Vorratsdatenspeicherung auch nicht gegen rechten Terror wirksam
Thomas Berbner (NDR) gab in den gestrigen Tagesthemen einen Kommentar zur Reaktion der Politik auf den Rechtsterrorismus ab. Darin geht er auf die FDP-Politik ein, die Vorratsdatenspeicherung zu blockieren. “Ohne plausible Begründung” sei dies, vielmehr hätte die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger “unverantwortlich gehandelt”. Hierdurch könnten die Ermittlungsbehörden jetzt nicht “über die Telefondaten das braune Netzwerk enttarnen”. Man solle doch nicht solch “”kleingeistige Kirchturmpolitik” betreiben.
Welch Kleingeist doch in diesem Mann stecken muss? Die Vorratsdatenspeicherung ständig als Allheilmittel, ja quasi als Weihwasser der Sicherheitspolitik zu predigen macht sie noch lange nicht richtiger, angemessener oder gar verfassungsgemäß.
Zum einen gehören seine und des Innenministers Argumente auf die Populismus-Müllhalde. Sie sind alle widerlegt.
Andererseits sollte man eher fragen, wieso die Verfassungsschutz-Ämter der Bundesländer sowie die Bundesbehörden wie das BKA ihre zur Verfügung stehenden Mittel nicht genutzt haben. V-Männer hatten sie ja offensichtlich im Milieu, wahrscheinlich sogar näher an den Morden als ihnen lieb ist. Die rechtlichen Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden gehen heute schon sehr, sehr weit – wenn die ermittelnden Behörden aber unfähig sind, sie einzusetzen, darf das keine Begründung für irgendeine anlassunabhängige, alle Bundesbürger unter Generalverdacht stellende Vorratsdatenspeicherung sein.
Im Gegenteil gibt es großen Korrekturbedarf am Telekommunikations- und Telemediengesetz, was die Privatsphäre von Telefon- und Internetnutzern unverhältnismäßíg einschränkt. Für den kommenden Bundesparteitag der Piratenpartei haben daher Patrick und ich einen Antrag zu dessen Korrektur gestellt, so dass sich Piraten dann gemeinsam hierfür einsetzen können.
Vorratsdatenspeicherung gekippt – Sieg für die Bürgerrechte !
Ein Stein, nein ein Fels fällt von meinem Herzen: die Vorratsdatenspeicherung ist gekippt. Das Gesetz muss als nie in Kraft getreten betrachtet werden. Damit hat sich die Arbeit des AK-Vorrat und der ~35k Beschwerdeführer gelohnt. Eine Klatsche gegen den Überwachungswahn. Danke!
Dennoch: das Gericht kippt zwar die aktuelle Regelung. Dennoch lässt das Gericht offen, ob und wie eine Speicherung dennoch möglich ist. Denn die EU-Richtlinie wird nicht für ungültig erklärt – sie bleibt auch für Deutschland bestehen. Die Arbeit ist also noch nicht beendet. Wir müssen den auf uns zukommenden Prozess kritisch begleiten und dafür sorgen, dass es nie wieder zu einer Vorrats-Speicherung kommt.
Polizeien erpressen Internetanbieter?
In einem Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragen an das Bundesverfassungsgericht werden viele unglaubliche Verstöße offenkundig. Netzpolitik.org führt das sehr schön aus.
Doch der letzte Absatz schießt echt den Vogel ab…
Als problematisch erscheint auch die Abfragepraxis mancher Bedarfsträger. So haben mir sämtliche Anbieter mitgeteilt, dass es recht häufig vorkomme, dass Beschlüsse nicht den formellen Anforderungen an die Nennung der Rechtsgrundlagen (insbesondere einschlägigen Katalogstraftat) genügen. Wenn die Anbieter in derartigen Fällen entsprechenden Auskunftsersuchen nicht nachkämen, würde ihnen oft die Beschlagnahme von Servern oder die Vernehmung der leitenden Angestellten als Zeugen angedroht, um auf diesem Wege eine Auskunft zu erzwingen.
Wir erinnern uns: das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung mittels einstweiliger Verfügungen immer wieder eingeschränkt. Zwar wird gespeichert, die Daten dürfen aber derweil nur für sog. Katalogstraften verwendet werden (also bei Mord, Raub usw.).
