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	<title>ValiDOM&#039;s Welt &#187; Versammlungsrecht</title>
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		<title>Bayerisches Versammlungsgesetz : der n&#228;chste Teil-Erfolg</title>
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		<pubDate>Mon, 11 May 2009 15:29:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>validom</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die CSU rudert ein wenig zur&#252;ck und will die einstweilige Verf&#252;gung des Bundesverfassungsgerichts gegen das bayr. Versammlungsgesetz in ein Gesetz implementieren. Den Gesetztes-Entwurf gibt es hier. Doch bleiben einige wichtige Hinweis des Bundesverfassungsgerichts unber&#252;cksichtigt. Das betrifft vor allem das Anmelde-Gebot und ob dieses f&#252;r s&#228;mtliche Veranstaltungen gilt. Die Gewerkschaften laufen dagegen Sturm, denn sie wollen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>CSU rudert ein wenig zur&#252;ck </strong>und will die <strong>einstweilige Verf&#252;gung des Bundesverfassungsgerichts</strong> gegen das bayr. Versammlungsgesetz in ein Gesetz implementieren.</p>
<p><strong><a href="http://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000000500/0000000978.pdf" target="_blank">Den Gesetztes-Entwurf gibt es hier.</a></strong></p>
<p><strong>Doch bleiben einige wichtige Hinweis des Bundesverfassungsgerichts unber&#252;cksichtigt. </strong>Das betrifft vor allem das Anmelde-Gebot und ob dieses f&#252;r s&#228;mtliche Veranstaltungen gilt. Die Gewerkschaften laufen dagegen Sturm, denn sie wollen Ihre Streiks nicht 72 bzw. 48h vorher anmelden.</p>
<p>Ansonsten versucht die <strong>Gesetzes-&#196;nderung nur bis maximal zu den Vorgaben des Gerichtes</strong> zu gehen &#8211; und nicht weiter. Ich betrachte es als <strong>Hohn wenn im Vortext geschrieben wird, dass sich auf diese &#196;nderung die Koalition aus FDP und CSU geeinigt h&#228;tten.</strong> Das mag zwar sein, doch erf&#252;llt der Entwurf gerade so die Vorgaben aus Karlsruhe. So d&#252;rfen <strong>weiterhin Video-Aufnahmen gemacht werden</strong> &#8211; wenn Voraussetzungen erf&#252;llt sind, die sich leicht auslegen lassen.</p>
<p>Die Einsch&#228;tzung von Hedwig Krimmer:</p>
<blockquote><p>Soweit Verschlechterungen wieder  zur&#252;ckgenommen worden sind, habe sich die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erledigt, erkl&#228;rt Hedwig Krimmer von ver.di Bayern.</p></blockquote>
<p>teile ich auf gar keinen Fall.  Doch sagt sie ja auch:</p>
<blockquote><p>„Aber um auch sp&#228;tere Vorst&#246;&#223;e nach dem Vorbild Bayerns  wie in Baden-W&#252;rttemberg oder Niedersachsen (jeweils mit CDU/FDP-Koalition) zu verhindern, halten wir daran fest, die Verfassungswidrigkeit des Bayerischen Versammlungsgesetzes vom 22.07.2008 feststellen zu lassen“,  erkl&#228;rt Hedwig Krimmer f&#252;r die von ver.di Bayern eingerichtete Koordinationsstelle Versammlungsfreiheit.</p></blockquote>
<p>Deshalb kommt&#8217;s auf gleiche raus und ich bin ruhig&#8230;.</p>
<p>Und noch ein Veranstaltungshinweis:<br />
<strong>Hearing „Versammlungsfreiheit“. </strong><br />
Mit Vertretern von SPD, B&#252;ndnis 90/Die Gr&#252;nen und FDP. Dienstag, 26. Mai, 18 Uhr im DGB-Haus M&#252;nchen (Schwantalerstr).</p>
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		<title>Zwischen-Sieg</title>
		<link>http://validom.net/blog/2009/03/02/zwischen-sieg/</link>
