Warum ich ein Terrorist bin

Februar 4, 2009 by · 2 Kommentare
Kategorie: Allgemeines 

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Demo im Hamburg am 31.12.08

Dezember 18, 2008 by · Kommentare deaktiviert
Kategorie: Privacy 

Wenn ihr im Norden Wohnt oder am 31.12. dort zufällig seit hier mal ein Pflicht-Termin icon smile Demo im Hamburg am 31.12.08

Freiheit statt Angst – “frohes” neues Jahr 1984
31.12. um 14:00
Startort:  Hamburg, Mönckebergstraße beim Saturn (direkt beim Hauptbahnhof)

An die Blogger und alle anderen, die ein Medium dafür haben, geht die
Bitte, dass doch weiterzuverbreiten und zu der Demo aufzurufen.

Den Aufruf findet ihr hier:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Demonstration_in_Hamburg_am_31._Dezember_2008/Aufruf

Verfassungsbeschwerde gegen Versammlungsgesetz bleibt bestehen

Dezember 17, 2008 by · Kommentare deaktiviert
Kategorie: Privacy 

Bei der Verfassungsbeschwerde gegen das neue bayr. Versammlungsgesetz vertrete ich den AK Vorrat (OG München). Wir sind dort einer von 13 Beschwerdeführern. Ich werde in den nächsten Tagen mal versuchen hier einige Infos dazu rein zu stellen – vorerst reicht aber erstmal die Presseerklärung die gerade raus ging icon smile Verfassungsbeschwerde gegen Versammlungsgesetz bleibt bestehen

Der breite Widerstand gegen das bayerische Versammlungsgesetz lässt schon jetzt erste Teilerfolge erwarten. Dies ergibt sich aus der Stellungnahme der bayerischen Staatskanzlei an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Verfassungsbeschwerde
gegen das Bayerische Versammlungsgesetz.

13 Organisationen und Parteien, unter ihnen DGB, SPD, GRÜNE und FDP, erhoben am 15.09.2008 Verfassungsbeschwerde gegen das im Sommer noch mit der alten CSU-Mehrheit verabschiedete
Bayerische Versammlungsgesetz, das am 1.10.08 in Kraft trat. Die Bayerische Staatsregierung hat auf Anfrage des BVerfG mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, das Gesetz gemäß einer Protokollnotiz
zum Koalitionsvertrag zwischen CSU und FDP wieder zu ändern, um wie es kleinlaut heißt, „der teilweisen Kritik an diesem Gesetz Rechnung (zu) tragen“. Praktisch alle in der Verfassungsbeschwerde
genannten Kritikpunkte sind dabei genannt. Wie diese Änderungen aber aussehen sollen, bleibt weitgehend unklar. So soll das Militanzverbot mit dem Ziel der „größeren Normenklarheit überarbeitet“
werden, die Regelung der Veranstalterpflichten „eingeschränkt werden“ oder die Straf- und Bußgeldtatbestände „durchgeforstet“ werden.

„Die etwaigen Nachbesserungen wären ein erster Teilerfolg unseres Bündnisses, reichen uns aber nicht aus“, erklärt dazu der Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, Josef Falbisoner: „Die von den Neonazis erzwungenen Versammlungen in München und Landsberg haben gezeigt, dass das neue Versammlungsgesetz seinen von der Staatsregierung vorgegebenen Hauptzweck verfehlt, derartige Veranstaltungen zu verhindern“. Dies hatten die Beschwerdeführer und die anderen über 100 Organisationen, die den breiten Widerstand gegen das Gesetz getragen haben, bereits vorausgesagt. „Eingeschränkt wurden stattdessen gerade diejenigen, die sich gegen die demonstrierenden Nazis wandten“, kritisiert Falbisoner. Dr. Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler, die die Verfassungsbeschwerde formuliert haben, erläutern dazu: „Wir werden in Karlsruhe weiterhin daraufhin wirken, dass das Vorhaben, unser freiheitliches Versammlungsrecht in ein Gesetz zur bürokratischen Kontrolle und Überwachung der Bürger umfunktionieren, gestoppt wird. Wegen der allgemeinen Bedeutung muss auch in Bayern die Versammlungsfreiheit wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, ein Stück ‚ursprünglicher, unmittelbarer Demokratie‘ sein.“

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