverfassungsgericht folgt in großen Teilen Antrag auf Erlass einer einstweilige Anordnung gegen das Bayerischen Versammlungsgesetz.

Die heutige Eilentscheidung des BVerfG ist eine gute Nachricht für alle, die das Grundrecht, sich als Bürger einer Demokratie auf friedliche und ungehinderte Weise zu versammeln, für unverzichtbar halten. Es ist gleichzeitig eine Ohrfeige für die konservativen Kräfte, welche den Ausbau eines Überwachungsstaates immer weiter vorantreiben.

Die CSU und die von ihr geführte Staatsregierung mit Innenminister Herrmann wollten den Bürgern das Demonstrieren durch eine Vielzahl von bürokratischen Schikanen schwer machen. Alle Versammlungen sollten möglichst lückenlos erfasst und kontrolliert werden – und zwar unabhängig von Größe und Gefahrenpotenzial. Diesem Kontroll- und Überwachungswahn hat das BVerfG zunächst ein Ende gesetzt.

Ebenso sind zahlreiche Bußgeldvorschriften vorläufig außer Kraft gesetzt worden. Die zu Grunde liegenden Bestimmungen für Teilnehmer, Leiter und Veranstalter sind nach Meinung des BVerfG viel zu unbestimmt und schwammig. Jeder einzelne Versammlungsteilnehmer sei so der Behördenwillkür bei deren Auslegung ausgesetzt.

Das BVerfG hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich um eine Eilentscheidung handelt. Nach der Tradition des Gerichts wird in diesem Eilverfahren nur behutsam in die Kompetenz des Gesetzgebers eingegriffen und insbesondere nur dann, wenn der festgestellte Gesetzesmissstand offensichtlich ist. Davon das BVerfG offenbar in diesem Fall ausgegangen ist. Die endgültige Entscheidung über das Bayerische Versammlungsgesetz im Gesamten bleibt der Hauptsacheverhandlung vorbehalten. Die beschwerdeführenden Rechtsanwälte Dr. Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler sagten: “Mit der Eilentscheidung hat das Gericht deutliche Hinweise gegeben, dass das Bayerische Versammlungsgesetz in seiner verabschiedeten versammlungs- und demokratiefeindlichen Tendenz keinen Bestand haben wird.”

Die Entscheidung des BVerfG ist auch ein deutliches Signal in Richtung derjenigen Länder, die sich, wie Baden-Württemberg und Niedersachsen, anschicken, dem bayerischen Beispiel zu folgen. Wir gehen davon aus, dass diesen Bestrebungen zumindest bis zur Entscheidung der Hauptsache ein Riegel vorgeschoben ist.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung München, der an der Verfassungsbeschwerde beteiligt ist, begrüßt ausdrücklich diese Entscheidung. Frieder Wittmann stellt fest: “Das BVerfG hat erneut in eindrucksvoller Weise den Gesetzgeber an die Errungenschaften des Grundgesetzes erinnert. Wir hoffen, dass die Regierenden nun endlich von Ihrem Kurs Richtung Überwachungsstaat abweichen und die Segel wieder nach dem Wind der Freiheit ausrichten“.

Tjo, das kann man wirklich nur hoffen. Ansonsten muss es Karlsruhe richten, eine mündliche Verhandlung zu dem Fall ist jedenfalls für dieses Jahr auf dem Terminkalender des BVerfG.

Verfassungsbeschwerde gegen Versammlungsgesetz bleibt bestehen

Dezember 17, 2008 by · Kommentare deaktiviert
Kategorie: Privacy 

Bei der Verfassungsbeschwerde gegen das neue bayr. Versammlungsgesetz vertrete ich den AK Vorrat (OG München). Wir sind dort einer von 13 Beschwerdeführern. Ich werde in den nächsten Tagen mal versuchen hier einige Infos dazu rein zu stellen – vorerst reicht aber erstmal die Presseerklärung die gerade raus ging icon smile Verfassungsbeschwerde gegen Versammlungsgesetz bleibt bestehen

Der breite Widerstand gegen das bayerische Versammlungsgesetz lässt schon jetzt erste Teilerfolge erwarten. Dies ergibt sich aus der Stellungnahme der bayerischen Staatskanzlei an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Verfassungsbeschwerde
gegen das Bayerische Versammlungsgesetz.

13 Organisationen und Parteien, unter ihnen DGB, SPD, GRÜNE und FDP, erhoben am 15.09.2008 Verfassungsbeschwerde gegen das im Sommer noch mit der alten CSU-Mehrheit verabschiedete
Bayerische Versammlungsgesetz, das am 1.10.08 in Kraft trat. Die Bayerische Staatsregierung hat auf Anfrage des BVerfG mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, das Gesetz gemäß einer Protokollnotiz
zum Koalitionsvertrag zwischen CSU und FDP wieder zu ändern, um wie es kleinlaut heißt, „der teilweisen Kritik an diesem Gesetz Rechnung (zu) tragen“. Praktisch alle in der Verfassungsbeschwerde
genannten Kritikpunkte sind dabei genannt. Wie diese Änderungen aber aussehen sollen, bleibt weitgehend unklar. So soll das Militanzverbot mit dem Ziel der „größeren Normenklarheit überarbeitet“
werden, die Regelung der Veranstalterpflichten „eingeschränkt werden“ oder die Straf- und Bußgeldtatbestände „durchgeforstet“ werden.

„Die etwaigen Nachbesserungen wären ein erster Teilerfolg unseres Bündnisses, reichen uns aber nicht aus“, erklärt dazu der Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, Josef Falbisoner: „Die von den Neonazis erzwungenen Versammlungen in München und Landsberg haben gezeigt, dass das neue Versammlungsgesetz seinen von der Staatsregierung vorgegebenen Hauptzweck verfehlt, derartige Veranstaltungen zu verhindern“. Dies hatten die Beschwerdeführer und die anderen über 100 Organisationen, die den breiten Widerstand gegen das Gesetz getragen haben, bereits vorausgesagt. „Eingeschränkt wurden stattdessen gerade diejenigen, die sich gegen die demonstrierenden Nazis wandten“, kritisiert Falbisoner. Dr. Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler, die die Verfassungsbeschwerde formuliert haben, erläutern dazu: „Wir werden in Karlsruhe weiterhin daraufhin wirken, dass das Vorhaben, unser freiheitliches Versammlungsrecht in ein Gesetz zur bürokratischen Kontrolle und Überwachung der Bürger umfunktionieren, gestoppt wird. Wegen der allgemeinen Bedeutung muss auch in Bayern die Versammlungsfreiheit wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, ein Stück ‚ursprünglicher, unmittelbarer Demokratie‘ sein.“