Möchte nun ein Staatsanwalt bzw. die Polizei aber doch auf diese Daten zugreifen, lassen sie einfach die Nennung der Rechtsgrundlage weg (die haben sie ja nicht) und erpressen den Provider, so dass dieser die Daten dann doch (illegal!) herausrückt.
Ich hoffe dieser Absatz wird von den Richtern morgen genau hinterfragt. Schon aufgrund dessen würde ich die ganze VDS sofort in den Boden stampfen.
12.09.2009 : Freiheit statt Angst! Berlin
Für den 12.09.2009 ist in Berlin wieder eine Großdemonstration unter dem Motto “Freiheit statt Angst” geplant. Bitte haltet Euch schonmal den Termin frei
Der Aufruf wird in den nächsten Tagen veröffentlicht. Auf jeden Fall wird es wieder gegen Überwachungsgesetze wie die Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung und diversen anderen Gesetzen, Verordnungen und Vorhaben gehen die unsere Freiheit in unverhältnismäßiger weise einschränken. Selbstverständlich greifen wir auch das Thema Internetsperren / Internetzensur auf und positionieren uns gleich mal gegen die von der CDU angebrachten Forderungen nach Internetzugangs-Sperren wie in Frankreich.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat drei Personen gewählt, welche im Bündnis als Koordinatoren auftreten. Darunter bin (für mich etwas überraschend) auch ich. Nicht nur weil für diese Wahl viel mehr Leute aufgestellt worden sind werde ich mein bestes tun um das Vorhaben zum Erfolg zu machen. Das nächste Bündnistreffen ist am 10.07. in Berlin, zu dem ich da sein werde.
Übrigens: es gibt zum derzeitigen Zeitpunkt noch keinen offiziellen Aufruf zu der Demo. Alles was ihr evtl. findet ist unglaubwürdig
Aber dazu in den nächsten Tagen mehr.
SPD mit historischer Veränderung zum Datenschutz?
Ich versuche mir ja die Wahlprogramme aller Parteien halbwegs mal durch zu lesen. Vor allem das Thema Datenschutz interessiert mich da. Die SPD hat nun auch ihr Wahlprogramm beschlossen – zu finden ist das 66 Seiten starke Dokument hier.
Darin findet sich auf Seite 51 unter “Datenschutz in Staat und Wirtschaft”:
Einen Präventionsstaat, der auf der Suche nach Gefahrenquellen auch die Daten Unbeteiligter vorbeugend sammelt und überwacht, lehnen wir ab.
Würden Wahl- bzw. Regierungprogramme nach der Wahl auch im Wortsinn eingehalten werden – so müsste die SPD einige Ihrer Gesetze und Verordnungen wieder rückgängig machen. Zu nennen wäre da zu Vorderst die Vorratsdatenspeicherung, aber auch anderes lässt sich mit diesem Satz negieren.
Geht man nur eine Seite zurück findet man aber die Tops “Bürgerrechte schützen” gleich unter “Effektive Terrorismusbekämpfung”. Dort lobt sich die SPD selbst für ihre Errungenschaften. Für mich passt das nicht zur der Aussage, man lehne einen Präventionsstaat ab.
Nun, ich glaube nicht, dass durch den zitierten Satz ein Schritt in die richtige Richtung gewagt wird. So habe ich z.B. Dr. Axel Berg – ein SPD-Mann im Bundestag aus München – eine entsprechende Frage auf abgeordnetenwatch gestellt. Gleich nachdem das Wahlprogramm als Vorschlag vorgelegen hat. Sie ist seit Monaten unbeantwortet. Da fürchtet man sich vor sich selbst…
Ein liebervoller Touch…
Bei dem lokalen Treffen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in München haben wir auch die Details zum geplanten Grundrechtsfest am 23.05.2009 gesprochen. Aus gegebenem Anlass kam jemand auf die Idee, eine familiäre Atmosphäre zu schaffen. Also mit Schießbuden und so…
Kurzum… die Idee war geboren auf mit SSchäuble und Zensur-Ursula Konterfei beklebte Dosen mit Bällen Schuhen werfen zu lassen. Wer’s schafft, gewinnt ein Grundgesetz
Darauf hin ein Anwesender : “…das gibt dem ganzen einen liebevollen Touch”.
Danke an Unbekannt
Nein, diese Kriminellen!1elf!!!
Wolfgang Schäuble warb doch tatsächlich dafür, die Seite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zu besuchen. Da berichten auch schon mal Mainstream-Medien drüber.
Danke.