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		<pubDate>Mon, 02 Mar 2009 16:03:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>validom</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bundesverfassungsgericht folgt in gro&#223;en Teilen Antrag auf Erlass einer einstweilige Anordnung gegen das Bayerischen Versammlungsgesetz. Die heutige Eilentscheidung des BVerfG ist eine gute Nachricht f&#252;r alle, die das Grundrecht, sich als B&#252;rger einer Demokratie auf friedliche und ungehinderte Weise zu versammeln, f&#252;r unverzichtbar halten. Es ist gleichzeitig eine Ohrfeige f&#252;r die konservativen Kr&#228;fte, welche den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bundesverfassungsgericht folgt in gro&#223;en Teilen Antrag auf Erlass einer einstweilige Anordnung gegen das Bayerischen Versammlungsgesetz. </strong></p>
<blockquote><p>Die heutige Eilentscheidung des BVerfG ist eine gute Nachricht f&#252;r alle, die das Grundrecht, sich als B&#252;rger einer Demokratie auf friedliche und ungehinderte Weise zu versammeln, f&#252;r unverzichtbar halten. Es ist gleichzeitig eine Ohrfeige f&#252;r die konservativen Kr&#228;fte, welche den Ausbau eines &#220;berwachungsstaates immer weiter vorantreiben.</p>
<p>Die CSU und die von ihr gef&#252;hrte Staatsregierung mit Innenminister Herrmann wollten den B&#252;rgern das Demonstrieren durch eine Vielzahl von b&#252;rokratischen Schikanen schwer machen. Alle Versammlungen sollten m&#246;glichst l&#252;ckenlos erfasst und kontrolliert werden &#8211; und zwar unabh&#228;ngig von Gr&#246;&#223;e und Gefahrenpotenzial. Diesem Kontroll- und &#220;berwachungswahn hat das BVerfG zun&#228;chst ein Ende gesetzt.</p>
<p>Ebenso sind zahlreiche Bu&#223;geldvorschriften vorl&#228;ufig au&#223;er Kraft gesetzt worden. Die zu Grunde liegenden Bestimmungen f&#252;r Teilnehmer, Leiter und Veranstalter sind nach Meinung des BVerfG viel zu unbestimmt und schwammig. Jeder einzelne Versammlungsteilnehmer sei so der Beh&#246;rdenwillk&#252;r bei deren Auslegung ausgesetzt.</p>
<p>Das BVerfG hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich um eine Eilentscheidung handelt. Nach der Tradition des Gerichts wird in diesem Eilverfahren nur behutsam in die Kompetenz des Gesetzgebers eingegriffen und insbesondere nur dann, wenn der festgestellte Gesetzesmissstand offensichtlich ist. Davon das BVerfG offenbar in diesem Fall ausgegangen ist. Die endg&#252;ltige Entscheidung &#252;ber das Bayerische Versammlungsgesetz im Gesamten bleibt der Hauptsacheverhandlung vorbehalten. Die beschwerdef&#252;hrenden Rechtsanw&#228;lte Dr. Klaus Hahnzog und Hartmut W&#228;chtler sagten: &#8220;Mit der Eilentscheidung hat das Gericht deutliche Hinweise gegeben, dass das Bayerische Versammlungsgesetz in seiner verabschiedeten versammlungs- und demokratiefeindlichen Tendenz keinen Bestand haben wird.&#8221;</p>
<p>Die Entscheidung des BVerfG ist auch ein deutliches Signal in Richtung derjenigen L&#228;nder, die sich, wie Baden-W&#252;rttemberg und Niedersachsen, anschicken, dem bayerischen Beispiel zu folgen. Wir gehen davon aus, dass diesen Bestrebungen zumindest bis zur Entscheidung der Hauptsache ein Riegel vorgeschoben ist.</p>
<p>Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung M&#252;nchen, der an der Verfassungsbeschwerde beteiligt ist, begr&#252;&#223;t ausdr&#252;cklich diese Entscheidung. Frieder Wittmann stellt fest: &#8220;Das BVerfG hat erneut in eindrucksvoller Weise den Gesetzgeber an die Errungenschaften des Grundgesetzes erinnert. <strong>Wir hoffen, dass die Regierenden nun endlich von Ihrem Kurs Richtung &#220;berwachungsstaat abweichen und die Segel wieder nach dem Wind der Freiheit ausrichten</strong>&#8220;.</p></blockquote>
<p>Tjo, das kann man wirklich nur hoffen. Ansonsten muss es Karlsruhe richten, eine m&#252;ndliche Verhandlung zu dem Fall ist jedenfalls f&#252;r dieses Jahr auf dem Terminkalender des BVerfG.</p>
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		<title>Verfassungsbeschwerde gegen Versammlungsgesetz bleibt bestehen</title>