Vorratsdatenspeicherung und EuGH : noch lange nicht rechtens!
Wie heute bekannt wurde, hat der Europäische Gerichtshof die Rechtsgrundlage, auf derer die Vorratsdatenspeicherung in der EU begründet ist, für rechtes erklärt. Das EuGH hat damit nicht die Rechtmäßigkeit anhand von Verhältnismäßigkeiten, Freiheits- oder Menschenrechten geprüft!
Das bedeutet noch lange nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung selbst rechtens ist. Auch wenn das die Medien derzeit so suggerieren. Aus meiner Sicht – und damit bin ich nicht allein – ist sie dies auf keinen Fall!
Die Klage am Bundesverfassungsgericht läuft noch – und das wird auch noch dauern. Doch haben die zwei einstweiligen Verfügungen des Bundesverfassungsgerichtes gegen die Vorratsdatenspeicherung gezeigt, dass die gesamte Maßnahme auch dort sehr kritisch gesehen wird. Nötigenfalls ziehen wir vor europäische Gerichte – zusammen mit 34.443 Klägern. Erst dann wird dort geprüft werden ob die Vorratsdatenspeicherung wirklich rechtmäßig ist.
BigBrother State
Es gibt sehr wenige gute Videos in englischer Sprache welche auf das Thema “Überwachungsstaat” und deren gefahren ihrer Gesamtheit eingehen. Ich finde dieses Video hier so gut, dass ich es Euch zeigen muss
[youtube uhDUhS4RGmA]
Es ist in einem sehr guten (britischen) Englisch gesprochen. Danke dafür!
TOR auch trotz Vorratsdatenspeicherung legal
Immer wieder mal werde ich gefragt, ob man denn nun seinen TOR-Server wegen der Vorratsdatenspeicherung abgeschalten müsse. NEIN.
Wie Patrick in seinem Blog ausführlich beschreibt gilt die Vorratsdatenspeicherungs-Pflicht nicht für unentgeltliche, Dienste. TOR, offene und kostenlose WLAN-Hotspots, I2P oder andere kostenlose anonymisierungsdienste sind daher weiter völlig legal – ohne Vorratsdatenspeicherungs-Pflicht.
Ich jedenfalls habe die Bandbreite meiner TOR-Nodes erhöht, da sich doch ein Abfall von exit-nodes seit dem 01.01.2009 fest stellen lässt. Ich möchte aber jeden ermutigen, weiterhin anonymisierungsdienste zu betreiben. Die Gefahr dabei in Ermittlungen “einbezogen” zu werden ist nicht höher als letztes Jahr.
Zudem trägt ein eigener TOR-Exit-Node im Abstellschrank, Keller o.ä. erheblich zur eigenen Anonymität bei!
Im gleichen Zug möchte ich aber darauf hin weisen, dass es als Betreiber von solch wichtigen Diensten wie TOR durchaus Sinnvoll sein kann sich ein wenig auf “Besuch” vor zu bereiten. Das ist relativ einfach – verschlüsselt einfach alle Platten, CDs/DVDs usw. Das kostet tatsächlich weniger Performance als man glaubt.
Auf ein freies und anonymes Internet!