		<link>http://validom.net/blog/2008/12/17/verfassungsbeschwerde-gegen-versammlungsgesetz-bleibt-bestehen/</link>
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		<pubDate>Wed, 17 Dec 2008 17:01:46 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Pressemitteilung zur Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Verfassungsbeschwerde gegen das neue bayr. Versammlungsgesetz vertrete ich den <a href="http://muenchen.vorratsdatenspeicherung.de" target="_blank">AK Vorrat (OG M&#252;nchen)</a>. Wir sind dort einer von 13 Beschwerdef&#252;hrern. Ich werde in den n&#228;chsten Tagen mal versuchen hier einige Infos dazu rein zu stellen &#8211; vorerst reicht aber erstmal die Presseerkl&#228;rung die gerade raus ging <img src='http://validom.net/blog/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt="icon smile Verfassungsbeschwerde gegen Versammlungsgesetz bleibt bestehen" class='wp-smiley' title="Verfassungsbeschwerde gegen Versammlungsgesetz bleibt bestehen" /> </p>
<blockquote><p><strong>Der breite Widerstand gegen das bayerische Versammlungsgesetz l&#228;sst schon jetzt erste Teilerfolge erwarten. Dies ergibt sich aus der Stellungnahme der bayerischen Staatskanzlei an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Verfassungsbeschwerde<br />
gegen das Bayerische Versammlungsgesetz.</strong></p>
<p>13 Organisationen und Parteien, unter ihnen DGB, SPD, GR&#220;NE und FDP, erhoben am 15.09.2008 Verfassungsbeschwerde gegen das im Sommer noch mit der alten CSU-Mehrheit verabschiedete<br />
Bayerische Versammlungsgesetz, das am 1.10.08 in Kraft trat. Die Bayerische Staatsregierung hat auf Anfrage des BVerfG mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, das Gesetz gem&#228;&#223; einer Protokollnotiz<br />
zum Koalitionsvertrag zwischen CSU und FDP wieder zu &#228;ndern, um wie es kleinlaut hei&#223;t, „der teilweisen Kritik an diesem Gesetz Rechnung (zu) tragen“. Praktisch alle in der Verfassungsbeschwerde<br />
genannten Kritikpunkte sind dabei genannt. Wie diese &#196;nderungen aber aussehen sollen, bleibt weitgehend unklar. So soll das Militanzverbot mit dem Ziel der „gr&#246;&#223;eren Normenklarheit &#252;berarbeitet“<br />
werden, die Regelung der Veranstalterpflichten „eingeschr&#228;nkt werden“ oder die Straf- und Bu&#223;geldtatbest&#228;nde „durchgeforstet“ werden.</p>
<p>„Die etwaigen Nachbesserungen w&#228;ren ein erster Teilerfolg unseres B&#252;ndnisses, reichen uns aber nicht aus“, erkl&#228;rt dazu der Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, Josef Falbisoner: „Die von den Neonazis erzwungenen Versammlungen in M&#252;nchen und Landsberg haben gezeigt, dass das neue Versammlungsgesetz seinen von der Staatsregierung vorgegebenen Hauptzweck verfehlt, derartige Veranstaltungen zu verhindern“. Dies hatten die Beschwerdef&#252;hrer und die anderen &#252;ber 100 Organisationen, die den breiten Widerstand gegen das Gesetz getragen haben, bereits vorausgesagt. „Eingeschr&#228;nkt wurden stattdessen gerade diejenigen, die sich gegen die demonstrierenden Nazis wandten“, kritisiert Falbisoner. Dr. Klaus Hahnzog und Hartmut W&#228;chtler, die die Verfassungsbeschwerde formuliert haben, erl&#228;utern dazu: „Wir werden in Karlsruhe weiterhin daraufhin wirken, dass das Vorhaben, unser freiheitliches Versammlungsrecht in ein Gesetz zur b&#252;rokratischen Kontrolle und &#220;berwachung der B&#252;rger umfunktionieren, gestoppt wird. Wegen der allgemeinen Bedeutung muss auch in Bayern die Versammlungsfreiheit wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, ein St&#252;ck ‚urspr&#252;nglicher, unmittelbarer Demokratie‘ sein.“</p></blockquote>
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