Bundesverwaltungsgericht kritisiert Vorratsdatenspeicherung
Aus aktuellem Anlass hier eine Pressemitteilung des AK Vorrat:
Eine heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte
Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts[1] kritisiert die von
CDU/CSU und SPD Ende 2007 beschlossene verdachtslose Protokollierung
der Telefon-, Handy- und Internetnutzung scharf. Das
Bundesverwaltungsgericht bezeichnet die Vorratsspeicherung als “eine
flächendeckende Dauermaßnahme, die weder an eine Einschreitschwelle
noch an eine Tatsachenbasis gebunden ist.” Die “weitreichenden”
Vorratsdaten ließen “erhebliche Rückschlüsse auf die Persönlichkeit
und persönliche Verhältnisse des Nutzers, sein soziales Umfeld und
sein Bewegungsverhalten sowie in gewissem Umfang auch die Art der
jeweiligen Kommunikationsinhalte zu.” Die Maßnahme weise eine
“immense Breitenwirkung” auf und verzichte auf die “hinreichende
Wahrscheinlichkeit” einer von den Betroffenen ausgehenden
Rechtsverletzung. “Sie nähert sich damit einer
grundrechtseingreifenden Ermittlung ‘ins Blaue hinein’ an”, so die
Stellungnahme des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Insgesamt
äußert das Gericht “Zweifel, ob der in der Vorratsdatenspeicherung
liegende Grundrechtseingriff in Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG
gerechtfertigt ist.”Der Präsident des für Strafrecht zuständigen Bundesgerichtshofs
(BGH) Prof. Dr. Klaus Tolksdorf schreibt in einer weiteren
Stellungnahme[2] an das Bundesverfassungsgericht: “Der Wertung, dass
ohne die Möglichkeit der Speicherung und Erhebung der genannten
Daten die Nutzung des Internets zu einem ‘rechtsfreien Raum’ würde,
könnte ich mich nicht anschließen. Einzelne Bereiche sozialen
Verhaltens sind nicht deshalb rechtsfreie Räume, weil von ihrer
präventiven Überwachung abgesehen wird.” Dem BGH-Präsidenten lägen
“keine Erkenntnisse” vor, dass die von der Bundesregierung erhoffte
Verbesserung der Strafverfolgung eingetreten sei. Weil der Nutzer
eines Anschlusses nicht feststellbar sei, würden die Daten vielmehr
“leicht in die Irre führen”.Um gegen die am 01.01.2009 zwingend in Kraft tretende verdachtslose
Protokollierung auch sämtlicher Internetzugänge, Internettelefonie
und E-Mail-Konten zu protestieren, ruft der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung alle Anbieter von Internetpräsenzen dazu
auf, ihre Webseiten zum Jahreswechsel in schwarz zu verhüllen und
mit einer Protestanzeige zu versehen. In der Anzeige heißt es: “Zum
Auftakt des Wahljahres 2009 lassen SPD und CDU/CSU alle unsere
Internetzugänge, Internettelefonie und E-Mail-Nutzung verdachtslos
protokollieren. Wir Internetnutzer protestieren – Stoppt die
Vorratsdatenspeicherung!” Eine Anleitung für Teilnehmer an dem
Internetprotest findet sich auf der Homepage
www.vorratsdatenspeicherung.de.Auch außerhalb des Internet wird protestiert: Heute um 15 Uhr findet
eine Demonstration auf dem Berliner Alexanderplatz statt.[3]
Außerdem ruft der Ortsgruppen-Verband Nord des AK Vorrat zu einer
Kundgebung am 31.12.2008 in Hamburg auf. Treffen wird man sich gegen
14:00 Uhr am Kaufhaus SATURN in der Mönckebergstraße.[4] “Die
Regierung darf unsere Grundrechte nicht länger umschiffen und
aushebeln, um die lückenlose Überwachung der Menschen in Deutschland
zu ermöglichen”, mahnt Uwe Schulze vom Arbeitskreis. “Ein Grund mehr
für alle Nutzerinnen und Nutzer, ihren E-Mail-Verkehr durch
Verschlüsselung zu schützen und sorgsamer mit ihren persönlichen
Daten umzugehen”.Fußnoten:
1. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bverwg_2008-06-04.pdf
2. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bgh_2008-11-07_ocr.txt
3. http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/25C3/Demo
4. http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ortsgruppen/Hamburg/Presse-2008-12-31
Ich hoffe inständig, dass sich dieser Meinung auch das Bundesverfassungsgericht bald möglichst anschließt. Ist ja nicht auszuhalten diese VDS…
25c3: Demo am 29.12.2008
Jetzt wird’s konkret:
Demo am 29.12.2008, 15h.
Start vor dem BCC (Berlin, Alexanderplatz).
Titel: “Stoppt den Überwachungswahn!”
Bringt viele Leute, Transpis und alles was sich sonst so für ne Demo eignet mit. 15h ist auch gerade Pause im Kongress-Zentrum - so ein Spaziergang auf den Alex tut sicher allen gut
Demo im Hamburg am 31.12.08
Wenn ihr im Norden Wohnt oder am 31.12. dort zufällig seit hier mal ein Pflicht-Termin
Freiheit statt Angst – “frohes” neues Jahr 1984
31.12. um 14:00
Startort: Hamburg, Mönckebergstraße beim Saturn (direkt beim Hauptbahnhof)
An die Blogger und alle anderen, die ein Medium dafür haben, geht die
Bitte, dass doch weiterzuverbreiten und zu der Demo aufzurufen.
Den Aufruf findet ihr hier:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Demonstration_in_Hamburg_am_31._Dezember_2008/Aufruf



